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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1921
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- 1921-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1921
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x; 158. 9. Juli 1921. Redaktioneller Teil. E. W. Bonseis L Co. Nachf., Mün chen. Adolf Bonz L Comp., Verlbh., Stuttgart. Concordia Deutsche Verlags-Anstalt Engel L Toeche, Berlin. I. G. Cotta'sche Buchh. Nachf., Stuttgart — Berlin. Deutsche Bibliothek, Berlin. Deutsche Landbuchhandlung G. in. b. H., Berlin. Deutsche Verlags-Anstalt, Stutt gart. Deutschmeister-Verlag, München. Heinrich Diekmann, Halle (Saale). Georg W. Dietrich, München. Dreiländerverlag, München. Alexander Duncker Verlag, Wei mar. Otto Elsner, Verlagsges. m. b. H., Berlin. I. Engelhvrn's Nachf., Stuttgart. Gebrüder Enoch, Hamburg. vr. Eysler L Co., Berlin. Heinr. Feesche, Hannover. Felsen-Verlag, Buchenbach i. B. Egon Fleische! L Co., Berlin. Fleischhauer L Spohn, Stuttgart. F. Fontane L Co., Berlin. Furche-Verlag G. m. b. H., Berlin. W. Genie, Hamburg. Friedrich Gersbach, Bad Pyrmont. Grciner L Pfeiffer, Stuttgart. Fr. Wilh. Grunom, Leipzig. Hansa Verlag f. mod. Lit. Leo Kajet, Berlin-Tegel. Jakob Hcgner, Verlag, Hellerau. Richard Hermes, Verlag, Hamburg. Hesperos-Verlag, Grünwald-Mün- chen. Otto Hillmann Verlag, Leipzig. G. Hirth's Verlag, München. Max N. Hoffmann Verlag, Berlin. Hoffmann Campe, Verlag, Ber lin. Alfred Janssen, Hamburg. Internationale Bibliothek, Berlin. Der Kentaur-Verlag, Berlin. Wolf von Kornatrki, Verlag, Wei mar. Carl Krabbe Verlag, Erich Guß- mann, Stuttgart. Robert Lutz, Stuttgart. Georg Merseburger, Leipzig. Morawe L Scheffelt, Verlag, Ber lin. Rudolf Masse, Abtl. Buchverlag, Berlin. Nicolaische Verlagsbh. N. Stricker, Berlin. Ernst Ohle, Düsseldorf. Pantheon-Verlag, Berlin. Paul Parey, Berlin. Gebrüder Paetel, Berlin. Phoebus-Verlag, München. Nascher L Cie., Zürich. Ter Rhein-Verlag A.-G., Basel. August Scherl G. m. b. H., Berlin. Josef Schlaud, Würzburg. Hugo Schmidt Verlag, München. August Schultze's Verlag, Berlin. Carl Schttnemann, Bremen. Siebenhäuser Verlag, Artur v Strom, Schrciberhau (Ngeb.). Karl Siegismund, Berlin. Josef Singer Verlag, Leipzig. Gerhard Stalling, Oldenburg i. Gr. I. F. Steinkopf, Stuttgart. Sturms Kursbuch, Verlagsges. m. b. H., Leipzig. Tägliche Rundschau G. m. b. H., Berlin. K. Thienemanns Verlag, Stuttgart. Ullstein L Co., A.-G., Berlin. Union Deutsche Verlagsges., Stutt gart. Verlag Aurora Kurt Martin, Weinböhla. Verlag Deutsche Buchwerkstätten, Dresden. Verlag Es werde Licht G. m. b. H., Berlin. Verlag Seldwyla, Bern. Verlag Gebrüder Stiepel G. m. b. H., Reichenberg i. Böhmen. W. Vobach L Co., Leipzig. Martin Warneck, Berlin. Theodor Weicher, Leipzig. Georg Westermann, Braunschweig. Wittig L Schobloch (vorm. Nob. Friese's Verlag), Dresden-Wach- witz. A. W. Zickfeldt, Osterwieck (Harz). Fr. Zillessen (Heinrich Beenken), Berlin. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband. Im vergangenen Monat Juni gelangten zur Auszahlung: »kk 1503.— Krankengelder, „ 600.— Begräbnisgelder, „ 7896.60 Witwen« und Waisengclder (einschl. Zuschläge), „ 1538.63 Jnvalidengelder <einschl. Zuschläge), „ 200.— Notstandsunterstützungen. Leipzig, den 6. Juli 1921. Der Vorstand. Noch einmal „um den 3. Band". (Vgl. Bbl. Nr. 83 „. 57.) Zum Thema des »dritten Bandes« hatte ich in diesem Blatte Nr. 57 vom 9. März einen kurzen betrachtenden Artikel geschrieben. Er hatte seinen Ursprung ganz ausschließlich in einer Reaktion meines persönlichen Urteils gegenüber einigen Darlegungen und Schlüssen der Firma Cotta zur gleichen Angelegenheit in der Nummer 33 dieses Blattes und bewegte sich in zwei Angeln: In der Meinung, daß die Familie Bismarck dem Erscheinen des »dritten Bandes« bei Lebzeiten des Kaisers stärker und nachhaltiger widerstrebt habe, als die angezogene Darstellung der Firma Cotta dies erkennen läßt, und in der Meinung, daß die Anrufung des Urheberschutzes durch den Kaiser zum mindesten menschlich durchaus verständ lich sei. Wenn ich auf den ersten dieser beiden Punkte — und nur auf diesen — heute noch einmal zurückkomme, so bestimmt mich dazu eine mir kürzlich gewordene Mitteilung der Familie Bis- marck, der ich bis vor etlichen Tagen ein ganz Fremder war. Diese Mitteilung ließ mich erkennen, daß, von einer Spanne des Schwankens zu Beginn des Jahrhunderts abgesehen, die Familie Bismarck das Erscheinen des »dritten Bandes« bis nach dem Heimgange des Kaisers hinauszuschieben mit allen Kräften und unter Opfern bemüht gewesen ist. Und sie zeigte mir, daß auch meine damalige Darstellung diese Haltung der Familie Bis marck nicht in voller Reinheit der Linien erkennen ließ, daß sie vielmehr dazu angetan war, einen Schatten darauf zu Wersen. Aus so gewecktem Schuldgefühl habe ich dann die Familie Bis marck gebeten, mir vollen Einblick in die Quellen zu gewähren, habe diese sorglich geprüft und schreibe nachstehend verantwor tungsvollen Sinnes nieder, wie sich nun, in ihren Beziehungen zwischen der Familie Bismarck und dem Verlage Cotta, die Vorgeschichte und die Geschichte des »dritten Bandes» meinem Auge darstellt: 1. Durch den Vertrag zwischen dem Altreichskanzler und Cotta vom 6. Juli 1890 verpflichtete sich der erstere nicht etwa, die von ihm damals beabsichtigten »Erinnerungen aus seinem Leben« herauszugeben: nach ausdrücklicher Vertragsbestimmung sollte vielmehr Cotta keinerlei Schadenersatzanspruch zuslehen, wenn der Reichskanzler seine Absicht nicht zur Ausführung brächte. Cotta aber verpflichtete sich, bei Übergabe des Manu skripts 100 000.— für jeden Band zu zahlen: dadurch sollte er das unbeschränkte Verlagsrecht dieser Bände für alle Sprachen erwerben. »Einzelne Bände oder Teile des Werkes« sollte Cotta auf Wunsch des Fürsten erst nach dessen Tode erscheinen zu lassen verpflichtet sein. 2. Auf Grund dieses Vertrags hat der Altreichskanzler nur das Manuskript zu den beiden ersten Bänden der »Gedanken und Erinnerungen« dem Verlage übergeben; das Manuskript zu dem sogenannten dritten Bande, der übrigens aus äußeren Grün den ein Fragment geblieben ist, hat er zurückgehalten. Er äußerte selbst wiederholt Zweifel daran, ob dieser Band bei Lebzeiten des Kaisers veröffentlicht werden solle, und überließ schließlich die Entscheidung darüber seinem Sohne Herbert. An diesem Bande hatte daher Cotta auf Grund des Vertrags vom 6. Juli 1890 keinerlei Verlagsrecht erworben: er halte nur Anspruch darauf, daß der dritte Band, wenn er veröffentlicht werde, in seinem Verlage erschien. Diese Rechtslage erkannte Herr Adolf Kröner nach dem Tode des Fürstcn-Reichskanzlers ausdrücklich an, indem er zuerst durch Herrn vr. Hugo Jacobi, dann (1899) persönlich an den Fürsten Herbert mit der Bitte um Aushändigung des dritten Bandes herantrat. Er wollte ihn sofort veröffentlichen und bot dafür ein Honorar von 400 000.— an. Er sagte dazu: »Wir haben an den beiden ersten Bänden weit mehr verdient als wir erwarteten, und da möchte der Coltasche Verlag das tun, was er in solchem Fall« oft schon getan hat, d. h. das Honorar er höhen. Es wird mir eine Freude und Ehre sein, der Familie Bismarck für jeden der beiden ersten Bände noch -)( 100 000.— zuzuwenden«. Fürst Herbert schlug beide Angebote aus mit der Begründung, daß er freie Hand in der Frage der Veröffentlichung behalten wollte: aber im August 1900 ließ er sich doch zu einem Vertrage mit Cotta bereitfinden, weil er seinen Erben die Ver antwortung durch von ihm getroffene feste Bestimmungen abneh men wollte. Erst durch diesen Vertrag vom 22. August 1900 erwarb Cotta auch an dem dritten Bande ein Verlagsrecht. Der Vertrag verpflichtete Cotta, die ihm von den Erben des Fürsten Herbert bei dessen Tode auszuhändigenden nachgelassenen Schriften des Fürsten Otto Bismarck, die sich in einem beider seits versiegelten Umschläge befanden, ohne jede Streichung als weiteren Band der »Gedanken und Erinnerungen« binnen Jah resfrist, jedoch nicht vor 1910, zu veröffentlichen. Bei Übergabe des Manuskripts dieser Schriften hatte Cotta wiederum 100 000.— zu zahlen, dazu von jedem verkauften Exemplar 25°/» des Ladenpreises, sowie bei Verlaus des Übersetzungsrechts ^ die Hälfte des Erlöses. Das Manuskript wurde bei einer Ber- ! liner Bank hinterlegt mit der Bestimmung, daß es nach dem 883
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