Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1933
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- 1933-02-11
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- 11.02.1933
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
- Monat1933-02
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sX- 36, 11. Februar 1933. Redaltioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschu Luchhanbel. wurde, sind Anträge gestellt worden, diese Erleichterungsbestimmun- gen auch aus die Zeit vor dem 1. April 1982 ausziidchnen. Es war in dem Nuuderlasse über die Schaffung von Erleichterungen be kanntlich bestimmt worden, das! nicht mehr das gange Grundstuck, sondern nur noch die Grundstiicksgnotc zur Ausbringungsumlage herangczogcn wird, in deren Höhe das Grundstück in> gewerblichen Interesse des Gruudstiickelgcntümers benutzt wird. Die Anträge auf Ausdehnung dieser Erleichterungen für die Zeit vor dem 1. April 1932 sind vom Ncichssinanzmiulster abgelehnt worden. Er hat jedoch in einem Erlasse vom 1k. Dezember 1932 die Nachgeordneten Behörden angewiesen, soweit Rückstände ans früheren Jahre» vorhanden sind und eine besondere Notlage des Hausbesitzers gegeben ist, Anträge aus Erlast der Rückstände besonders wohlwollend zu prüfen. Vereinfachte Zusendung von Gcwerbcstcucrbeschcidcn im Bestcuc- rungsvcrsahrcn. Der Preußische Kinauzminister hat, nachdem im bleiche durch Verordnung vom 11. Dezember 1932 eine Ausdehnung der verein fachten Zusendung von Bescheiden im Bcsteuerungsvcrjahrcn erfolgt ist, auch für Preutzcn eine neue Verordnung über Vereinfachung bei der Zusendung von Gew er besten erbe scheiden im Bestcucrungsver- sahren erlasse». Hiernach kann bei schriftlichen Bescheide», z. B. Veranlagungsbescheidcn und Rcchtsmittelcntscheidungen die Zu stellung dadurch ersetzt werden, daß der Bescheid dem Steuerpflichtigen durch einfachen Brics verschlossen zugesandt wird. Die Bekanntgabe gilt mit dem dritten Tage nach der Ausgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, daß der Steuerpflichtige darlegt, daß ihm der Bescheid nicht innerhalb dieser Frist zngcgangen ist. Beschlagnahme und Verbot von Druckschristcn. Nach der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 können Druckschristen, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu ge fährden, polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden. Ferner können periodische Druckschriften, und zwar Tageszeitungen aus die Dauer von 4 Wochen, andere periodische Druckschristcn bis zu 8 Mo naten verboten werden. Das Verbot kann unter bestimmten Voraus setzungen aus ein halbes bzw. ganzes Jahr ausgedehnt werden. Als Gründe siir ein Verbot kommen insbesondere in Betracht! Hochver rat, Verrat von Staats- und militärischen Geheimnissen, Aufforde rung zum Ungehorsam gegen Gesetze, Verordnungen und behördliche Anordnungen,Verherrlichung von Gewalttätigkeiten, Awfsordcrungzui» Generalstreik oder Streik in lebenswichtigen Betrieben, Beschimpfung und Verächtlichmachung von Behörden und Einrichtungen des Staats und der Religionsgesellschasten. Auch Verbreitung unrichtiger, lebens wichtige Interessen des Staates gefährdender Nachrichten und Be nennung von verantwortlichen Redakteure», die nur mit besonderer Genehmigung strafrechtlich verfolgbar sind, können das Verbot be gründen. Als Rechtsmittel ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an einen Senat des Reichsgerichts zu geben. Einzureichcn ist die Beschwerde aber bei der Stelle, gegen deren Anordnung sie gerichtet ist. Wichtig ist auch die Bestimmung, daß eine periodische Druckschrift, die unter Duldung des Verlegers dem Bezieher einer verbotenen Druckschrift als Ersatz zugestellt wird, ebenfalls verboten werden kann. Wer eine periodische Druckschrift weiter herausgibt, druckt, ver legt oder verbreitet, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestrast. Gefängnisstrafe steht auch auf Herstellung, Verbreitung oder Vorrätighalten von Druckschriften politischen Inhalts salso nicht nur periodischen), die unrichtige oder unvollständige Angaben über Drucker, Verleger, Verfasser, Herausgeber oder verantwortlichen Re dakteur enthalten, wenn durch die Druckschrift das Verbrechen des Hochverrats, ein Vergehen gegen die Vorschriften über verbotene Ver eine oder über verbotene Druckschristcn oder über Widerstand gegen die Staatsgewalt begründet wird. Es wirb ferner auch die Verpflichtung zur Anzeigeerstattnng ans gestellt, wenn jemand von dem Vorhandensein eines Vorrats von Druckschriften Kenntnis erhält, deren Inhalt die im vorangehenden Satze erwähnten strafbaren Handlungen begründet. Für derartige Druckschriften besteht Ablieferungspflicht. Schließlich können auch Räumlichkeiten, in denen solche Druckschriften hergestellt oder vor rätig gehalten werden, polizeilich geschlossen werden. Wöchentliche Übersicht über geschäftl. Einrichtungen und Veränderungen. Zusammengcstellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. 2.—8. Februar 1933. Vorhergehende Liste 1933, Nr. 30. lgeichen-Erklärnng s. Nr. ll.) Konkurse und Vergleichsverfahren. HSpacth, I. M., Buchhandlung, Berlin. Vergleichsver fahren 1/II. 1933 aufgehoben. ^Akademische Buchhandlung A. Haller L G. Schmidt, Abteilung Verlag, Berlin NW 7. Mitinh. HAnton Haller ausgeschieben. Andorffs Buchhandlung Inh. Frida Andorfs, Sa gau, firmiert jetzt: Gebrüder Andorfs Inh. Frida Andorfs. HB raun, Iohs., Eschweg e. Verkehr über Leipzig aufgegcben. fBuch Handlung zum »B ü ch e r - K a st e n- Inh. Helene XSinz, Chemnitz, Brctgasse 1. Gegr. 11/1. 1933. (p^»- 27282. — W Chemnitzer Girobank, Chemnitz. — "Mp Leipzig 35092.) Geschäfts!.: Arno Eugen Sinz. Leipziger Komm.: II. Maier. Denß, I., Czarnikau sCrarukü«) (Polen). Emilie Deuß 11/XII. 1932 verstorben. Inh. jetzt: Rudolf Bcuek. HG eibel L Hohl, Buchhandlung u. Antiquariat, Götti ngen, ging käuflich an Heinz Möckel über. HG erold L Co., Univ. - Buchh., Wien I. Weiterer Mitinh.: vi. Heinrich Neider. HH elbing L Lichte »Hahn, Basel (Schweiz). Heinz Helbing wurde Prokura erteilt. HH o ch sch u l b u ch h a n d l u n g Max Hueber, München 2 NW, firmiert jetzt: Universltätsbuchhandlung Max Hueber. Xsttzgarnis rVz-ckavvniora kolslrs Stascd i Lira, Posen. Leipziger Komm.: Koehlcr. HKnnstverlag A n d c l f , » g e r, München 2 SW, jetzt: 2 SW, Goetheplatz 1. Miku lski, TadeuSz, Kattowitz. Leipziger Komm, jetzt: Koehler L Volckmar A.-G. L Co., Abt. Ausland. Mittag Nachf. Inh. Carl Lösch, Carl, Gern rode (Harz), firmiert jetzt: Carl Lösch. HMünchucr Buchgewerbehaus M. Müller L Sohn, München 13. Leipziger Komm.: a. Volckmar. Rathaus-Buchhandlung Adolf Busch j r., Hamburg 11. Verkehr über Leipzig aufgegeben. Rosenthal, Günther, Hamburg 13, jetzt: 13, Hallerplatz 1. HNufn-Verlag G. m. b. H., Köln. Ges.-Prokura Johannes Schroeter erloschen. fR n s s l s ch e Buchhandlung ». Antiquariat L. Spaak, Berlin W SV, Rankestr. 20. Spez.: Moderne russische Lite ratur u. Antiquariat. Gegr. 1/X. 1932. <»-«- L 4 Bavaria 7835. — TA.: Nußkniga. — 83222.) Inh.: Leonhard Spaak. — Antignariatskatalogc in 3sacher Anzahl unberechnet direkt er beten. rv. HSchaesser, Richard, Forst (Lausitz). HAdols Rothe ver storben. Inh. jetzt: Agnes verw. Rothe, Johanna u. Elisabeth Rothe. HS chacsfer Verlag Inh. Hans G. Schaescr, I., Mün chen 2 SW. Leipziger Komm, jetzt: a. Giegler's Buchh. Verlag u. Buchversanb Emil Vogt, Gotha. Verkehr über Leipzig aufgegcben. HWega-Vcrlag H. G. Scharfer, München 2 SW. Leip ziger Komm, jetzt: ». Giegler's Buchh. Kleine Älitieilungen Nachnahmesendungen. — Es wird bei uns Klage geführt, daß ein Post-Nachnahmebetrag nicht eingegangen ist, obwohl der Emp- sänger die Nachnahme erhalten und den Betrag bezahlt hat. Es ist also anzunehmcn, daß der Betrag durch eine nicht berechtigte Person eingczogcn worden ist. lim festzustellen, ob solche Fälle häufig Vor kommen, und um Material für Verhandlungen mit der Post z» er halten, bitte» wir um Mitteilung von Erfahrungen an die Geschäfts stelle. Die Frist sür die allgemeine Abgabe der Steuererklärungen für die Veranlagung zur Einkommensteuer, Körperschastssteuer und Um satzsteuer wird über den 28. Februar hinaus bis zum 15. März ver längert. 103
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