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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1912
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- Deutsch
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- Saxonica
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^ 10. 13. Januar 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 545 in der Meldung aus Montevideo nicht genannt. Es kann sich dabei um Briefsendungen für Argentinien, Paraguay, Bolivien (für Tupiza) und Chile handeln, die in Deutschland zwischen den Postabgängen vom 3. und 8. Dezember ISI1 — an beiden Tagen ab Köln 10^ abends — aufgekommen sind. Die mit dem Postdampfer »Aragon« abgesandten deutschen Briefposten für Uruguay und Brasilien (für Uruguayana und Porto Alegre) sind vollzählig in Montevideo gelandet worden. Bom Reichsgericht. Nachdruck von Fremdenführern- (Nachdruck verboten.) — Wegen Verletzung des Urheberrechts gesetzes sind am 19. Oktober 1911 vom Landgerichte Kiel der Fremdenführer Detlef Kaspar Theodor Langmaack und dessen Ehefrau zu 160 bzw. 30 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau ist Inhaberin eines Geschäfts, das von dem Manne be- trieben wird, der den Offenbarungseid geleistet hat. Beide haben den »Kilia-Führer« herausgegeben, der nichts anderes ist, als eine zum Teil wörtliche Abschrift von Lucks Marine- Führer und eines anderen, vom Verkehrsverein herausgegebenen Führers durch Kiel. Die Angeklagten bestritten, abgeschrieben zu haben und behaupteten, sie hätten das Material aus Zeitungs- notizen und offiziellen Mitteilungen zusammengestellt. Das Ge richt hat aber festgestellt, daß es sich nicht um zufällige Ähnlich keiten, ondern um bloße Abschreiberei handelt. Gleichgültig ist es, ob die Angeklagten ihren Führer umsonst oder gegen Entgelt abzugeben pflegten, da in beiden Fällen die unerlaubte Verviel fältigung strafbar ist. Durch die Verbreitung des Führers wollten sie übrigens die Fremden auf ihr Unternehmen aufmerksam machen und sich so eine dauernde Einnahmequelle verschaffen. Ein Zweifel, ob die beiden nachgedruckten Fremdenführer Schrift werke sind, kann nicht obwalten. Ob sie schriftstellerischen Wert haben, kann dahingestellt bleiben; es genügt, daß ihre Zu sammenstellung geistige Arbeit erfordert hat. Das Gericht hatte auch auf Vernichtung der sich als Nachdruck darstellenden Teile des Führers erkannt, obwohl die Geschädigten einen dahin gehenden Antrag nicht gestellt hatten. — Die Angeklagten be- zeichneten aus diesem Grunde die Vernichtung als unzulässig. — Das Reichsgericht verwarf heute die Revision der Ange klagten mit der Maßgabe, daß der Teil des Urteils, der die Vernichtung ausspricht, in Wegfall kommt. (3 V. 986, 11.) 1^. Verzeichnis der au der Technischen Hochschule Danzig im Jahre 1911 erschienenen Dr.-Ing.-Dissertationen. — (Vgl. 1911, Nr. 19).*) — Heinzelmann, Alfred: »Das Uranhexafluorid, ein Beitrag zur Kenntnis des sechswertigen Urans.« Danzig 1911. Helling, Hermann: »Die Lentz-Steuerung an Schraubenschiffs maschinen.« Berlin 1911. Heumann, Hermann: »Das Windwerk von Hochbahnkranen mit feststehender Winde, wagerechter oder schwach geneigter Fahr bahn und nicht selbstfüllenden Fördergefäßen.« Metz 1910. Lickfett, Herbert: »Chloride, Bromide und Fluoride des Vanadins.« Berlin (1911). Mangold, Georg: »Die Regulierfähigkeit der Dampfturbinen bei stoßfreiem Eintritt.« München 1911. Schiller, Emil: »über Tantal- und Niobpentafluorid, sowie über die Reindarstellung der Tantal- und der Niobsäure.« O. O. 1911. Steuer, Karl: »Untersuchung von Dampfdiagrammen auf Grund der Dynamik der Dampsströmung in der Kolbendampf. Maschine.« Leipzig 1911. Waldmann, Ernst: »Einfluß der Schiffsvermessung auf die Stabil!- tat der Schiffe.« (Berlin 1911.) Die Schriften können von der Bücherei der Königlichen Tech nischen Hochschule bezogen werden. *) In dem an dieser Stelle im Vorjahre veröffentlichten Ver- zeichnis ist insofern ein Fehler unterlaufen, als der Verfasser der dort aufgeführten Schrift über den Danziger Kirchenbau des 15. und 16. Jahrhunderts nicht Friedrich Abraham, sondern Friedrich Fischer ist. Börsenblatt slir den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang. Eine «utenbergbibel für 110 000 M. verkanft. — Den Tageszeitungen entnehmen wir die nachstehende durch den Telegraph aus New Vork übermittelte Notiz: Bei der Ver steigerung der berühmten Bibliothek des bekannten Groß- industriellen Hoe gelangten bei der Schlußauktion äußerst seltene und wertvolle Drucke und mittelalterliche Manuskripte zum Angebot. Es wurden riesige Preise erzielt. Die Sensation des Tages bildete der Übergang der berühmten, aus den Jahren 1453 bis 1464 stammenden 42zeiligen Bibel aus der Werkstatt von Gutenberg.Fust, einer Glanzleistung der Typographie, in den Besitz der Firma Quaritch in London für den Preis von 110 000 Um das Kunstwerk entspann sich ein heftiger Wett kampf, der besonders von den Vertretern einiger amerikanischen Sammlungen ausgefochten wurde. Quaritch indes überbot alle Preise. „Das Lustwäldchen" freigegebeu. — Das im Verlag von Wilhelm Borngräber erschienene Werk »Das Lustwäldchen, galante Gedichte aus der deutschen Barockzeit« bildete nach einer Meldung der »Voss. Ztg.« den Gegenstand des objektiven Ver fahrens auf Grund des § 184 vor der 3. Strafkammer des Land gerichts Berlin II. Als Sachverständige waren die Schriftsteller Wilhelm Bölsche und Fritz Engel erschienen. Nach Verlesung einiger in dem Werke enthaltenen Gedichte von Hofmannswaldau, Christian Günther u. a. wurden die Sachverständigen vernommen. Wilhelm Bölsche bekundete u. a., daß, wenn man die in Frage stehenden Gedichte als moderne Literaturwerke bewerten wollte, sie auf der äußersten Grenze stehen würden. Es handle sich hier aber um alte Besitztümer unserer deutschen Literatur, um alte, historisch gegebene Produkte der Literatur, die literarische und ästhetische Werte darstellen, da sie eine bestimmte Kunstform und die Kultur bestimmter Zeiten widerspiegeln. Jene sogenannte zweite schlesische Dichterschule gehöre zum Bestände unsrer Literatur, in den Gedichten der vorliegenden Sammlung riete das Sinnliche vor dem Sammelwert und der künstlerischen Form zurück, sie bilde ein literarhistorisches Dokument. Der Sachverständige Fritz Engel schloß sich diesem Gutachten durchaus an und betonte, daß der Herausgeber dieser Sammlung, vr. Franz Blei, ein ernst- Hafter kulturhistorisch arbeitender Schriftsteller und Forscher sei, der insbesondere auch das erotische Gebiet kultur historisch und literaturgeschichtlich bearbeite. Die vor liegenden Gedichte haben einen literarhistorischen Wert, das Werk enthalte eine Mischung von zum Teil ausgezeichneten, zum Teil minder wertvollen Beiträgen. Einzelne Gedichte seien derb in der Form, sie haben aber eine künstlerische Tendenz und sind auf eine ästhetische Wirkung berechnet. Hier und da würde man sagen können, daß durch die Lektüre dieser Gedichte eine üble Wirkung entstehen könnte, aber eine solche könne auch durch die größten Meisterwerke der Lite ratur entstehen bei solchen Leuten, die sie suchen. Wenn junge Leute eine solche Wirkung suchen, dann finden sie anderswo viel eher Gelegenheit, als in diesem Buche, das bei dem Leser doch eine literarische Fähigkeit und literarischen Verstand voraus setzt. Der Staatsanwalt beantragte die Einziehung der vor handenen Exemplare und Unbrauchbarmachung der Platten und Formen. Der Gerichtshof lehnte nach kurzer Beratung den An trag des Staatsanwalts ab und hob den Beschlagnahme- Beschluß auf. Die 15. Tagung des allgemeinen deutschen Neuphilologen- verbände- findet zu Pfingsten in Frankfurt a. M. statt und zwar wie bisher unmittelbar nach dem Pfingstfeste, vom 20. bis 30. Mai, diesmal aber gleichzeitig als Jubelfeier zur Erinnerung an den vor 25 Jahren dort abgehaltenen zweiten deutschen Neu philologentag. Eine Reihe interessanter Vorträge von Universitäts professoren und Schulmännern des In- und Auslandes sind be reits angemeldet worden. So werden die Professoren Bovet aus Zürich, Brunot-Paris, Morf-Berlin, Sadler-Leeds, Wechsler- Marburg und die Professoren Curtis und Friedwagner von der Frankfurter Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften sprechen. Eine Festschrift wird ebenfalls erscheinen. 72
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