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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1940
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- 1940-02-06
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- 06.02.1940
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der Machtübernahme die Umsätze des deutschen Buchhandels ge steigert, aber der Ansturm auf die Buchhandlungen, den wir in den Dezemberwochen des vergangenen Jahres erlebten, übertraf alles Gewohnte. Selbst unter normalen Verhältnissen wäre es kaum möglich gewesen, die ungewöhnlich gesteigerte Nachfrage immer restlos zu befriedigen, und da auch die graphischen Be triebe, die sich mit der Buchherstellung befassen, von der Druk- kerei bis zum Buchbinder, kriegsbedingte Schwierigkeiten zu überwinden hatten, so ist es selbstverständlich, daß bei Verlegern und Buchhändlern da und dort die Neuerscheinungcn-Lagcr stark geleert worden sind, und daß es noch einiger Zeit bedarf, um die entstandenen beträchtlichen Lücken aufzufüllen. Das Lager einer Buchhandlung besteht aber in den meisten Fällen nicht nur aus Neuerscheinungen, sondern es enthält da neben auch Schätze an guten, alten Büchern, von denen sich viele Laien kaum richtige Vorstellungen zu machen vermögen. Des halb möchten wir allen denen, die jetzt ein Buch kaufen wollen und die gewünschte Neuerscheinung vielleicht gerade nicht bekom men können, zurufen: Kauft Alterschcinungcn! Wir möchten aber nicht mißverstanden werdem und möchten nicht in den Verdacht kommen, daß-wir etwa nur deshalb, um die Lager der Buch handlungen von »alten Schmökern« frei zu bekommen, für die Alterschcinungen ins Horn stoßen. Ganz gewiß nicht! Aber warum sollte sich, wie manchmal im Leben, nicht auf diesem Ge biet das Zweckmäßige und Nützliche mit dem Schönen und Ange nehmen verbinden lassen? Sollte eine Erzählung von Jeremias Gotthelf oder ein Roman von Otto Ludwig, sollte eine Novelle von Conrad Ferdinand Meyer und Gottfried Keller, von Theo dor Storni und Adalbert Stifter, sollte ein Roman von Theodor Fontane und Wilhelm Raabe etwa deshalb weniger gut sein, weil er nicht im Jahre 1939, sondern vor vielen Jahrzehnten schon erschienen ist? Diese Frage aussprechen, heißt sie beant worten, und 'zwar nur in dem einen möglichen Sinne. Weite Kreise unseres Volkes wissen ja gar nicht, welch herrliche Schätze es an Dichtungen aus dem 19. Jahrhundert besitzt! Angesichts dieser Schätze verliert die Unterscheidung zwi schen alt und neu jeden Sinn und jede Berechtigung, denn das, was sich als unvergänglich erwiesen hat, ist nie alt, sondern ist immer neu und ist immer jung. Es brauchen ja nicht immer gleich die gesammelten Werke eines Dichters zu sein, die wir kaufen, und die dann allzu leicht dazu verleiten, sie als »Klassiker«, ihres schönen Einbandes wegen, in den Bücher schrank zu stellen, weniger zum Lesen, denn als Zierde der Woh nung. Nein, denn jeder, der wirklich ernsthaft eine Begegnung mit der älteren deutschen Dichtung gesucht hat, wird immer wieder vor Glück und Freude erschauern über die unvergäng lichen Schönheiten und Werte, die ihm diese Begegnung ver mittelt hat. Aber nicht nur das 19. Jahrhundert ist reich daran, auch die früheren Jahrhunderte der deutschen Volksgcschichte haben uns dichterische Werke übermittelt, die heute so neu und unver gänglich sind wie je einmal. Man denke nur an den Simpli- zissimus des Grimmelshausen, oder an die Dichtung: »Der Ackermann und der Tod« des Johannes von Eaaz. Wir können noch weiter zurück, bis wir ins Mittelalter kommen, und da soll uns mal einer erzählen, das Nibelungenlied oder der Pnrzival Wolframs von Eschenbach oder die Liebeslieder eines Walther von der Vogelweide seien »unmodern« und verdienen es nicht mehr, heute noch gelesen zu werden! Nein, nein, lieber deutscher Leser, es hat schon seinen guten Sinn, wenn der Präsident der Reichsschrifttumskammer heute eine Lanze für die Alterschcinung bricht. Es gibt keinen Deutschen, der auf die unsterblichen Kultur werte verzichten könnte, die die großen Werke der deutschen Dichtung aus früherer Zeit unL bieten. Gerade der gegenwärtige Krieg, in dem es gilt, alle seelische Kraft, die wir als einzelne und als Volk besitzen, zusammenzufassen und wirksam zu machen, führt uns ganz natürlich zurück zu jenen großen Kulturwerten, die unsere Ahnen geschaffen haben und von denen die deutsche Dichtung früherer Zeiten überquillt. Nicht zuletzt werden uns unsere Soldaten danken, wenn wir sie nicht mit belanglosen Neuerscheinungen langweilen — kein Wort natürlich gegen das gute, neue Buch! —, sondern wenn wir ihnen Gelegenheit geben, durch die Übersendung von guten »Alterscheinungen«, um einmal bei diesem Wort zu bleiben, die Verbindung aufrechtzu- crhaltcn mit dem wirklich Wertvollen, aus welcher Zeit es auch komme, und Kraft zu holen aus dem, das Kraft zu spenden vermag. Hellmuth Langenbuche r. Amschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Klärung von Fragen des Lohnstops Ein Erlas; des Neichsarbeitsministcrs vom 16. Dezember 1939 (— Illb 23475/39 — Reichsarbeitsblatt Nr. 1, I, S. 7 vom 5. Januar 1940) zur Klärung der Frage des Lohnstops weist darauf hin, daß es einer besonderen Genehmigung des Neichstreuhänders der Arbeit bei einem Ansrücken im Lohne oder Gehalte nur dann nicht bedarf, wenn sich dieses Aufrücken im Nahmen der im Betriebe üblichen Regelung hält und die im Gewerbe üblichen Merkmale für die neue Altersstufe, Berufs- und Tätigkeitsgruppe erfüllt sind. Der Be triebssichrer hat gewissenhaft zu prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Dieser Prüfung sind nicht die außergewöhnlichen Ver hältnisse der letzten Zeit, sondern normale Verhältnisse zugrunde zulegen. Um nicht Verstöße zu begehen, die der Neichstreuhänder der Arbeit zu ahnden hat, empfiehlt es sich, in Zweiselsfällen vorher bei diesem anzusragen. Nur die vor dem 16. Oktober 1939 rechtswirksam vereinbarten Änderungen der Entgelte werden von der Lohnstopver ordnung vom 12. Oktober 1939 nicht berührt. Sollten aber vor herige Abmachungen den Anordnungen der Neichstreuhänder ans Grund der früheren Lohngestaltungsverordnung zuwiderlaufen, so ist die Vereinbarung unwirksam. Stcuerkurszettel 1940 Als Beilage zum Neichsanzeigcr Nr. 18 vom 23. Januar 1940 ist der Steuerkurszettel erschienen. In ihm sind die Steuerkurswertc für die Bewertung von Wertpapieren, Anteilen und Genußschcinen für die Hanptveranlagung zur Vermögensteuer festgesetzt. Er führt fast alle Werte aus, die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind, und zwar nach dem Stunde vom 30. August 1939. Durch die 42 damalige politische Hochspannung waren die Kurse beeinträchtigt. Sie liegen fast durchgehend niedriger als die Jahresschlußkurse 1939. Zu beachten ist, daß diese Steuerkurswerte aber nicht für die Steuerbilanzen gelten, nach denen die Einkommensteuer, Kör perschaftsteuer und Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag erhoben werden. Veranlagungsrichtlinien 1939 Im Neichssteuerblatt vom 26. Januar 1940 wird der Nunderlatz des Neichsministers der Finanzen vom 15. Januar 1940 über die Einkommensteuer-Richtlinien und Körperschaftsteuer-Nichtlinien für 1939 veröffentlicht. Die letzten Richtlinien waren am 15. Februar 1938 für die Veranlagung 1937 erschienen. Die ckenen Richtlinien sind besonders wegen der Änderung öes Einkommensteuergesetzes im Jahre 1939 nötig geworden. Das, was aus den vergangenen Richt linien als allgemein bekannt vorausgesetzt werden lonn, ist nicht wieder ausgenommen. Sie geben keine vollständigen Erläuterungen, sondern klären nur Zweifels- und Auslegungsfragcn, die von all gemeiner Bedeutung sind. Neu ist z. B. im Abschnitt 17 der Hinweis, daß bei Geschäftsreisen wie bei Aufnahme von Bestellungen in Gastwirtschaften von den ausgegebenen Beträgen die Haushalt ersparnisse abzusetzen sind. Einschränkung der mündlichen Verhandlungen vor dem NcichSsinanzhof Nach § 294, Abs. 2 der Neichsabgabcnvrdnung kann der Neichs- finanzhof, auch wenn mündliche Verhandlung beantragt ist, zunächst einen Vorbescheid erlassen. Wird nicht binnen zwei Wochen seit seiner Zustellung Anberaumung der mündlichen Verhandlung (er-
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