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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1936
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- Deutsch
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Nummer 173, 28. Juli 1Ü36 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel „Deutsches Kulturrecht" Mit Genugtuung kann man fcststellcn, daß sich dem deutschen Kulturrecht ein immer größeres Interesse zuwendet und daß dem dadurch Rechnung getragen wird, daß die bei der Auswertung der Kulturgesctzgebung des Dritten Reiches federführenden Persönlich keiten Werke herausgeben, die geeignet sind, die Kenntnis dieses so wichtigen Gebietes nicht nur den Mitgliedern der Reichskulturkammer und der Einzelkammern, sondern darüber hinaus weitesten Kreisen des deutschen Volkes zu vermitteln. An erster Stelle ist dabei zu nennen die Arbeit von Dr. Hans Schmidt-Leonhardt über die Reichskulturkammer, die, nachdem sie im Rahmen der »Verwaltungs-Akademie« des Jndustrieverlages Spaeth §5 Linde erschienen war, nunmehr als Sonderdruck zum Einzelpreis von NM 1.20 herausgekommen ist und in der der Reichskulturwalter ein eingehendes Bild der gedanklichen und rechtlichen Grundlagen so wie des Aufbaues der Reichskulturkammer gibt, um alsdann auf die Einzelkammern und deren Gesetzgebung näher einzugeh-n. Der Wert dieser Arbeit liegt vor allem auch darin, daß sie Anregungen zur weiteren Fortbildung für den Leser enthält und in einer Zu sammenstellung des einschlägigen Schrifttums Material liefert, das dem Leser für eine weitere Forschung auf Einzelgebieten nutzbringend sein kann. Neben diesem Werk steht das »Deutsche Kulturrecht«, heraus- gcgeben vom Deutschen Fichte-Bund e. V., Hamburg (Falken-Verlag, Hamburg 1936, Ganzleinen RM 3.50, kartoniert NM 2.65). Es handelt sich hier um eine großzügige Arbeit aus dem Gesamtgebiet des Kul turrechts, wobei zunächst der Neichskulturwalter vr. Schmidt-Leon- hardt das Verhältnis von Kultur und Staat im neuen Reich dar stellt. Diese Darstellungen werden ergänzt durch die Ausführungen des Referenten der Reichskulturkammer Dr. Schrieber, der das gel tende Kulturrecht eingehend darlegt. Die folgenden Ausführungen dienen der Darlegung des Rechts der Eiuzelkammern. Heinz Wachen feld berichtet über das neue Musikrecht, der Präsident der Neichs- kammer der bildenden Künste, Professor Hönig, erörtert die Be rufsausübung des bildenden Künstlers, der Neichsdramaturg Dr. Rainer Schlösser würdigt das neue Thcaterrecht, und Ministerial rat I)r. Wismann legt den Aufbau der Reichsschrift tu m s k a m m e r dar. Ebenso finden das Presserecht — erläutert von Or. Jldephons Richter, das neue Filmrecht von Landgerichtsrat Bruno Pfennig und das Nundfunkrecht von vr. Pridat-Guzatis eine grundlegende Würdigung, die geeignet ist, wenigstens in großen Zügen in das Schaffen dieser Einzelkammern einzuführen. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß der Neichsminister vr. Frank das Vorwort zu diesem Buch, das als Sonderdruck aus der Zeitschrift »Deutsches Recht« erschienen ist, geschrieben hat. Beide Werke dienen in ihrer Ausgestaltung der Einführung in eine der größten Nechtsschöpfungen des nationalsozialistischen Staates und können dazu beitragen, die Bedeutung der kulturtragenden Be rufe in die weitesten Volkskreise hinauszutragen. Immerhin wäre es für eine Neuauflage insbesondere des Werkes »Deutsches Kultur- recht« wünschenswert, daß Frakturdruck gewählt wird, da eine Dar stellung des Deutschen Kulturrcchts auch eine deutsche Schrift er fordert und die Antiqua bei einem solchen Werk am unrichtigen Ort angewendet ist. vr. B. Gewerbsmäßiges Austragen von Werbe druckschriften Während der Werberat die Hauptwerbemittel schon vor längerer Zeit regelte und die betreffenden Werber seitdem laufend beaufsichtigt, um die früher vorhandenen Mängel (z. B. Preisuntreue, falsche Auflagenangaben) für immer unmöglich zu machen, hat sich in letzter Zeit eine neue Werbeart, nämlich das gewerbsmäßige Aus tragen von Druckschriften werbungtreibender Firmen stark ausgebreitet, ohne bisher einer genügenden Kon trolle unterworfen zu sein. Es zeigten sich bald gewisse Mißstände, die besonders darin zu suchen sind, daß unzuverlässige oder fachlich ungeeignete Personen glaubten, hier eine neue Verdienstmöglichkeit entdeckt zu haben, ohne andererseits bei der Führung ihres Geschäftes die nötige Sorgfalt walten zu lassen. Der Werberat der Deutschen Wirtschaft hat deshalb in seiner 18. Bekanntmachung folgendes be stimmt: »Wer gewerbsmäßig als selbständiger Unternehmer Wirt- schaflswerbung für andere durch Austragen von Werbeschriften durch führt, bedarf dazu einer Einzelgenehmigung des Werberates der Deutschen Wirtschaft. Für den Genehmigungsantrag ist ein Form blatt zu benutzen, das von dem Werberat der Deutschen Wirtschaft in Berlin W 8, Unter den Linden 21, zu beziehen ist. Vor Veröffent lichung dieser Bekanntmachung insgesamt oder für den einzelnen Fall erteilte Genehmigungen, Wirtschaftswerbung der in Abs. 1 bezeichneten Art durchzuführen, erlöschen. Aufträge für eine Werbung der in Abs. 1 bezeichneten Art, die vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an genommen worden sind, dürfen ohne Rücksicht auf das Erlöschen der Genehmigung noch ausgeführt werden«. Die Genehmigung muß spätestens bis zum 1. September 1936 (Tag des Inkrafttretens) vorliegen. Alle schon insgesamt oder einzeln erteilten Genehmigungen zur Durchführung von Werbung durch Aus tragen von Werbeschriften sind mit dem Tage der Veröffentlichung der 18. Bekanntmachung (Neichsanzeiger vom 13. Juli 1936) erloschen. Vorliegende Aufträge dürfen jedoch trotzdem abgewickelt werden. Mit »Austragen von Werbedruckschriften« ist jede Art der Verteilung von Haus zu Haus gemeint. Schutz für alte Bücher Die seit einigen Monaten erscheinenden »UeckeckeelinAen van cke Neckerlanckseks V^reeni^ing van ^nticjuarea« führen einen Aufsatz aus »Bibliographische Adversaria« aus dem Jahre 1873 auf, in dem die Notwendigkeit der Bildung einer Art Schutzgemeinschaft für alte Bücher erörtert wird. Die vor nunmehr 63 Jahren aufgeführten Gründe über die Zweckmäßigkeit und die Ziele einer solchen Vereini gung lauteten: Schutz gegen Vernichtung, wenn seltene Stücke in Hände gelangen, die aus Unkenntnis die Bücher vor einer gelegent lichen Vernichtung nicht bewahren — Schutz gegen das »Verlieren« von Büchern, d. h. der Aufenthalt gewisser Bücher muß sozusagen wie beim polizeilichen Personennachweis verzeichnet werden, um zu ermöglichen, die Bücher auch jederzeit einzusehen — Schutz gegen Beschädigung und zur Betreuung von wertvollen Büchern in verwahr lostem Zustand — Schutz gegen Unkenntnis, durch Prüfung z. B. von auf den Markt gebrachten Büchern zu Namschpreisen — und endlich zum Schutz gegen Mißachtung im allgemeinen und zur Wah rung buchkundlicher Angaben über einzelne Werke. Die Vereinigung der Niederländischen Antiquare will mit der Wiedergabe dieses Aufsatzes die Öffentlichkeit vor die Frage stellen, ob eine derartige Vereinigung zum Schutz von älteren Werken am Platze ist. Fachschaft der Angestellten im Bund Reichsdeutscher Buchhändler C ru Südhannover - Braunschwcig Am Sonnabend/Sonntag, dem 22.Z23. August 1936 findet in Holz Minden an der Weser eine Wochcnendfreizeit statt. Thema: Dichter, Volk und Buchhandel. Tagungsverlauf: Sonnabend: 16.45 Uhr: Treffen in der C. C. Müllerschen Buch handlung, Holzminden, Obere Straße 5. Anschl. Begrüßung durch Gaufachschaftsberater Laudien. 17.40 Uhr: »Dichter und Volk«, eine Unterhaltung mit vr. ü. e. Hans Grimm. — 20.30 Uhr: Kameradschas iichesBeisammensein. Holzmindener Buchhandel ladet ein. Sonntag: 9.30 Uhr: Arbeitsgemeinschaft über »Buchhandel und Volk« mit Hans Köster-Königstein/T. — 14 Uhr: Vor trag Gerhard Schönfelder (Neichsschule Leipzig) über »Die Aufgaben de. jungen Buchhändlergeneration ge genüber V o l k, S ch r i f t t u m und Beruf«. Die Anmeldungen sind an den Ortsfachschaftsberater Augustin i. Hse. C. C. Müllersche Buchhandlung, Holzminden zu richten. Der Preis für Unterkunft und Verpflegung beträgt NM 2.75. Nähere Auskunft erteilen die Ortsfachschaftsberater. Berusskameraden der anderen Fachschaften können teilnehmen und sind gerngesehene Gäste. Lau dien, Gaufachschaftsberater. Rhein-Mainische Iungbuchhändler-Freizeit Unsere Freizeit, die vom 9.—16. August auf der Burg Hohle nfels stattfindet, wird als Gaureferent für das Schrift tum Herr Dr. I. Kirchner-Frankfurt a. M. besuchen und zu uns sprechen über das Thema »Die Stellungnahme der nationalsozialistischen Bewegung zum Deutschen Schrifttu m«. Burg Hohlenfels liegt in den nördlichen Ausläufern des Taunus, nahe bei der Station Zollhaus an der Bahnlinie Limburg-Wies baden. In dem Wohnflügel der auf hohem Felsen mitten im Wald liegenden Burg, der als Gaststätte eingerichtet ist, werden wir Unter kunft finden und tagen. Teilnehmergebühr: NM 25.— für die ganze Woche. Einige — wenige — Anmeldungen können noch angenommen und einige Zuschüsse können auf begründete Anträge noch vergeben werden. König stein im Taunus, Am Grünen Weg 3. Hans Köster. 667
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