Nr. 293 (R. 151) Leipzig, Donnerstag den 17. Dezember 1936 103. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Gebührenmarken für Auskünfte aus der Deutschen Bücherei (Veränderter Abdruck einer früheren Veröffentlichung) Die Auskunftssielle der Deutschen Bücherei erteilt, wie allgemein bekannt ist, bibliographische, literarische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Auskünfte auf alle Fragen, die aus dem Inhalt der allein bei ihr vorhandenen geschloffenen Sammlung des deutschsprachigen Schrifttums beantwortet werden können. Die Auskunstsstelle wird von allen Volkskreisen des Im und Auslandes, darunter auch den verschiedenen Zweigen des Buchhandels in Anspruch genommen. Nach Beschluß des Geschästsführenden Ausschusses vom io. Dezember igzz müssen vom i. April iyz6 an sämtliche Auskünfte berechnet werden. Die einfacheren Auskünfte, die durch bloßes Nachschlagen in den Katalogen oder Biblio graphien gewonnen werden, kosten lo Rpf. je Titel; die schwierigeren Auskünfte, deren Bearbeitung längere Zeit erfordert, ebenso größere Literaturzusammenstellungen und eingehende Nachforschungen über einen bestimmten Gegenstand werden nach Maßgabe der aufgewendeten Zeit berechnet. Um dem Buchhandel, der sich für seine Anfragen meist der üblichen Bücherzettel bedient, eine umständliche und zeit raubende Abrechnung zu ersparen, hat die Deutsche Bücherei io Rpf.-Gebührenmarken nach dem obenstehenden Muster geschaffen, die auf Bestellzettel und Briefbogen aufgeklebt werden können; für jeden nachgefragten Titel ist eine io Rpf- Gebührenmarke zu verwenden. Anfragen, die ohne Gebührenmarken oder mit nicht ausreichenden Gebührenmarken eingehen, werden nicht erledigt. Ich weise noch darauf hin, daß nach den allgemeinen Bestimmungen nichtposialische Wertmarken auf offenen Postsendungen, insbesondere auf Postkarten, nicht verwendet werden dürfen, weil die Gefahr ihrer Verwechslung mit Postwertzeichen besteht. Die io Rpf.-Gebührenmarken können in beliebiger Zahl (io, ;o, roo, 500 Stück usw.) vom Leipziger Buchhandel an der Kaffe der Paketaustauschstelle Leipzig C 1, Platostraße in entnommen, vom auswärtigen Buchhandel unmittelbar von der Deutschen Bücherei, Leipzig C r, Deutscher Platz bezogen werden. Leipzig, Len 1;. Dezember iyz6 Baur, Vorsteher des Börsenvereins als Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Deutschen Bücherei Börsenverein der Deutschen Buchhändler Die Firma »Südost deutscher Buchversand Han nes Haier«, auch »Abteilung Deutscher Grenz- land-Buchversand Hannes Haier», Wien 6, Maria hilfer Straße 85, ist als Publikum zu beliefern, da sie keine Buch handelskonzession besitzt. Leipzig, den 15. Dezember 1836 Di. Heß Mitteilung der Geschäftsstelle der Neichs- schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Besreiungsausweis des Präsidenten der Reichskammer der bilden den Künste für Buchhändler Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Zustellung der Befreiungsausweise der Reichskammer der bildenden Künste an Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, von der Rückgabe der ihnen zur Ausfüllung und Vollziehung übersandten Erklärung über die arische Abstammung abhängig ist. Wer diese Erklärung noch nicht zurückgegeben hat, kann auch die Zustellung des Besreiungsausweises nicht erwarten. Leipzig, den 12. Dezember 1936 Th ulke Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buch werbung Verlosung der Prämienscheine Die von den Lesezeichen abgetrennten Prä mienscheine sind nicht an die Reichsarbeitsge- meinschaft für Deutsche Buch Werbung einzu senden, sondern bleiben im Besitz der Buchhand lungen, die die dazugehörigen Lesezeichen aus gegeben haben und dienen als Unterlage für die Verlosung. Die Verlosung der Nummern erfolgt durch die Reichsschrifttumskammer bis zum 15. Januar 1937. Die gezoge nen Gewinnummern werden dann, sofern es Hauptgewinne sind, in der Presse, im übrigen geschlossen im Börsenblatt bekanntge geben. Nach dieser Bekanntmachung hat der Buchhändler festzu stellen, aus wieviele der in seinem Besitz befindlichen Prämien scheine Gewinne entfallen sind und die Gewinner dementsprechend zu benachrichtigen. Nähere Richtlinien folgen zu gegebener Zeit. Berlin, den 15. Dezember 1936 Der Geschäftsführer: N. A. Reinhart 1093