Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210810
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192108107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210810
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-08
- Tag1921-08-10
- Monat1921-08
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 185, 10. August 1921. rnals in Gclehrtenkreisen allgemein übliche Latinisierung der Bezeich nung »Knittlingcr«, ähnlich wie sich der dem Faust geistesverwandte Trithemius diesen Namen nach seiner Herkunft aus Trittenhcim bei legte. Auch die scheinbar nicht auf Knittlingcn passenden Angaben über Fausts Herkunft in den ältesten Volksbüchern wie »Nod bey Weimar« stehen insofern mit dieser Annahme nicht in Widerspruch, als ähnliche Bezeichnungen in der Knittlinger Gegend noch heute üb lich sind. Selbst ein »Heidelberg« findet sich dort über dem Tal der Zaber. So dürfte cs also seine Nichtigkeit damit haben, daß der ge schichtliche Faust, der der Gegenstand unserer größten deutschen Dich tung und des gewaltigsten Dramas der Weltliteratur geworden ist, ein Schwabe war. Neue Briefmarken. — Neue llberdruckmarken zu 1.00 und 3.- hat die Neichsdruckerei hergestcllt. Sie werden in den nächsten Lagen bei den Postämtern zu haben sein. Für den Wert zu »/i 1.60 sind Germaniamarken zu 5 Pf. in brauner Farbe verwendet worden. Die Zahlen der Marke sind durch je ein Blatt überdruckt, auf dem Brustschild der Germania ist 1.60 aufgedruckt. Zu der Marke zu 3.— ist eine zweifarbige Buchdruckmarke zu ^ 1.25 im Hochformat mit dem Bilde der Germania verwendet. Am oberen Rande der Märke ist llberdruckt: ^ 3.—. Für Briefmarkensammler dürften die neuen Schöpfungen eine bemerkenswerte Neuheit bilden. Der Postbezug fremdländischer Zeitungen. — Während des Krieges waren bekanntlich alle Bestellungen bei der Post auf ausländische Zei tungen, besonders auf Zeitungen der feindlichen Länder, verboten. Die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, daß auch nach dem Zusammen bruch im November 1918 dieser Zustand zwangsläufig wciterbestehen blieb. In gewissen Beziehungen ist aber schon, wie wir von zuständiger Stelle hören, eine Änderung cingetreten, nämlich insofern, als vom 1. Juli 1921 ab wieder B e st ell ungen auf englische Zei tungen von allen Postanstalten entgegengenommen werden. Nach wie vor aber bleibt die Bestellung auf die Zeitungen der anderen Feindbundländer verboten, und zwar deswegen, weil erst die Ver hältnisse, wie sie vor dem Kriege bestanden, wieder geregelt werden müssen. Zwischen den deutschen Behörden und den Behörden der anderen Feindbundländer schweben Verhandlungen, die aber bisher zu keinem Abschluß geführt haben. Behandlung deutschen Eigentums in Japan. — Das W. T. B. meldet aus Tokio die Freigabe deutscher Urheberrechte durch Japan: zurzeit stehen 1043 Urheberrechte ehemaliger feindlicher Staatsangehöriger unter Kontrolle der japanischen Negierung, davon sollen 586 freigegeben werden, den Nest will die Negierung selbst be halten, bzw. durch ihre Staatsangehörigen verwalten lassen. Der Erlös soll nach geschehener Verwertung den Berechtigten erstattet wer den. Die Tatsache, daß die japanische Regierung sich zu diesem Schritte entschlossen hat, kann mit Genugtuung begrüßt werden und soll voll und ganz gewürdigt werden, zumal da dieselbe sich dadurch zur Aus gabe eines ihr nach dem Versailler Frieden zustehenden Rechts ent schlossen hat. Vor allzu weitgehenden Erwartungen kann aber nicht dringend genug gewarnt werden, ist doch mit Sicherheit anzunehmen, daß die freigegebenen Urheberrechte die alten, durch die Zeit ent werteten Ladenhüter, die zurückgchaltenen aber diejenigen sind, auf deren Rückgabe der Hauptwert zu legen wäre. Ebenso ist auch Japans Verzicht auf die Liquidation neuen deutschen Privateigentums zu be urteilen. Diejenigen des alten beschlagnahmten Eigentums nehmen ihren Fortgang. (Deutsche Tageszeitung.) Kultur- uud Sportwoche in Hamburg. — Nachdem die für dieses Jahr geplante llberseewoche hat ausfallen müssen, findet in der Zeit vom 12. bis 24. August 1921 in Hamburg eine Kultur- und Sport woche statt. Gleichzeitig mit sportlichen Veranstaltungen aller Art findet am 15. August ein A n s l a n d d e u t s ch e n t a g, am 17. ein Kolonial- und S ch i f f a h r t s t a g, sowie am 22. August eine der Technik und Kultur gewidmete Veranstaltung statt. An diesen Tagen werden namhafte Vertreter dieser Berufszweige Vor träge halten. Durch Hafenrundfahrten und Besichtigungen wird Ge legenheit gegeben, die großartigen Hafenanlagen sowie Handel und Wandel in Hamburg kennenzulerncn. Namhafte Vereinigungen betei ligen sich an den einzelnen Veranstaltungen. Die Kultur- und Sport woche wird somit die Kräfte Hamburgs, die für den Wiederaufbau arbeiten, zusammenfasscn und zeigen, daß trotz Krieg und Friedensver- trag Hamburgs Unternehmungsgeist nicht untergegangen ist, sondern daß in Deutschlands größter Handels- und Schiffahrtsstadt Kräfte am Werke sind, die für den Wiederaufbau Deutschlands unentbehrlich sind. Das musikwissenschaftliche Institut der Universität Leipzig, das unter der Leitung von Prof. Dr. H. Abert steht, erfährt vom kom menden Semester ab eine beträchtliche Erweiterung. Nachdem ihm von seiten der Staatsregierung ein neuer großer Hörsaal und eiu weiterer Arbeitsraum bewilligt worden war, sind ihm von verschie denen Leipziger Firmen hochherzige Geschenke zugewandt worden, so von der Firma Julius Blüthner ein neuer Flügel und von der Firma Breitkopf L Härtel die Gesamtausgaben der Werke Mozarts, Beethovens, Schuberts und Schumanns. Mit seinen Neu einrichtungen und den vergrößerten Bibliothekbeständen darf das Leip ziger Institut als das am besten ausgestaltete in seiner Art in Deutsch land gelten. Tagore und Trocltsch. — Von einem Gespräch mit Nabindranath Tagore erzählt jetzt Prof. Ernst Troeltsch, der hervorragende Berliner Ncligionsphilosoph und frühere Staatssekretär des Kultusministeriums, in einem Berliner Briefe des »Kunstworts«. Tagore, den der Berliner Gelehrte einen unendlich feinen und liebenswürdigen Menschen nennt, bat Troeltsch um eine Analyse der europäischen und besonders der deutschen Situation. Troeltsch schilderte ihm also die Entstehung der großen Wirtschaftsimperien, die Bevölkerungs-Steigerung, die schwer auf die Dauer ertragbaren Verhältnisse der industriellen Überarbeit und die aus alldem entstehenden außen- und innerpolitischen Kämpfe. Tagore war bewegt und antwortete schließlich: In Indien gäbe es mehrere Nassen, die eine begabt für Handarbeit, die andere für In tellekt und Wissenschaft. Daher habe man dort in dieser Hinsicht so gesunde Verhältnisse und eine natürliche Arbeitsteilung. So und nicht anders könne es gehen. Ich mochte, fügt Trocltsch hinzu, ihm nicht sagen, daß die Verträglichkeit dieser Nassen nur durch die englische Fremdherrschaft garantiert ist, und daß uns diese »Botschaft der indi schen Wälder« nicht sehr viel helfen kann. Ich glaube, er weiß es selbst. Einfuhrverbot für Notgeld in Deutschland. — Sendungen öfter reichischen Notgeldes nach Deutschland bedürfen einer Einfuhr bewilligung. Die Handelskammer in Wien fügt dieser Mitteilung hinzu, daß Sendungen, bei denen das Einfuhrverbot für Notgeld nicht beachtet wird, in Deutschland beschlagnahmt werden und ihr Verfall zugunsten des Reiches erklärt wird. Deutsches Buchgewcrbehaus. — Im großen Ausstellungsraum ist eine Sammelausstellung von Wilhelm Kampmann, Berlin, zu sehen: Holzschnitte, Scherenschnitte, Büchermarken, Bildstickereten usw. Kamp mann teilt das Gegenständliche rhythmisch auf und bietet eine eigen artige Form moderner Graphik. Die altberühmtc Drugulin-Druckerei, die sowohl für den Druck bibliophiler deutscher Buchausgaben, wie orientalischer Texte Weltruf genießt, ist durch Kauf in den alleinigen Besitz des Inhabers des Neuen Geist-Verlags und Herausgebers des Leipziger Tage blatts, Di. Peter Ne in hold, des ehemaligen sächsischen Finanz ministers, übergegangen. Anmeldung privatrechtlicher Forderungen an die Alliierten. — Nach einer Bekanntmachung des Neichsministers für Wiederaufbau sind außer den im § 3 der Bekanntmachung vom 30. April 1920 bezeich- netcn Forderungen folgende Ansprüche von dem Berechtigten bei dem R e i ch s a u s g l e i ch s a m t anzumelden: Ans Pri vatrecht beruhende Forderungen, die zur Zeit des Inkrafttretens des Friedcnsvertrags dem Deutschen Reiche oder einem deutschen Lande gegen einen damals in seinem Heimatsstaat ansässigen Angehörigen der im § 1 der Bekanntmachung vom 30. April 1920 (Neichs-Geseybl. S. 761) bezeichneten Länder oder des Freistaates Haiti oder gegen einen damals in Belgien ansässigen französischen Staatsangehörigen oder gegen einen damals in Frankreich ansässigen belgischen Staats angehörigen zugestanden haben und im übrigen die Voraussetzungen des Art. 296, Nr. 1 od^r 2 des Friedensvertrags erfüllen: auf Privat recht beruhende Forderungen, die zur Zeit des Inkrafttretens des Friedensvertrags einem im Reichsgebiet ansässigen Deutschen oder dem Deutschen Reiche oder einem deutschen Lande gegenüber einem der im § 1 der Bekanntmachung vom 30. April 1920 bezeichneten Staaten oder Gebiete oder gegenüber dem Freistaat Haiti zugestanden haben und im übrigen die Voraussetzungen des Art. 296, Nr. 1 oder 2 des Friedensvertrags erfüllen: Forderungen, die zur Zeit des Inkraft tretens des Friedensvertrags dem Deutschen Reiche oder einem deut schen Lande gegenüber einem der im 8 1 der Bekanntmachung vom 30. April 1920 (Neichs-Gesetzbl. S. 761) bezeichneten Staaten oder Gebiete oder gegenüber dem Freistaat Haiti zugestanden haben und Im übrigen die Voraussetzungen des Artikels 296, Nr. 3 oder 4 des Friedensvertrags erfüllen: Ansprüche der zur Zeit des Inkrafttretens 1188
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder