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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1940-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1940
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- Deutsch
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Schutz der sudetendeutfchen Wirtschaft Durch die Vierte Verordnung zum Schutze der sudctcndeutschen Wirtschaft vom 27. Dezember 1939 (NGBl. I S. 2500 vom 29. Dezem ber 1939) wurde die Geltungsdauer der Verordnung zum Schlitze der sudetendeutschen Wirtschaft vom 15. Oktober 1938 (NGBl. I S. 1431) in der Fassung der Dritten Verordnung zum Schutze der sudeten deutschen Wirtschaft vom 27. Juni 1939 (NGBl. I S. 1059) für den Geschäftsbereich des Reichswirtschastsministers und des Ncichsmini- sters für Volksaufklärung und Propaganda bis zum 30. Juni 1940 verlängert. Die Verordnung macht die Errichtung, die Verlegung, die Steigerung der Leistungsfähigkeit und den Erwerb gewerblicher Unternehmungen durch juristische und natürliche Personen, die ihren ständigen Aufenthalt am 30. September 1938 außerhalb der sudeten deutschen Gebiete Hatten, von einer besonderen Genehmigung ab hängig. Den genauen Wortlaut der Verordnung finden unsere Leser in Nr. 158 vom 11. Juli 1939. Für Soldaten, die durch Wittlich kommen Der Landesobmann der Neichsschrifttumskammcr im Gau Koblenz-Trier, Herr Georg-Fischer in Wittlich (Marien straße 17), teilt uns mit, daß ihm Buchhändler im grauen Nock oder Familienangehörige von Berufskameraden, die in der Westfront die Kreisstadt Wittlich berühren, als Besucher jederzeit willkommen sind. In beruflichen Dingen sowie auch in mancherlei Angelegen heiten ist er zur Auskunft und Hilfe stets gern bereit. Die in Frage kommenden Soldaten bittet er zu benachrichtigen. Wie war das Weihnachtsgeschäft? Wie in jedem Jahr beabsichtigen wir, über das Ergebnis des Weihnachtsgeschäftes zu berichten. Wir wären deshalb für die Be antwortung besonders folgender Fragen dankbar: 1. Wie war der Umsatz im Jahre 1939 im Verhältnis zum Jahre 1938? 2. Wie mar der Umsatz im Dezember 1939 im Verhältnis zum De zember 1938? 3. Welchen prozentualen Anteil hat der Dezember-Umsatz 1939 am Umsatz des ganzen Jahres 1939? 4. War eine Steigerung der Zahl der Kunden zu verzeichnen? Hat sich der Durchschnittsbetrag der Einkäufe erhöht? 5. Welche bemerkenswerten Erfahrungen wurden sonst gemacht? Vom deutschen Buchhandel in Estland Im Zuge der Umsiedlung der deutschen Volksgruppe Estlands ergeben sich einschneidende Veränderungen in Bestand und Tätig keitsgebiet der Buchhandlungen Kluge L Ströhm und F. Was sermann in Neval sowie I. G. Krüge r in Dorpat. Die beiden seit über hundert Jahren bestehenden erstgenannten Nevaler Firmen stellten mit dem 1. Januar 1940 ihren Geschäftsbetrieb ein. Die Dor- patcr Buchhandlung I. G. Krüger verlegt ihren Sitz nach Neval und wird in den Geschäftsräumen der Buchhandlung Kluge L Ströhm unter einer neuen Verwaltung als deutsche Buchhandlung fort- bestchen. Im Zuge der Umsiedlung haben die bisherigen Inhaber der genannten Firmen: Konsul Arthur Ströhm und Nobert Weiß, Estland bereits verlassen, mährend die Juniorchefs vr. Bernd Ströhm und Kurt Weiß es in nächster Zeit zu tun beabsichtigen, um sich im Reich einen neuen Wirkungskreis zu schaffen. — Wir ver weisen auch auf die Anzeige in Nr. 2, S. 27. Reichssteuerzahlungen im Januar 1940 5. Abführung der Lohnsteuer, Wehrsteucr und des Kriegszuschlags zur Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. bis 31. Dezember (bzw. vom 1. bis 31. Dezember, wenn die für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember einbehaltene Lohnsteuer weniger als 200 NM betrug) und Abgabe der Lohnsteuer-usw.-anmel- dungen für den Monat Dezember. Abführung der Lohnsteuer, Wehrstcuer und des Kriegszuschlags zur Lohnsteuer und Abgabe der Lohnsteuer-usw.-aumcldungen durch die Kleinbetriebe für das letzte Kalendervicrteljahr, wenn die in diesem Vierteljahr ein behaltene Lohnsteuer bisher nicht mehr als 50 NM betragen hatte. 5. Abführung der im Dezember 1939 ersparten Lohnbeträge und Mehrarbeitszuschläge gemäß Durchführungs-VO. zu Abschnitt IV der Kriegswirtschaftsvcrordnung vom 11. Oktober 1939 und Verordnung vom 16. November 1939. 5. Abführung der Bürgcrsteucr für Lohnzahlungen im Monat Dezember. 10. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Einbehalten eines Lohntcils zu erhebenden Bürgerstcuer. 10. Abführung des Steuerabzugs von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus literarischer oder künstlerischer Tätigkeit und der Überlassung von literarischen oder künstlerischen Urheber rechten für das vierte Kalendcrvierttzljahr 1939. 10. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer. (14.) 15. Entrichtung der Werbeabgabe für Werbecinnahmen im Dezember. 15. Grundsteuer für Monatszahler mit einem Zwölftel des Jahres betrags. 15. Lohnsummensteuer für Dezember, soweit eine solche ein- gesührt ist. 20. Abführung der Lohnsteuer, Wehrsteucr und des Kriegszuschlags zur Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. Januar, wenn sie Lohnsteuer mehr als 200 NM beträgt. 20. Abführung der in der Zeit vom 1. bis 15. Januar 1940 er sparten Lohnbeträge und Mchrarbeitszuschläge, wenn die für diese Zeit abzuführende Lohnsteuer mehr als 200 NM beträgt. 24. Fälligkeit der von den Lohnstcuerpflichtigcn durch Einbehalten eines Lohntcils zu erhebenden Bürgerstcuer in Höhe von einem Vierundzwanzigstel des auf der Steuerkarte angeforderten Bür gersteuerjahresbetrages, wenn der Arbeitslohn für nicht mehr als eine Woche gezahlt wird. 31. Abgabe der Lohnzettel durch die Arbeitgeber für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im abgclaufcnen Kalenderjahr mehr als 8400 NM betragen hat, an das für den Wohnsitz des Arbeit nehmers zuständige Finanzamt. Verkehrsnachrichten Paketdienst mit Ostoberschlesien Das Höchstgewicht für Pakete zwischen dem bisherigen Reichs gebiet und Ostoberschlesien wird vom 1. Januar 1940 an von 10 auf 20 hcrausgesetzt. Vom selben Zeitpunkt an werden auch un versiegelte Wertpakete nach den innerdeutschen Vorschriften zu gelassen. Uber die einzelnen Orte geben die Postämter Auskunft. Luftpost Rom—Rio de Janeiro Die am 21. Dezember 1939 cröfsnete italienische Luftpostlinie Nom Rio de Janeiro (s. Nr. 298/299 1939, S. 772) verkehrt nicht, wie ursprünglich vorgesehen, alle vierzehn Tage, sondern wöchent lich, und zwar ab Nom jeden Donnerstag. Personalnachrichten Der Leiter des Deutschen Buchhandels und Vizepräsident der Neichsschrifttumskammer, Hauptamtslciter Wilhelm Baur, hat dem Präsidenten der Neichsschrifttumskammer, -Brigadcsührer Staats rat Hanns Johst, zum Tage der silbernen Hochzeit (5. Januar) die herzlichsten Glückwünsche des gesamten deutschen Buchhandels und ein Geschenk aus der Porzellan-Manufaktur Allach übersandt. Am 30. Dezember 1939 ist der Verlagsdirektor Herr Walther Kühn nach mehr als vierzigjähriger Tätigkeit bei der Firma Albert Koenig, Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung-in Guben in den Ruhestand getreten. * Am 29. Dezember 1939 starb im dreiundsiebzigsten Lebensjahr Herr Rudolf Simons, Mitinhaber der 1909 gegründeten gleich namigen Buchhandlung in Wie h l. * Am 2. Januar starb im dreiundsiebzigsten Lebensjahre in Stutt gart Herr O t t o v o n H a l e m, Inhaber des Verlags der Chemiker- Zeitung Otto von Halem in Köthen. — Als Inhaber der von seinem Vater G. A. von Halem gegründeten Bremer Erportbuch- handlung, als Inhaber des Verlages Veit L Co., als General direktor der Deutschen Verlags-Anstalt, als Inhaber des Zeit schriftenverlages »Das Echo«, als Gründer des »Auslaudsverlagcs« und endlich als Inhaber des Verlags der Chemiker-Zeitung hat der Verstorbene jahrzehntelang zu den führenden Persönlichkeiten des deutschen Buchhandels gehört, ja darüber hinaus hat er sich als Wirt schaftsführer einen Namen gemacht. Die »Chemiker-Zeitung«, die er 1906 übernahm, hat sich unter seiner Leitung zu einem führenden Organ der chemischen Praxis entwickelt. Schon vor über einem Jahr zehnt zwang Herrn von Halem sein Gesundheitszustand, sich aus dem öffentlichen Wirken mehr und mehr zurückzuzichen. Walter Herfurth, Leipzig. Verlag: Verlag des Börsenvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Lchriftleitung und Expe dition: Leipzig 0 1, Gerichtsweg 26, Postschließsach 274/78. Druck: Ernst Hcdrich Nachf., Leipzig 0 1, Hospitalstrabc lla—13. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 4
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