Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400206
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194002063
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400206
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-02
- Tag1940-02-06
- Monat1940-02
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 31 (R. 12> Leipzig. Dienstag den 6. Februar 1940 1V7. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Anordnung der Reichskulturkammer Jnkrastsetzuug von Anordnungen der Reichskulturkammer in den cingcgliedcrlen Ostgebieten Auf Grund des 8 2b der Ersten Verordnung zur Durchfüh rung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) in Verbindung mit 8 4 der Verordnung über die Einführung der Reichskulturkammergesetzgebung in den ein gegliederten Ostgebieten vom 29. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2bv7) ordne ich folgendes an: Mit der Veröffentlichung dieser Anordnung im »Völkischen Beobachter» treten in den eingegliederten Ostgebieten folgende Anordnungen der Reichskulturkammer in Kraft: 1. Die Anordnung betr. Ablieferung von Druckschriften an die Deutsche Bücherei in Leipzig Ann 20. September 1935 (ab- gcdruckt im »Völkischen Beobachter« vom 27. September 1935), 2. die Anordnung über Berufsbezeichnungen vom 9. De zember 1935 (abgcdruckt im »Völkischen Beobachter» vom 12. De zember 1935), 3. die Anordnung über die Teilnahme von Juden an Dar bietungen der deutschen Kultur vom 12. November 1938 (abge druckt im »Völkischen Beobachter« vom 14. November 1938). Berlin, den 30. Januar 1940 Der Präsident der Reichskulturkammer gez. Di. Goebbels Anmerkung der Schristleitung: Die Anordnung ist im »Völki schen Beobachter« vom 2. Februar 1948 veröffentlicht. — Die »An ordnung betr. Ablieferung von Druckschriften an die Deutsche Bücherei in Leipzig« ist zuletzt im Börsenblatt Nr. 282 vom 18. No vember 1938 abgedruckt, an der gleichen Stelle die »Anordnung über Berussbczeichnungen«. Neichsschrifttumskammer, Abt. m, Gr. Buchhandel Reichsschul-Lchrgänge (Wiederholt aus Nr. 27) Die ersten diesjährigen Reichsschul-Lehrgänge sind besetzt und geschlossen. Im April-Lehrgang (26. März bis 18. April) sind noch zwei Plätze frei. Etwaige Anmeldungen dazu müssen umgehend erfolgen. Die Termine der anschließenden Lehrgänge bis zu den großen Ferien sind wie folgt festgesetzt: I. Mai-Lehrgang: 23. April bis 16. Mai, II. Mai-Lehrgang: 20. Mai bis 11. Juni, Juni-Lehrgang: 13. Juni bis 6. Juli. Der I. Mai-Lehrgang ist bereits einberufen. Es können dazu infolgedessen nur noch wenige Anmeldungen Berücksich tigung finden. Sie sind schnellstens an die Verwaltungs stelle der Reichsschule beim Börsenverein, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, zu richten. Ebeiiso erbittet die Verwaltungsstelle beschleunigt Anmeldungen für den II. Mai- und den Juni-Lehrgang, da der elftere, bereits in Kürze zusammengestellt wird. In Frage kommen für diese Lehrgänge die Lehrlinge, die in der Zeit vom 1. April bis Ende dieses Jahres auslernen. In Sonderfällen können auch schon Lehrlinge zugelassen weroen, die erst Anfang 1941 ihre Lehre beenden. Leipzig, den 30. Januar 1940 Thulke Das gute, alte Buch*) Wenn das liebenswürdige Schlagwort von der »guten alten Zeit« auch längst in seiner Fragwürdigkeit durchschaut worden ist, so gilt um so mehr das weniger landläufige Wort vom guten, alten Buch. Mit Recht hat daher der Präsident der Reichsschrift tumskammer, Hanns Johst, vor einiger Zeit bei einer besonderen Gelegenheit dazu aufgerufcn, nicht dem Götzendienst an der Neu erscheinung zu verfallen und statt dessen die Alterscheinung, wie er es nannte, gleichberechtigt neben das alljährlich und all monatlich neu herauskommende Buch zu stellen. Als einen Götzendienst durfte man die sonst mit dem Wort »Novitäten fimmel» gekennzeichnete Art und Weise des übermäßigen Wichtig nehmens der Neuerscheinung ruhig bezeichnen. Wenn in dieser Hinsicht auch seit der Machtübernahme vieles besser geworden ist, so ist es doch nicht überflüssig, gelegentlich einmal wieder darauf hinzuweisen, daß es verkehrt wäre, neben dem neuen Buch das gute, alte Buch zu vergessen, weil wir uns dadurch ja selbst uni die unvergänglichen Kulturwerte berauben würden, 's Der hier abgebruckte Aufsatz wird demnächst von der Ge schäftsstelle des Börfenvereins an eine größere Reihe von deutschen Tageszeitungen gegeben werden. Es ist anzunehmen, daß der Aussatz auf das bücherkaufende Publikum die erwartete Wirkung tun wird. Wir veröffentlichen den Aufsatz daher zunächst im Börsenblatt, um den Buchhandel darauf aufmerksam zu machen, denn das gute, alte Buch wird sicher in der nächsten Zeit eine stärkere Rolle im Buch handel spielen als bisher. die darin verborgen liegen. Völlig unmöglich aber ist es, etwa ein schlechtes oder nur durchschnittlich gutes neues Buch einem wertvollen alten Buch nur deshalb vorzuziehen, weil es eben neu ist. Wir wollen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und nun etwa einen Kampf gegen die Neuerscheinung starten. Damit wäre ja auch niemandem gedient, denn die Neuerscheinung stellt, wenn in den letzten Jahren vielleicht auch etwas zuviel des Guten auf diesem Gebiet getan worden ist, eine natürliche Wachstumserscheinung des geistigen Lebens dar, die keiner be sonderen Rechtfertigung bedarf. Da wir aber nicht nur aus uns selbst leben, sondern auch Söhne und Enkel sind, die ein Ahnen erbe zu verwalten haben, so ergibt sich ganz von selbst die For derung, über dem Neuen, was um uns herum aufwächst, nicht jene unvergänglichen Werte zu vernachlässigen, die in vergan genen Zeiten gewachsen und von früheren Geschlechtern geschaf fen worden sind. Aber noch immer ist es so, daß das, was auf dem Gebiete der bildenden Kunst etwa eine Selbstverständlichkeit ist, beim Schrifttum der besonderen Bewußtmachung bedarf. Deshalb halten wir es für unsere Pflicht, gerade in der jetzigen Zeit wieder einnial ein warmes Wort für das gute, alte Buch einzulegen. Das vergangene Weihnachtssest hat das Buch in eine Stel lung gerückt, die man ihm trotz hochgespannter Erwartungen nicht vorauszusagen gewagt hätte. Jahr um Jahr haben sich seit 41
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder