Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1877
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- 1877-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1877
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230, 3. October. Nichtamtlicher Theil. 376? unüberwindliche Gefahren für das Bildungsleben der deutschen Nation erblicken: — wie soll sich dann der auf den geistigen Berkehr der Gesellschaft mit seinen wirthschastlichen Kräften angewiesene Buchhandel verhalten? Die geschichtliche Entwicklung der immer noch der Lösung harrenden social-politischen Wirthschaftssragen mit Bezug aus die Gestaltung des Buchhandels wird von dem in Rede stehenden Schriftwerke erwartet. — Mit geringcrn Schwierigkeiten dagegen hat die geschichtliche Darstellung der rein kaufmännischen und technischen Hilfsmittel des Buchhandels zu kämpfen; cs liegt sogar in dem vorhandenen Material für die weitere Quellenforschung von vornherein die beruhigende Anschauung, daß einestheils die all gemeine Handelsgeschichte Verbesserungen des kaufmännischen Korre spondenz-,Rechnungs- und Geldwesens ausweiset, welche der Buch handel sich unbedenklich aneignen konnte, und daß anderntheils die allgemeinen Fortschritte der Technik, welche sür Production und Verkehr fast unabsehbare Ziele gesteckt haben, auch dem Buchhandel zu gute gekommen sind. Selbst von dem Welthandel, der infolge stetig wachsender Verkehrsmittel die Zwischenräume von der Peri pherie zum Centrum durch die Weltausstellungen zu erfüllen strebt, ist der literarische Weltverkehr nicht ausgeschlossen gewesen. Bei dem zweiten Bestandtheil des intcndirten Geschichtswerkes, welcher die wechselseitigen Beziehungen zwischen Wissenschaft, Lite ratur und Bolkscultur zu behandeln hat, kommt es weniger aus Be schaffung guten Quellenmaterials, als auf zweckmäßige Prüfung, Sichtung und Verarbeitung des in der Literatur-, Kunst- und Kultur geschichte reichlich vorhandenen Stoffes an. Vor allen Dingen wird die Frage scstzustellen sein, welche Bestandtheile des Wissensgebietes, das nicht bloß die eigentliche Erkenntniß des Wahren, Guten und Schönen, sondern auch die thatsächlichen Erscheinungen in Staat und Gesellschaft umfaßt (streng wissenschaftliche, schöngeistige, wirth- schastlichc und publicistische Literatur), mit dem Buchhändler in gegenseitiger Einwirkung nachtheiligcr oder günstiger Art sich be finden. Bei Untersuchung dieser Frage wird man voraussichtlich aus die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen dem eigent lichen und dem abgeleiteten Buchhandel kommen, welche einestheils für die praktische Ausübung der Rechte der Redakteure und Heraus geber von Sammelwerken, periodischen Zeitschriften und Zeitungen, und anderntheils sür die Einwirkung des Staates aus das Bildungs leben des Volkes durch Censur- und Preßvorschristen bestimmend sind. Da ferner die allgemeine Sittencultnr des Volkes von dem jeweiligen Stande der Literatur und diese von jener beeinflußt wird, so unterliegt es keinem Zweifel, daß der Buchhandel als Träger dieser Wechselwirkung davon in hohem Grade abhängig ist, sowohl activ als passiv. Wie alle diese Beziehungen des Schriftverkehrs zur Literatur und allgemeinen Sittencultur der deutschen Nation bis in die Neuzeit sich gestaltet haben, ist für die geschichtliche Dar stellung eine ebenso anziehende und dankbare, als spröde und schwie rige Aufgabe, deren Lösung einen besonders litcraturkundigen Spe- cialrcdacteur erfordert. Wie denn überhaupt wohl anzunehmen ist, daß nach dem allgemein bekannten und in allen Gebieten mensch lichen Wissens und Schaffens geltenden Gesetze der Arbeitseintheilung mit dessen nothwendiger Kehrseite, der Corporation und Association, in dem Plane des in Rede stehenden Geschichtswerkes die Special redaction der drei Hauptbestandtheile unter zusammenfassender Leitung einer Gesammtredaction vorgesehen ist. Was endlich den dritten Theil des intcndirten Werkes, die Rechtsgeschichtc des Buchhandels, anbetrifft, so werden wir, wie be reits oben angedeutct ist, die dabei in Betracht kommenden Grund züge im weitern Verlaus unserer Darstellung eingehender entwickeln und wollen hier nur noch die allgemeine Bemerkung voranschicken, daß es sich dabei hauptsächlich um die geschichtliche Entwickelung der mit einander verwachsenen Rechtsgebicte bis zu ihrer gegen wärtigen und für die nächste Zukunst wünschenswcrthcn Gestaltung handeln und diese sich voraussichtlich erstrecken wird: auf die Rechte des Urhebers und des Verlegers, aus die dem Buchhandel zugewen dete Gesetzgebung mit selbstverständlicher Berücksichtigung der Rechts wissenschaft und der Rechtsprechung, und aus das Verhältniß des Urheber- und des Verlagsrechts zuni allgemeinen bürgerlichen Rechte und speciell zum Obligationen- und Handelsrechte der Gegenwart. MiScellen. Am 23. September fand in Nürnberg die alljährliche General versammlung des Deutschen Buchdruckervereins statt. Der vom Vorsitzenden, Hrn. vr. E. Brockhaus, erstattete Geschäftsbericht gab eine Uebersicht über die Vorgänge im Verein seit der vorigen Herbst in Hamburg stattgehabten Generalversammlung, woran sich eine längere Debatte über das Lehrlingswesen knüpfte. Als Ort der nächsten Generalversammlung wurde Hannover gewählt. Ein von dem Kreise Sachsen vorgelegter Antrag aus Revision des Tarifs zum Zweck der Beseitigung der Competenz des Einigungsamtes in Be treff der Localzuschläge wurde mit Mehrheit gebilligt. Zur Pariser Weltausstellung 1878. — Der französische Minister des Innern hat unterm 3. September an alle Schulvor- stchcr, Rectoren re. des Landes ein Rundschreiben erlassen, in wel chem er mittheilt, daß er sich entschlossen habe, im Ausstellungspalast eine umfangreiche Bibliothek aufzustellen, welche ausschließlich aus pädagogischen Werken bestehen soll, die in der Zeit von 1867 bis 1878 erschienen und von französischen Lehrern verfaßt worden sind. Es soll in dieser Bibliothek die gesammtc Literatur des französischen Unterrichtswesens vertreten sein, von dem bescheidensten Flugblatt bis zum größten Werke, Leitfaden, Lehrbücher, Grammatiken re., gleichviel ob von einem Elcmentarlehrer oder von einem Mitgliede des Instituts verfaßt, gleichviel ob historischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen oder belletristischen Inhalts. Ein sehr sorg fältiger und mit orientirendcn Anmerkungen ausgestatteter Katalog soll nicht nur über diese Bibliothek, sondern gleichzeitig auch über die gesummten literarischen Leistungen Frankreichs auf dem Gebiete des Unterrichtswcsens eine gewiß erwünschte und hochinteressante Uebersicht gewähren. Bon der Verlagsbuchhandlung Georg Wigand hier ist soeben ein illustrirter Weihnachtskatalog ausgegeben worden, der mit so großer Sorgfalt und Eleganz hergestellt ist, daß derselbe der Beachtung des Sortimentsbuchhandels besonders empfohlen zu werden verdient. Briciwechsel. Herrn K. Sch. in St. — Aus Ihre „Rechtsfrage": welche gesetzliche Schutz frist solche neue Auflagen genießen, welche erst nach dem Tode des Versassers erscheinen und mit Zusätzen, Erweiterungen u. s. w. von einem Andern veranstaltet werden, finden Sie in dem Dambach'- des betreffend das Urheberrecht re." (Berlin 1871, Enslin) stellung eignen. US- Abgesehen von den gewöhnlichen Miitheilungen aus de» Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdrnckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Berlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkundc — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriststcller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandel« willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. SOS*
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