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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1938
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- Deutsch
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Aufruf zum Vorwettbewerb für den Olympischen Kunstwettbewerb 1940 Gebiet: Schrifttum Die Reichsführung des Deutschen Reichsbundes für Leibes übungen gibt folgendes bekannt: Die Erfolge, die Deutschland im Jahre 1936 auf dem Olympischen Kunstwettbewerb errungen hat, und die Aufgaben, die der Sport der Kunst in immer wachsendem Maße stellt, machen es zur Pflicht, frühzeitig in sorgfältiger Vorbereitung eine Aus lese zu schaffen, die imstande ist, diesen Wettbewerb der Nationen im Jahre 1940 noch erfolgreicher zu bestehen. Nach einem Abkommen mit dem Reichssportführer wird, wie bei den Olympischen Spielen, der Kunstwettbewerb in das Pro gramm des Deutschen Turn- und Sportfestes, Breslau, im Juli 1938 ausgenommen und im Rahmen dieses Festes eine Sport kunstausstellung als Vorwettbewerb 1938 durchgeführt. Ich fordere die deutsche Künstlerschast aus, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen und Zeugnis abzulegen, daß die olym pische Idee und der Sport im allgemeinen dem deutschen Kunst schaffen weiteren Auftrieb gegeben und in ihm in noch stärkerem Maße als bisher Ausdruck und Form gefunden haben. Für die Teilnahme gelten nicht die allgemeinen Wettbe werbsordnungen, sondern ausschließlich die Bestimmungen des Olympischen Kunstwettbewerbs. Danach sind zugelassen: Alle Werke reichsdeutscher und Volksdeutscher lebender Künst ler, die im Verlauf der XI. Olympiade — d. h. nach dem 1. Januar 1936 — geschaffen sind und nicht am Wettbewerb der Spiele der XI. Olympiade in Berlin 1936 teilgenommen haben. Zugelassen werden: L) Lyrische Werke (z. B. Lied, Ode, Hymne, Kantate, Ballade, lyrische Prosa, Essay). 8) Dramatische Werke (z. B. Trauerspiel, Schauspiel, Lustspiel, Schwank, Libretto, Freilichtspiel, Hörspiel, Dia log, Szenario). 6) Epische Werke (z. B. Roman, Novelle, Epos, Er zählung). Es dürfen nur Werke — oder Teile eines Werkes — von nicht mehr als 20 000 Worten eingereicht werden, die eine Beziehung zum Sport ausweisen. Unter Beziehung zum Sport ist die Be handlung des gesamten Sportgebietes, eines Sportzweiges, eines Sportereignisses, eines sportlichen Gedankens, des sportlichen Charakters einer Persönlichkeit oder eines durch Sport beeinfluß ten menschlichen Schicksals zu verstehen, auch dann, wenn diese sportliche Beziehung nicht den Hauptinhalt bildet. Jedes Werk muß in vierfacher Ausfertigung in Maschinen schrift oder gedruckt eingesandt werden. Die für den Wettbewerb bestimmten Werke sind einzureichen bis zum IS. Juni 1938 bei der Reichsschrifttumsstelle Berlin W 8, Friedrichstraße 194—199. Wie in den Bestimmungen des Olym pischen Kunstwettbewerbes vorgesehen, findet durch die Reichs- schrifttumsstclle eine Sichtung der eingelieferten Arbeiten statt. Nur diejenigen Werke, die als schöpferischer Ausdruck sportlicher Art ausgewählt sind, nehmen an dem Wettbewerb in Breslau teil. Sie erhalten dort nach der Entscheidung des Preisgerichts, dessen Zusammensetzung noch bekanntgegeben wird, ebenso wie die sport lichen Bestleistungen die für das Turn- und Sportfest vorgesehe nen Auszeichnungen mit der Bezeichnung: Turn- und Sportfest sieger. Die ausgewählten Werke der reichsdeutschen Wettbewerbs teilnehmer bilden eine Grundlage für die deutsche Abteilung der Kunstausstellung der XII. Olympischen Spiele 1940. Zeitschriften- und Zeitungswesen Eingliedcrungspslicht der Schulzcitschristcn in die Rcichsprcsse- kammer Der Präsident der Reichspressekammer gibt unterm 11. Januar 1938 bekannt: Schulzeitschriften sind regelmäßig oder unregelmäßig erscheinende Zeitschriften, die durch Schulen oder durch Bereinigungen von Schülern oder ehemaligen Schülern herausgegeben werden. Ihre Herausgeber sind grundsätzlich zur Mitgliedschaft In der Reichspresse kammer über den Reichsverband der deutschen Zeitschristen-Verleger verpflichtet. Der Herausgeber einer derartigen Zeitschrift, die sich im wesent lichen mit Begebenheiten der herausgebenden Schule oder Schüler- Vereinigung besaßt und nur ganz gelegentlich über diesen Rahmen hinausgeht, kann auf Antrag gemäß K S der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1938, RGBl. 1/33, S. 797 sf., von der Eingliederungspflicht in die Neichs- pressekammer befreit werden. Die Anträge sind an den Reichsverband der deutschen Zeitschristen-Verleger, Berlin B 35, Bissingzeile 13, einzureichen. Neuverpachtung von Bahnhossbuchhandluugen Im Hinblick auf die zur Neuverpachtung ausgeschriebenen Bahn- hofsbuchhanblungen macht der Leiter des Reichsverbandes Deutscher Bahnhossbuchhändler auf folgendes aufmerksam ss. Der Vertrieb, Nr. 3,: 1. Die Übernahme einer jeden Bahnhofsbuchhandlung, gleich ob als Haupt- oder Zweigunternehmen, ist eine genehmi- g u n gsp f l i ch t i g e Neuplanung im Sinne der Zisser IV der Berufsschutzanordnung sllr die Hauptfachgruppe Vertrieb in der Reichspressekammer. * 2. Die Genehmigung zu einer solchen Übernahme ist bei dem Herrn Präsidenten der Reichspressekammer in Berlin über den Reichsverband Deutscher Bahnhossbuchhändler in Berlin NW 7, Ncustäbtische Kirchstrabe 15, nachzusuchen. 3. Die Absendung des Gesuches hat bestimmungsgemäß durch ein geschriebenen Brief mit Rückschein zu erfolgen. 4. Diese Ubersendungssorm ist schon deshalb notwendig, um ge gebenenfalls Nachweisen zu können, daß die Planungsgenehmi gung in der in Zisser IV 2 letzte Zeile der oben unter Absatz 1 angezogenen Bestimmung vorgesehenen Art erteilt ist. 5. Die Genehmigung ist sofort nachzusuchen, damit sie noch vor Übernahme der Bahnhossbuchhandlung bzw. vor Abschluß des Vertrages mit der Reichsbahnbirektion erteilt bzw. als erteilt angesehen werden kann Ziehe Abs. 4>. 6. Jeder Gesuchsteller muß im Gesuch dartun, daß er die in Ziffer III der Berussschutzanordnung sestgelegten Voraussetzun gen erfüllt und die dort vorgesehenen Nachweise dem Gesuche beilegen. 7. Die in Zisser II der erwähnten Bestimmungen aufgeftihrten rechtsfähigen Körperschaften, Personen und Personengesamt heiten haben mit der Erteilung einer Planungsgenehmigung von vornherein nicht zu rechnen. Mitteilungen über Änderungen im Bestand an Beziehern Die Anschriften von neu hinzugetretenen Beziehern solcher Zei tungen mit Vierteljahrsbezug, die auch für die beiden letzten Biertel- jahrsmonate oder für den letzten Monat allein bestellt werden können, werden künftig den Verlegern aus Antrag auch zu Beginn des zweiten und dritten Vierteljahrsmonats von der Berlags-Postanstalt mit geteilt. Die Grundgebühr wirb in diesen Fällen wie hei Zeitungen mit Monatsbezug für jeden Monat erhoben. Werbeumsätze Die Werbeumsätze im November 1937 gestalteten sich — wie die vorläufigen vom »Zeitschristen-Verleger» mitgeteilten Ergebnisse er kennen lassen -- über alles Erwarten sehr günstig. Gegenüber dem Vormonat ist eine weitere Steigerung um 4°/» zu beobachten. Wie sehr die Werbetätigkeit zugenommen hat, zeigt ein Vergleich mit de» Ergebnissen vom November 1936, demgegenüber eine Erhöhung um rund 17"/» eingelreten ist. Nr. 20 Dienstag, Len t. Februar 1938
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