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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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8858 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 135, 13. Juni 1908. eins der beiden Rechte entscheiden. Auch für diesen Schaden ersatzanspruch gilt die Pflicht der Fristsetzung, wenn sie nicht durch Jnteressenwegfall überflüssig wird. Der Schaden ergibt sich aus den pekuniären Verlusten des Sortimenters gegen über seinen Subskribenten, aus der Schädigung an geschäft lichem Ansehen usw. II. Die Rechtsstellung des Subskribenten gegenüber dem Sortimenter. -r) Der Subskribent hat keinen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Sortimenter. Ich nehme in der Tat auch an, -daß nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssttte (Z 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) der Ver trag zwischen Subskribent und Sortimenter zur still schweigenden und selbstverständlichen Voraussetzung hat, daß der Verleger das Werk überhaupt zu Ende erscheinen läßt. Trifft diese Bedingung nicht zu, so liegt eine von dem Sortimenter nicht zu vertretende Unmöglichkeit vor, welche die Rechtsfolgen des Z 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches zeitigt. b) Der Privatkunde kann aber zunächst nach ZZ 281 und 323 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom Sortimenter Zession der unter I behandelten Ansprüche gegen den Verleger verlangen. Für diesen Fall bleibt er selbst zur Zahlung der Subskriptionsraten verpflichtet, bzw. er darf die bereits gezahlte Gesamtsumme nicht zurück fordern. Dies würde sich nur für den Fall ändern, daß der Wert des ihm zedierten Ersatzanspruches des Sortimenters gegen den Verleger hinter dem Wert der von dem Prioat- kunden selbst geschuldeten Leistung zurückbleibt, etwa weil der Verleger zahlungsunfähig wird usw., ein Fall, der hier nicht in Betracht kommt. o) Der Privalkunde kann Rückzahlung aller von ihm gezahlten Beträge verlangen und Weiterzahlungen ver weigern, allerdings nur unter der gleichzeitigen Verpflichtung der Rückgabe der bereits erhaltenen Lieferungen. Ich nehme dabei an, daß die bereits gelieferten Lieferungen eine teil weise Erfüllung nicht darstellen, weil sie bei einem Werke, das nur als abgeschlossenes Ganzes für den Bezieher Wert hat, allein wertlos sind. Sollten dagegen die gelieferten Hefte auch für sich selbst bestehen können, so könnte der Subskribent nur die Weiterbezahlung ablehnen und von dem Gezahlten, abgesehen von den Beträgen für die noch nicht gelieferten Lieferungen, nur soviel zurückfordern, als die in seinen Besitz gelangten und von ihm zurückoehaltenen Liefe rungen sich dadurch im Werte vermindern, daß sie ein Torso bleiben. Die rechnerische Abschätzung hätte nach ZZ 472, 473 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen vor sich zu gehen. Kleine Mitteilungen. * Pflichtexemplare in Sachsen. (Vergl. Börsenbl. Nr. 126, 127 u. 132.) — Am 10. Juni hat in Leipzig eine gemeinsame Sitzung des Vorstandes und des Hauptausschuffes des Vereins der Buchhändler zu Leipzig stattgesunden, um über die nötigen Abwehrmaßregeln gegen die Wiedereinführung der Pflicht, xemplare im Königreich Sachsen zu beraten. Den Vorsitz führte der Vorsteher des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, Herr Robert Voigtländer. Auf Einladung waren anwesend: Herr vr. E. Bollert (Berlin) als Vertreter des Börsenoereins, Herr Arthur Meiner (Leipzig) als Vertreter des Deutschen Ver- lcgervereins, Herr B. Gensel (Grimma) als Vertreter des Buch händleroerbandes für das Königreich Sachsen und Herr vr. E. Ehlermann (Dresden) als Vertreter des Vereins Dresdner Buchhändler. Zunächst beabsichtigt der Verein der Buchhändler zu Leipzig eine Eingabe an das Königlich Sächsische Gesamt ministerrum zu richten, die gleich nach Übergabe im Börsenblatt veröffentlicht werden wird. * Lehrbuch de» Deutsche« Buchhandel», von Paschte und iRath. — Der heutigen Nummer des Börsenblattes liegt ein Prospekt über dieses im Verlage des Börsenvereins erschienene Lehrbuch bei. In dem gestern im Börsenblatt (Nr. 134) abge druckten Stenographischen Bericht über die Hauptversammlung des Börscnoereins finden sich auf Seite 6496 interessante Mit teilungen des Ersten Schatzmeisters des Börsenvereins, Herrn Alfred Voerster-Leipzig, über die Entstehung dieses Lehrbuchs, auf die wir hier ausdrücklich verweisen. * Geschäftbjubttäum. — Die Firma Feliks West (vorm. Rosenheim'sche Sortiments-Buchhandlung) in Brody in Galizien (gegründet 1848 in Sambor) feierte vor kurzem das Jubiläum ihres sechzigjährigen Bestehens. Aus diesem Anlasse hat sie einen hübsch ausgestatteten Verlagskatalog herausgegeben, der mit dem Bilde des Gründers der Firma, Herrn Johann Rosen heim, versehen ist. (Nach: Österr.-ung. Buchh.-Corr.) " GrsetzeSverküudi-uugen. — Die neuesten Nummern des «Reichsgesetzblattes- enthalten das Gesetz über die Erleichte rung des Wechselprotestes, vom 30. Mat 1908, und die Be kanntmachung des Textes der Wechselordnung in der vom 1. Oktober 1908 an geltenden Fassung, vom 3. Juni 1908, — ferner die Maß- und Gewichtsordnung, vom 30. Mai 1908, und das Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbe ordnung, vom 30. Mai 1908. Beschlagnahme. — In Gnesen wurden am 6. Juni etwa 4000 Exemplare polnischer Liederbücher beschlagnahmt, die einen aufreizenden Inhalt aufweisen sollen. (Nat.-Ztg.) * Zum Urheberrechtsschutz tu Amerika. — Der Kampf gegen die Ausbeutung des deutschen Schrifttums seitens amerikanischer Verleger, die aus dem Schutze eines »widersinnigen- Gesetzes Nutzen ziehen können, ist, wie die -Literarische Praxis-, der wir nach stehende Mitteilung entnehmen, meint, nun in ein neues Stadium ge treten. Der -Verband Deutscher Schrift steiler in Amerika-, der trotz seines kurzen Bestehens zu einer Vereinigung zahlreicher bedeutenden und einflußreichen Männer angewachsen ist, betrachtet die Reform des amerikanischen Urheberrechts-Gesetzes als die wichtigste Frage der Gegenwart für das gesamte deutsche Schrift tum der Erde. Mit der Herbeiführung der Reform hat der Ver band einen besonderen aus neun Mitgliedern bestehenden Aus- fchuß ernannt, dem folgende Herren angehöcen: 1. Paul Goepel, New Uork, Zivillngenieur und Patent-Anwalt. 2. vr. C. I. Hexamer, Philadelphia, Pa., Ingenieur und Präsident des -Deutsch-Amerikanischen National-Bundes-. 3. Fred R. Minuth, Grand Haoen, Mich., Schriftsteller. 4. vr. Hugo Münsterberg, Professor an der Haroard-Unioersität, Cambridge, Mass. 5. Henry F. Urban, New Jork, Schriftsteller. 6. Louis Viereck, New Jork, Herausgeber der Monatsschrift -Der Deutsche Vorkämpfer-, ehem. deutscher Reichstags-Abgeordneter. 7. John Weimann, New Jork, Chef-Redakteur des »Morgen-Journals». 8. vr. Albert Kern, Jamaica, N. I., Arzt und Schriftsteller. 9. vr. Friedrich Hirth, Professor an der Columbia-Universität, New N°rk- Herr Louis Viereck wurde vom Verband beauftragt, mit deutschländischen literarischen Vereinigungen behufs harmonischen Zusammenwirkens mit dem Ausschuß persönlich zu verhandeln und den -Verband Deutscher Schriftsteller in Amerika- bei der Tagung zur Revision der Berner Konvention in Berlin (Oktober ü. I.) zu vertreten. Herr Fred R. Minuth, der bekannte uner müdliche Vorkämpfer für ben Schutz des geistigen Eigentums deutscher Schriftsteller gegen Nachdruck in den Vereinigten Staaten, sammelt statistisches Material zum authentischen Nachweis der Höhe der jährlichen Verluste, die den deutschen Autoren und Verlegern infolge des Mangels an Schutz gegen Nachdruck in Amerika erwachsen. Das Material soll bis zur Tagung der Berner Konvention übersichtlich geordnet und den Delegierten oorgelegt werden. Aus taktischen Gründen müssen eingehendere Mitteilungen über die Tätigkeit des Copyright-Ausschusses unter bleiben. Die Persönlichkeiten der Männer, die diesem Ausschuß angehören, geben indes hinreichende Gewähr dafür, daß diese wichtige Angelegenheit nunmehr tatkräftig gefördert werden wird. Die -Nachrichten des Verbandes Deutscher Schriftsteller in
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