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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1921
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- 1921-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1921
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Redaktioneller Teil. 156, 9. Juli 1921. Zusatzentschließnng der Vereinigung der Knnstverleger bezüglich der Kulturabgabe. »Die Hauptversammlung der Vereinigung der Kunstverleger tritt der am 24. April ö. I. seitens des gesamten deutschen Buch-. Kunst- und Mnsikalienhanöels in Leipzig gefaßten Entschließung bezüglich Ab lehnung der geplanten Kulturabgabe in allen Punkten bei und hält es für nötig, die allgemeine Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß der Staat vom Verkauf sämtlicher Gegenstände des .Knnsthandcls bereits eine Abgabe von 15 Prozent erhebt, und daß die bildenden Künstler, welche für ihre direkten Verkäufe hiervon befreit sind, somit schon jetzt eine erhebliche Unterstützung genießen. Dem kaufenden Publikum, welches Kunstgcgenständc durch Ver mittlung des Knnsthandcls bezieht, außer der 15prozentigen Luxns- steuer noch eine lOprozentigc Kulturabgabe aufzuerlegcn, heißt die Be lastungsgrenze überschreiten. Die Luxusstener hat bereits den Absatz im Kunsthandel dermaßen verringert, daß bei weiteren Lasten gerade in denjenigen Kreisen, denen Kunst und ihre Vervielfältigungen kein Luxus, sondern geistige Nahrung sind, ein Notstand durch unerschwing liche Preiserhöhungen hervorgerufen würde, der letzten Endes die Künstler selbst am meisten treffen müßte. Der Kunsthandel und Kunstverlag, der schon mit der kulturfeind lichen Luxusstener belastet ist, deren Bekämpfung er cifrigst betreibt, muß jede Beteiligung an der Kulturabgabe ablehncn.« Die auf der Tagesordnung stehenden Anträge betreffs Änderung der Satzungen, Lieferungsbedingungen und der Geschäftsordnung sind in folgender Fassung angenommen. Wir geben den jetzigen Wortlaut der betreffenden Paragraphen wieder: I. Satzungen. § 6. Hinter Absatz 4 ist als neuer Absatz einzusügcn: Jedes Mitglied kann persönlich oder durch einen legitimierten Stellvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen, darf aber außer der eigenen Firma nur zwei weitere Stimmen abwesender Mitglieder vertretungsweise auf Grund einer schriftlichen Voll macht für seine Firma auf sich vereinigen. § 7, Absatz 1: Der geschäftsführende Vorstand besteht aus 6 ehrenamtlichen Mitgliedern: 1. und 2. Vorsitzender, 1. und 2. Schriftführer, 1. und 2. Schatzmeister. Dem Vorstände soll ein Beirat von 10 Mitgliedern zur Ver tretung besonderer örtlicher und Fach-Interessen beratend und mitbestimmend zur Seite stehen. Der Vorstand in Gemeinschaft mit dem Beirat hat die Vollmacht, die Lieferungsbedingungen den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und diesem Beschlüsse für sämtliche Mitglieder bindende Kraft zu verleihen. Der Beirat wird vom Vorstande einberufen, der gehalten ist, in wichtigen Fragen auf Antrag von drei Mit gliedern des Beirats eine Sitzung stattsinden zu lassen. Die Besitzenden sind befugt, im Verhinderungsfälle einen Ver treter, der immer ihrer Firma angehören muß, mit Vollmacht zu entsenden. Vorstand und Beirat werden alljährlich einzeln durch Stimmzettel gewählt; bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen. Wiederwahl ist zulässig. II. Lieferungsbedingungen. 8 2, Absatz 1. II. Drei- und Vierfarbendrucke. Mindestpreise: Bildgröße 18X24 ew ^ 5.—, Bildgröße 24X30 ein 7.50, Bildgröße 30X40 ein 12.— für Landschaften n. Blumenstöcke, ^ 15.— für Genrebilder. § 3, Absatz 2. Der Verkauf von Kunstblättern, die auf der Schnellpresse in größeren Auflagen hergestellt sind, soll dieser Beschränkung nicht unterliegen (die Worte »und einen Ordinärpreis von 20.— und darunter haben« sind gestrichen). 8 4, Absatz 1. Von photomechanischen Kupferdrucken, sowohl einfarbig, wie handkoloriert (ausgenommen sind die vom Künstler gezeichneten Drucke), sowie von Schucllpressendrucken (Vierfarbendrucke, Lichtdrucke, Schnellpressentiefdrncke) dürfen Freiexemplare in Partien von 13/12 Blättern des gleichen Verfahrens, auch ge mischt, in einer Preislage bewilligt werden, von Farbenlicht drucken mit einem Ladenpreise von 60.— und darüber 7/6 in einer Preislage von einem Sujet. 8 9. Jedes Mitglied hat seine Abnehmer zur Aufrechterhaltung des vom Verleger bestimmten Ladenpreises für ungerahmte und ge rahmte Bilder, eigenen oder Mitglicderverlages, zu verpflichten. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zu ihrer Kenntnis ge langenden schwerwiegenden Verstöße gegen die Einhaltung der festgesetzten Ladenpreise dem Vorstande anzuzeigen. S66 8 13- Jedes Mitglied ist verpflichtet, solchen Abnehmern, die laut Mitteilung des Vorstandes der Vereinigung der Knnstverleger b. V. gegen die Bestimmungen der 88 9, 11 und 12 verstoßen haben, n>enn es aus eigenem Antriebe nicht bereits geschehen sein sollte, auf Antrag des Vorstandes für eigenen oder anderer Mitglieder Verlag Lieferung solange zu versagen, bis der b» treffende Abnehmer dem Vorstande genügende Sicherheit für die künftige Einhaltung der Bestimmungen der 88 9, 11 und 12 leistet. Die Verpflichtung zur Nichtlieferung in solchen Fällen besteht auch für die Mitglieder, welche als Grossisten den be treffenden Verlag ausliefern. III. Geschäftsordnung. 8 2, d 6: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzungen und Lie ferungsbedingungen eine Kaution in Höhe von 500 bis 1000 zu fordern, über deren Verfall die Hauptversammlung entschei det. Die Entscheidung muh dem davon Betroffenen mittels ein- cingcschriebenen Briefes mitgeteilt werden. Gegen die Entschei dung ist ein Widerspruch an die Hauptversammlung zulässig und sie wird alsdann erst durch den Beschluß der Hauptver sammlung rechtskräftig. Der Widerspruch gegen die Entschei dung des Beirates und Vorstandes muß innerhalb vier Wochen nach Erhalt von dem Betroffenen dem Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes mitgcteilt werden. Im Wiederholungs fälle ist das Ausschließungsvcrfahren zu beantragen. 7. alle Maßregeln zu ergreifen, welche den Vorschriften des Z 2 der Geschäftsordnung entsprechen, sofern deren Verwirklichung einen Kostenaufwand von 5000 nicht überschreitet. Eine über diesen Betrag hinausgehende Verwendung des Vereins vermögens bedarf besonderer Zustimmung der Hauptversamm lung. Zeitler, Julius: Bibliophiles Lustgärtlein in zwanzig Beeten. 40. 31 Seiten. Berlin 1920. Euphorion Verlag. Ladenpreis: 28.—. Dieses über das Wesen der Bibliophilie sehr hübsch orientierende Schristchen des bekannten Bibliophilen ist in einer Auslage von 800 Exemplaren erschienen; außerdem wurden 30 Exemplare auf handge schöpftem Zanderbtttten abgezogen und handschriftlich numeriert. Den Druck (gesetzt in Mittel Göscheu-Antiqna) besorgte Poeschel K Trepte in Leipzig in gewohnter Sorgfalt. Die Bibliophilie ist in den letzten Jahren etwas in Mißkredit ge raten, vor allem dadurch, daß der Luxusdruck vielfach zum Spekula tionsobjekt geworden ist und infolgedessen an Qualität eingebüßt hat Die Klagen des Verfassers sind aber wohl nur zum Teil berechtigt. Denn abgesehen von manchen groben Geschmacklosigkeiten im Bnch- kunstgewerbc ist in der Mehrzahl der Luxusdruckc in den letzten Jahren von unseren bedeutenden Offizinen ganz Hervorragendes geleistet wor den. Gegen Geschmacklosigkeiten, die infolge der in der Kriegs- und Nachkriegszeit geschaffenen sozialen Verhältnisse jetzt vielleicht häufiger als vor dem Kriege hervortreten, hilft nur — das ist der Kernpunkt der Betrachtungen des Verfassers — die Erziehung zum Geschmack, weil »in der Bibliophilie alles vom Geschmack abhängt«. Hier können, wie der Verfasser betont, nickst nur der Verleger, sondern auch der Sorti menter und Antiguar eine wichtige Mission erfüllen. In der Reihe von Einzelbctrachlungen über »Die Schönheit des Buches« (XIII), »Das Buch als typographisches Kunstwerk« (XIV), »Der Einband« (XVII) hat mich vor allem interessiert, was Zeitler über das illustrierte Buch sagt. Das illustrierte Buch bietet eine Fülle von Problemen, weil sich in ihm zwei verschiedene Kunstweisen zu einem Ganzen vereinigen. Nach der bucharchitektonischen Seite hin wird da immer ein gewisser Zwiespalt obwalten. Ich möchte daher dem Ver fasser durchaus zustimmen, wenn er sagt, daß »das rein typogra phische Buch das wahre Buchkunstwerk« ist. »Auch das illustrierte Buch muß allgemeine Buchgesetze respektieren, und cs muß schon ein großes technisches Können gewaltet haben, damit es buchkünstlerisch einwandfrei ausfüllt« (S. 23). Aber selbst wenn der »Jdealsall« cintritt, daß »der Dichter sein eigener Illustrator und sein eigener Schriftkünstier« wäre, bliebe jener Zwiespalt zwischen Type und Illu stration bestehen. Tie »Erinnerungen eines Bibliophilen« von Leopold Hirschberg kann ich nicht so empfehlen ivie der Verfasser (vgl. auch die Kritik in der »Bücherstube«), viel wertvoller ist der Katalog zu dessen Bücher sammlung (1920). Gottschalks Werk ist vor allem wichtig wegen seines schönen Jillnstrationsmaterials, während Dome! in erschöpfender und feinsinniger Weise die Resultate der Gutenbergforschung zusammenfaßt
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