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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1921
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- 1921-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1921
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.X- 158, 9, Juli 1921. Redaktioneller Teil, heben daher nur einen Hauptpunkt heraus, der ein besonderes und ein allgemeines Interesse beanspruchen kann, da ja immer aufs neue, und so auch von Herrn v>, de Gruyler, die Legende wieder holt wird, der Verfasser des 3, Bandes habe dessen Erscheinen bei Lebzeiten Kaiser Wilhelms II, nicht gewollt, Eingangs zwar erzählt Herr 1)>, de Gruhter, Bismarck habe nach wiederholt geäußertem Zweifel schließlich seinem Sohns, dem Fürsten Herbert, die Entscheidung dieser Frage überlassen; des weiteren, daß dieser im August 1900 den Cottaschcn Verlag verpflichtete, den Band ohne Rücksicht auf Leben und Sterben Wilhelms II, unter bestimmten Bedingungen, jedoch nicht vor !910 zu veröffentlichen. Sodann aber berichtet Herr Or, de Gruhter, ohne darin einen Widerspruch oder Widersinn zu bemerken, daß Fürst Herbert, dem der Vater die Entscheidung über das Erscheinen überlassen hatte, aus Grund einer »Verfügung desselben vier Jahre später den Verlag verpflichtete, den Baud zu Lebzeiten Wilhelms II, nicht zu veröffentlichen oder ihn bis zum Eintritt des Regierungswechsels zurückzuhalten. Eines von beiden nur kann der Wahrheit entsprechen: entweder besaß Fürst Herbert das Recht der Entscheidung und war durch keine derartige Verfügung gebunden, oder er war dies und besaß das Recht der Entscheidung nicht. Hätte nun Herr vr, de Gruhter wirklich, wie er sagt, die Quellen, in die ihm voller Einblick gewährt war, »sorglich ge prüft und auf Grund hiervon die Vorgeschichte und Geschichte des 3, Bandes »Verantwortlichen Sinnes» niedcrgcschriebcn, so hätte er nicht übersehen können und dürfen, daß der damalige Chef des Cottaschcn Verlags die Verhandlungen, die zu dem Ver trage vom August 1900 führten, am 5, Juni 1899 brieflich mit der Erklärung cinleitete: er könne sein Recht und seine Pflicht zu alsbaldiger Veröffentlichung des 3, Bandes »nur in dem Falle als aufgehoben ansehen, wenn irgendeine Bestimmung des hochseligen Fürsten erkennen ließe, daß er die Publikation , , , erst für einen bestimmten ferneren Zeitpunkt nach seinem Tode gewünscht oder angcordnct hätte«: daß ferner Herr Adolf Kröncr hieran die Versicherung knüpfte, ihm selbst sei eine derartige Wil- lensäußerung des Kanzlers nicht bekannt, und das nachdrückliche Ersuchen, Fürst Herbert möge hierzu Stellung nehmen. Auch dieser kannte damals eine derartige Willensäußerung, geschweige denn eine bestimmte »Verfügung» nicht, das beweist der nach weiteren mündlichen Verhandlungen im August 1900 abge schlossene Vertrag, Berief sich nun vier Jahre später Fürst Herbert dennoch aus eine solche Verfügung, so konnte dies nur eine inzwischen auf- gefundene schriftliche sein. Das Vorhandensein einer solchen mußten wir aber für ausgeschlossen halten, da uns weder vom Fürsten -Herbert noch nach dessen Ableben von der Fürstin-Witwe jemals die geringste dahingehende Mitteilung gemacht wurde, 'überdies bestätigte uns im Februar 1920 der Rechtsbeistand der fürstlichen Familie, -Herr Geh, Justizrat Jrmler, daß der Fürst-Reichskanzler eine das Erscheinen des dritten Bandes einschränkende oder befri stende Bestimmung schriftlich nicht getroffen h abe, Hiernebcn erscheinen andere Unstimmigkeiten des de Gruyicr- schen Artikels belanglos, als Ganzes aber ist dieser ein Novum in der Geschichte des deutschen Buchhandels und wird hoffent lich ein Unikum bleiben. Uns wenigstens ist außer diesem kein Fall bekannt, daß ein deutscher Verleger sich den vertraulichen Schriftwechsel eines andern Verlegers mit einem seiner Autoren Verschaffte und ohne beiderseitige Erlaubnis ziffernmäßig wich tige Daten <vor allem Honorarbeträgc) daraus veröffentlichte, die nach allgemeiner Übung als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten und zu achten sind, Herr vr, de Gruhter würde sich zweifellos ein solches Verfahren, wenn es gegen ihn Anwendung fände, ebenso entschieden verbitten, wie wir es hiermit tun, Stuttgart, den 24, Juni 1921, I, G, Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger, Ich habe mich über die Beweggründe, die mich zum Sach. Walter der Familie Bismarck vor der buchhändlerischcn Öffent lichkeit gemacht haben, und über die Vorgänge selbst hierüber so klar ausgedrückt, daß ich dem aufmerksamen Leser meines Ar tikels eine weitere Hilfe dafür nicht geben zu brauchen glaube. Habe ich dabei einige Dinge und »ziffernmäßig wichtige Daten» ge- nannt, die sonst zum Vcrtrauensschuybezirkc der Vertragsparteien gehören, so bin ich damit dem Vorgänge der Firma Cotta und zwar nur soweit gefolgt, wie dies zur Abwehr von irrigen und der Familie Bismarck nachteiligen Schlüssen notwendig war. In einem einzigen Punkte macht die Cottasche Buchhandlung den Versuch, meine Darstellung anzuscchtcn, sic damit in ihrer Ganzheit zu entkräften und gleichzeitig den Fürsten Herbert einer wirklichkeitswidrigcn Behauptung zu bezichtigen, weil er sich für feine im Jahre 1904 niedergeschriebene kurze Vorrede auf eine »Verfügung « seines Vaters berufen habe. Ich habe es mit Vor bedacht unterlassen und unterlasse es auch hier, dem vom Fürsten Herbert gewühlten Begriff »Verfügung- in seiner Rechtsbedcu- iung nachzngehen. Haftete wirklich jenem mit vornehmstem Sinne gewählten Ausdrucke »Verfügung» eine Unbestimmtheit an, so war sic in ihren Folgen restlos getilgt und geheilt durch die Tatsache, daß Herr Adolf Kröncr in seinem Briefe vom 4, Juni 1904 jener Vorrede zugcstimmi hatte, und daß er sich in seinem hierüber wörtlich abgedruckteu Briefe vom 13, März 1905 formell und ausdrücklich der Auffassung der Familie Bismarck anschloß und sich verpflichtete, »den 3. Band der Gedanken und Erinne rungen nicht zu Lebzeiten des Kaisers Wilhelm II, , , , der Öf fentlichkeit zu übergeben und ebenso, dem Wunsche des Fürsten Herbert von Bismarck entsprechend, dem Werke das nachstehende Vorwort zu geben». Ich habe mich redlich bemüht, meine notgedrungcne Worr- ergreifung in dieser Sache von der Nebenwirkung eines Ver drusses für die Cottasche Buchhandlung nach aller Möglichkeit zu befreien. War diese Aufgabe ihrer Natur nach nicht restlos lösbar, so ist auch mir dies unlieb, Berlin, den 2, Juli 1921, vr, Walter de Gruhter, Mit vorstehenden Ausführungen, in denen Herr vr, de Grnytcr seinen eigenen Aussah in Nr, 57 des Börsenblattes vom 8, März in einigen Punkten zu ergänzen und zu berichtigen beabsichtigte, und mit der an schließenden Auseinandersetzung zwischen dem Cottaschcn Verlage »nd Herrn vr, de Grnyter wünscht die Redaktion die Erörterung z» schließen, da das fachliche Interesse des Buchhandels eine weitere Behandlung dieser Fragen nicht mehr erfordern dürfte. Ned. Vereinigung der Kmrstverleger, E. V. Bericht über die Hauptversammlung. Die diesjährige Hauptversammlung saud am 4. Mai im Künstler- Haus in Berlin, Bcllevnestraße 3, statt und dauerte mit Unterbrechung durch die Mittagspause von Z411 vorm, bis 8 Uhr abends. Nach Verlesung des Jahresberichtes (vergl. Bbl. Nr. 155 vom 6. Juli 1921) kam die umfangreiche Tagesordnung zur Verhandlung, über die wir nachstehend einen Auszug aus dem Protokoll wieder geben. Der Kassenbericht weist einen erfreulichen Stand des Vermögens auf. Bei der Neuwahl wurde der bisherige Vorstand, bestehend aus den Herren Ernst Schulde. 1. Vorsitzender: Knut her Wcrck- m eistcr, 2. Vorsitzender: L. H. Schütze, 1. Schriftführer: Earl Herrmann, 2. Schriftführer: Eduard Schroedcr, 1. Schatz meister; Richard Hocckcrt, 2. Schatzmeister, einstimmig wiederge wählt. Der dem Vorstand zur Seite stehende Lleirat setzt sich nach der Neu wahl ans folgenden Herren zusammen: Büchle, Goyert, trauert, Hanfstaengl, v. Mctzsch, Möller, Schnitzer, Vietz, Wohlgemnth, Zehr- fcld. Uber die Lage der Außenhandelsncbcnstellc, Berlin, berichtete der -. Vorsitzende, Herr Günther Werckmcistcr. Im Anschlns; daran wurde der Versammlung die Annahme der ncnca Vcrl'anfSordnnng für Ans- lanöliefernngcn des Börsenvcrcins für den Deutschen Buchhandel empfohlen, die nach längerer Aussprache mit sinngemäftcn Änderungen angenommen wurde. Nach den Beschlüssen sind für den Kunstverlag Spanien und die südamcrikanischcn Länder den Hoch-, nicht den Mittcl- valutaländern zuznrechncn. In Sachen der Kulturabgabe wurde die Entschließung dcS Börscnvereins mit einem vom Vorstände vorgc- schlagcnen und nachstehend abgcdrnckten Zusatz einstimmig angenommen: SS5
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