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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1921
- Strukturtyp
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- 1921-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1921
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 185. 1V. August 1921. müsse mit Vercinsmaßnahmen und begrifflicher Überlegung jed wede Frage lösen können, ist nicht richtig und scheitert an der Unmöglichkeit, wirtschaftliche Dinge von Vereins wegen restlos beeinflussen zu können.« Die schönsten Ordnungen und Satzungsänderungen können uns nicht restlos helfen, wenn dahinter nicht der feste Wille aller Berufsgenossen steht, in der großen Arbeitsgemeinschaft des Börsenvereins zusammengcfaßt, die als gut und notwendig er kannten Maßnahmen, im Bewußtsein der eigenen Verantwort lichkeit gegenüber der Allgemeinheit, ehrlich und ausnahmslos durchzuführen. Nur durch auf allen Seiten von gutem Willen getragene Mitarbeit kann es gelingen, das Ziel zu erreichen, nicht nur den deutschen Buchhandel aus den zeitigen Wirren heraus, sondern den deutschen Geist im deutschen Buch zu dem Felsen deutscher Kultur hinauszuarbeiten, an dem der Drosselgrifs der Verbündeten machtlos abgleitet. Dabei muß es recht unwesent lich erscheinen, ob ein selbständiger Verlegervcrein und eine selbständige Gilde, oder ob diese berufenen Vertretungen einzel ner Zweige unseres Berufes als Glieder des Börsenvereins Mit arbeiten. Ausschlaggebend ist lediglich die von allseitig gutem Willen zur Erreichung des Zieles getragene Arbeit in der alle Einzelvereine zusammenschließcnden Gemeinschaft des Börscn- vereins. Solange nicht der Gedanke von der letzten Endes völli gen Übereinstimmung der Belange von Verlag und Sortiment so zwingende Macht in den Köpsen und Herzen aller Bcrufsgenos« sen erlangt hat, daß demgegenüber die Aufgabe überspannter oder gar eingebildeter Sondcrinteressen zur Selbstverständlichkeit wird, solange schaffen weder neue Ordnungen noch neue Satzun gen das Fundament, auf dem statt der Schaukelpolitik, die dem Vorstände des Börsenvercins vorgeworfen ist, eine kraftvolle Ge schäftsführung unter Wahrung straffer Vereinsdisziplin aufbaucn kann. Halten wir uns deshalb bei unserer Arbeit und unseren Be schlüssen immer und immer wieder den Gedanken vor Augen, daß die Belange von Verlag und Sortiment auf Gedeih und Verderb ^ miteinander verknüpft sind, dann mutz und wird es gelingen, auch wirtschaftliche Fragen so restlos im Vereinbarungswege zu lösen, als das menschliche Unvollkommenheit zulätzt. So wird und muß sich aus den freien Vereinbarungen von Gruppe zu Gruppe wieder eine allgemeingültige, vereinsmäßige Regelung in Gestalt einer Verkaufsordnung ergeben. Dann würde der deutsche Buchhandel den Beweis erbringen, daß der Falksche Ausspruch für ihn keine Geltung hat, sondern allseitig guter Wille selbst gordische Knoten zu lösen vermag, ohne sie zu zerschneiden. Auf den Kreis- und Ortsvereinen ruht die Zukunft des deut schen Buchhandels. Möge unser Kreisverein als der älteste und größte, immer eingedenk seiner Geschichte, tatkräftig Anteil neh men an allen Bestrebungen, die auf das Wohl des Gesamtbuch- handels gerichtet sind. Mit diesem herzlichen Wunsche nehme ich Abschied von mei nem Amte und von Ihnen allen, liebe Berufsgenossen und Freunde, die cs mir anvertraut haben. Aus vielen Zeichen des Vertrauens habe ich dankbar entnehmen dürfen, daß meine Arbeit nicht ganz vergeblich gewesen ist. Und wenn ich ihr auch nicht Folge leisten konnte, so war es mir doch eine besondere Freude, daß die Anregung zu einer Satzungsänderung, die es ermöglichen sollte, meine Amtszeit zu verlängern, gerade von der Seite kam, deren Vertrauen zu besitzen ich bei Beginn meiner Amtstätigkeit nicht das Glück hatte. Mülheim-Ruhr, den 24. Juli 1921. Max Röder. 78. ordentliche Hauptversammlung. Kurzer Bericht. Am 24. Juli hielt der Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler in Bochum seine diesjährige Hauptversammlung ab. Der außerordentlich gute Besuch — es hatten sich nahezu lüv Mitglieder eingefunden — zeigte, daß ein großes Interesse für die gerade heute besonders brennenden Standesfragen vor handen ist. Der Vorsitzende Max Röder-Mülheim eröffnete um IIS4 ll Uhr die Versammlung und begrüßte die erschienenen Mitglieder sowie die anwesenden Gäste. Nach Feststellung der ordnungsmäßi gen Einberufung der 78. Hauptversammlung wurde in die Tages ordnung eingetreten, die wie folgt lautete: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungslegung slir 1928/21. 8. Voranschlag und Festsetzung des Beitrags 1821/22. 4. Wahlen zum Vorstand. Es scheiden aus und sind sayungsgemäss nicht wieder wählbar die Herren Baedeker, Röder und Schilling. 5. Beschlussfassung über die zukünftige Handhabung der Nststands- ordnnng mit Rücksicht auf abgeschlossene Sonderablomme». Eingegangcnc Anträge: Die Düsseldorfer Mitglieder des Kreisvercins beantragen: Der Kreisverein wolle den Börscnvcrcin veranlassen, bei den zuständigen Reichsbehördcn wegen Ersatz der Zollgebühren vorstellig zu werden, die seit dem 28. Juni d. I. von den Buchhändlern im besetzten Gebiet erhoben werden, und die der Buchhändler nicht in der Lage ist, weiter abzuwälzen, weil er an den vom Verleger vorgeschricbcncn Ladenpreis gebunden ist. Die Duisburger Mitglieder des Kreisvercins beantragen: Der Krcisvercin wolle beschließen, da der Vertrag zwischen dem schönwissenschaftlichen Verlag und der Buchhändlergildc, als für das Sortiment in jetziger Zeit unannehmbar, nicht zu stande gekommen ist, sind die Mitglieder des Kreisvercins der Rhein.-Wcstf. Buchhändler verpflichtet, Sonderverträge irgend welcher Art, welche den Wegsall des Teuerungszuschlags be dingen, nicht abzuschliessen, ev. aber schon abgeschlossene sofort zu kündigen. sAusgeschlossen sind die Vereinbarungen mit dem rein wissenschaftlichen Verlag.) Alle Mitglieder haben sich bis aus weiteres genau nach den Bestimmungen der Notstandsordnung zu richten. 8. Wahl des Ortes der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. 7. Verschiedenes. Zu Punkt 1. Die einzelnen Punkte des Jahresberichts riesen eine lebhafte Aussprache hervor. Insbesondere erfuhr der Be- schluß der diesjährigen Kantateversammlung eine eingehende Kritik. Anstatt der erhofften Beruhigung und Klärung haben sich in der Folge grenzenlose und unhaltbare Zustände ergeben, da die Verschiedenheit der Sondcrabkommen von Firma zu Firma > eine einheitliche und geregelte Durchführung und eine Stabilisie rung des Ladenpreises unmöglich erscheinen lassen. Die An- ^ nähme der von einer Gruppe des schönwissenschaftlichen Verlages ! gestellten Bedingungen birgt schwerste Gefahren in sich und würde letzten Endes zur Vernichtung des Sortiments führen. Die For derung nach einer möglichst klaren und einfachen Ordnung des Börsenvereins, die endlich dem Sortiment und damit dem gesam ten deutschen Buchhandel den ersehnten Frieden bringen kann, fand ihren Ausdruck in einer Entschließung folgenden Wortlauts: »Die am 24. Juli 1921 in Bochum tagende 78. Hauptver sammlung des Kreisvereins der Rhein.-Westf. Buchhändler er kennt die aus der Buntscheckigkeit der Sondervereinbarungen von Firma zu Firma sich in der praktischen Durchführung er gebenden Schwierigkeiten als unüberwindlich. Abgesehen von Sonderbedingungcn, die den durch Beschluß der Kantatever sammlung vereinbarten Richtlinien widersprechen, weil sie Zu schlagsfreiheit auch für zahlreiche Verlagswerke, ja ganze Gruppen, fordern, die ohne verbesserten Rabatt geliefert wer den, ist es selbst bei bestem Willen ausgeschlossen, fortgesetzte Jrrtümcr in der Preisgestaltung zu vermeiden. So entsteht, statt der erstrebten Rückkehr zum einheitlich festen Ladenpreis, fortlaufend schlimmere Verwirrung als je zuvor. Die Versammlung hält deshalb die Beseitigung aller Einzelabmachungen und deren Ersatz durch eine möglichst ein fache, für die zu Sonderabkommen eingeladenen Firmen allge mein gültige Ordnung des Börsenvereins als unerläßlich. Sie richtet die dringende Bitte an den Vorstand des Börsenvereins, mit größter Beschleunigung die hierzu nötigen Schritte zu tun. Dabei wird der Umstand zu berücksichtigen sein, daß die er neuten Steigerungen aller Unkosten, insbesondere die Abwäl zung der bevorstehenden erhöhten Umsatzsteuer, in aller Kürze unvermeidlich zu erneuten Zuschlägen führen müssen. Diese in geeigneter Form rechtzeitig sestzulegen, gehört mit zu den Aufgaben dieser Neuordnung.«
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