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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1922
- Sprache
- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-06
- Tag1922-06-28
- Monat1922-06
- Jahr1922
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1922
- Autor
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- [3] - 905
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Der Herr Reichswirtschaftsminister hat daraufhin mit einem Schreiben vom 23. Mai d. I. der Außenhandelsstelle für das Papiersach folgende Verfügung zugehen lassen: «Im Hinblick auf die Bedenken, di« der Außenhandels- ausschuß der Außenhandelsstelle für das Papierfach bezüglich der technischen Durchführung meines Erlasses vom 8. Mai 1922 (11/10, Nr. 1394) geäußert hat, bin ich bereit, statt der darin angeordneten Maßnahme die Erhebung eines Zuschlages zu den Anssuhrgebllhren in Erwägung zu ziehen, der vom Werte der »ach dem 1. Juni 1 922 erfolgenden Ausfuhr der Waren des elften Abschnittes des Zolltarifs zu berechnen wäre. Die Höhe der dadurch aufzubringenden Beträge müßte min- bestens der Summe entsprechen, die voraussichtlich bei Erfas sung der Ausfuhrgewinne erzielt werden würde. Ich bitte, mit tunlichster Beschleunigung eine Entschließung der Außenhandelsstelle herbeizufllhren und mir das Ergebnis mitzuteilen. Mein Erlaß vom 8. Mai 1922 ist bis dahin nicht zur Anwendung zu bringen. gez. Schmidt». über diese Verfügung ist vom Arbeitsausschuß des Autzen- handelsausschusses am 27. Mai beraten und folgende Ent schließung gefaßt worden: -Der Arbeitsausschuß hält auch gegenüber der Verfügung des Reichswirtschaftsministers vom 23. Mai 1922 (II/1V, Nr. 1520) an der grundsätzlichen Erklärung des Außenhandels- ausschusses vom 19. Mai 1922 fest. Er erklärt insbesondere jede einseitige Belastung des Papicrfaches zugunsten der Presse erneut als unbillig. Aus diesem Grunde legt er aber mals in aller Form Verwahrung ein gegen das vom Reichs- wirtschastsminister gegenüber dem Papiersach verfolgte Prinzip. Soll die Ausfuhr zur Entlastung der Presse herangezogen werden, so ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Zugriff nicht auf die gesamt« deutsche Ausfuhr erfolgen sollte. Ebenso wie die amtlichen Institutionen des Reiches für die Aus« und Ein suhr durch Abzweigung eines Teiler der Gesamtgebühren unter halten werden, könnte eine ähnliche Abzweigung zugunsten der Presse erfolgen. Die etwa bestehenden politischen Bedenken sind bei jeder Form der Ausfuhrbelastung vorhanden. Dies vorausgeschickt, erkenn! der Arbeitsausschuß an, daß die nunmehr vorgeschlagene Form der Erhebung eines Prozent satzes in Äedührensorm manche der bei der Gewinnbeschlag nahme (in der Form der Verfügung vom 8. Mai) offensichtlich drohenden schweren wirtschaftlichen Schäden vermeiden kann. Ausschlaggebend für die Bewertung der Maßnahme in wirr schaftlicher Richtung wird im übrigen die Höhe des geforderte» Prozentsatzes sein. In dieser Beziehung stellt der Arbeits ausschuß fest, daß nach den übereinstimmenden Schätzungen der beteiligten Kreise ein« Abgabe von etwa demjenigen Betrage gieichkommen dürste, den die kotige Gewinnbeschlag nahme in der bisher verfügten Form ergeben hätte. Dabei ist zu berücksichtigen, daß nunmehr das ganze Papierfach herange zogen werden soll. Die Freilassung des zwölften Abschnittes des Zolltarifs entbehrt ebensosehr der Logik wie diejenige anderer Jndustriegruppen. Notwendig erscheint ferner eine ständige — mindestens monatliche — Überprüfung der ganzen Maßnahme, insbeson dere des Gebührensatzes, damit bei Verschärfung des jetzt schon begonnenen ernsten Preiskampfes auf dem Weltmarkt ein schleuniger Abbau erfolgen kann. Außerdem ist unbedingt eine genaue Kontrolle der Ver wendung der eingegangenen Gelder notwendig, wobei die Mit wirkung von Vertretern des Außenhandelsausschusses aus Wunsch des letzteren Vorbehalten bleiben muß. Der Arbeitsausschuß erklärt schließlich, daß die jeweiligen Anträge aus Änderung der allgemeinen Ausfuhrabgaben in keiner Weise durch die zur Erörterung stehende Maßnahme be rührt werden dürfen und nach wie vor objektiver Prüfung unterliegen müssen«. Es liegt uns vollkommen fern, zu verkennen, daß sich Presse und Fachpresse in einer großen Not befinden, aber ganz richtig führt die Entschließung des Arbeitsausschusses aus, daß, wenn die Ausfuhr zur Entlastung der Presse herangezogen wer den soll, der Zugriff auf die gesamte deutsche Ausfuhr erfolgen müßte. Es ist schlechterdings unverständlich, wie man den Ge danken fassen kann, sich einen Aussuhrzweig, der nur hinsichtlich des Zeitungsdruckpapiers in engerer Verbindung mit der Presse steht, herauszugreifen und mit einer Sonderbelastung zur Linde rung einer die Allgemeinheit betreffenden Not der Presse und Fachpresse zu belegen. Die Not der Presse und Fachpresse ist unbedingt eine bas gesamte Volk stark berührende Angelegenheit. Es ist aber bisher immer noch üblich gewesen, zur Behebung all gemeiner Nöte des Volkes die Allgemeinheit heranzuziehen und nicht einzelne auszuwählen. So sehr der Börse,werein der Deut schen Buchhändler als Spitzenvcrtretung des Buchgewerbes beson ders an den Nöten der Fachpresse Anteil nimm! und dringtichst einen Eingriff der Regierung zu ihrer Linderung wünscht, so kann er doch aus den genannten Gründet, nicht billigen, daß diese Linderung aus Kosten eines einzelnen Gewerbezweiges erfolgt. Mit allem Nachdruck aber und allen ihm zu Gebote stehenden Mit teln muß er sich gegen den in der Entschließung des Ausschusses zum Ausdruck kommenden Gedanken wenden, einer etwaigen He, anziehung des 12. Abschnittes des Zolltarifs zu derartigen hier geplanten Abgaben. Der 12. Abschnitt umfaßt Bücher, Zeitschrif ten, Musikalien und Kunstblätter. Wir brauchen in unseren, Fach blatt nichts über die wirtschaftliche Rot dieses Gewerbezweig die sich schon zu einer allgemeinen geistigen und kulturellen Not ansgewachsen hat, zu sagen. Es ist in der Lsfentlichkeit gerade »»L
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