In Kürze erscheint: Vermögensteuergesetz Reichsbewertungsgesetz Bo-enschähungsgesetz Erbschaftsteuergeseh mit DurchfB. und sonstigen einschlägigen Vorschriften 3., neubearbeitete Auflage Textausgabe mit Verweisungen u. Sachverzeichnis 145 Seiten Taschenformat. Kartoniert RM 1.20 dazu und die Durchführungsverordnung zum Reichsbewer tungsgesetz haben durch die Verordnungen vom 31.10. und 22.11.39 umfangreiche und wichtige Änderungen erfahren. Die Neuauflage der bewährten „roten" Texlausgabe, die in handlicher Form und zu niedrigem Preis vier wich- tige Steuergeseye enthält, kommt daher zur richtigen Zeit und wird leicht abzuseyen sein. Auf alle Änderungen ist in den Anmerkungen noch besonders hingewiesen. Durch zahlreiche Verweisungen wird außerdem bei allen in der Ausgabe enthaltenen Gesetzen der Zusammenhang zwischen bestimmungen hergestellt, wodurch die Benutzung wesentlich erleichtert wird. T Verlag 6. H. Beck München-Berlin soeben ersebeinr sebreber- in 86/88 »I, . I»I 1.75 IluAblatt-Hibliotlielt OstmsrlLisolier XeitunAsvsrluA 1^. O. ZViea I. b.eip2LAer ^nbliefernnß: k'. Volekmar Wort und Ton im Choral <kin öeitrag zur Mhetik öes gregorianischen Gesanges von k>. Domenicus Johner, Benediktiner von Beuron X, 47Z Seiten mit zahlreichen Notenbeispielen. Gebunden RM 16.—, geheftet RM 14.— Einleitung: Beziehungen zwischen Wort und Ton in der Musik überhaupt und im gregorianischen Thoral v: die Formen: Oie Psalmodie / Von den Stilen, die mit der Psalmodie Zusammenhängen / Nicht psalmoüische Gesänge 6: Ver Choral als fiusdrucksmusik Schlußwort, Literaturverzeichnis, Personen-- und Sachregister Oer Verfasser, Professor an der Staatlichen Hochschule für Musik in Köln, hat sich durch verschiedene Arbeiten auf dem Gebiet des Chorals im 3n- und Ausland einen Namen gemacht. Auch in diesem neuesten Werk zeigt er sich wiederum auf der Höhe choralistischen Forscheno und Cin-> wer immer mit mittelalterlicher Musik, ja mit Musikwissenschaft überhaupt sich beschäftigt, wird diesem gediegenen Werk die ihm ge bührende öeachtung schenken müssen. IM^IIMSIDk L kSLMZIl M I.kI<?>LIIS 1512