Nummer 147, 27. Juni 1936 BörfcirbVatt für den Deutschen Buchhandel 3093 Kn« O/'llNtikeKUNA krilr: ssnäer 57Z §. Fr. AO, -sorc/». 7?A^ 77.—, 6alrr/et'n«r» 7?lV 76.59 H^Vklü heute allgemein Hein HIsres wissen um den 8schverhslt 8tuut vorhanden ist, findet I / seine Brhlürung in der etbisch-polltiscben Ideologienutmosphäre, iu der seit buodert- fünfrig lubren Letruehtongen über den 8tast unbestellt wurden. Diese waren nündicb im Allgemeinen bestimmt durch die vorherrschende Ideologie des politischen LiberuUsmus und gingen durum von der ^hnnshme sus, duÜ der 8tsut eigentlich einen Dnwert durstelle, der nur soweit geduldet werden dürfe, uls er nicht der Verwirhlicbung des wertes «Lreibeit des RinLelnen» entgegenstelle oder nur Verwirhliehong dieses wertes in Ruuk genommen werden müsse. Du nun ulso der politische Liberslismus sus der ^urnel eines politischen Anarchismus erwuchsen ist, der 8tuut gker immer eine Rerrscbermacht darstellt, so ist es Hein Wunder, duü mun sllgemein sogur die Vorte, mit denen die stustlichen 8uchverhulte bezeichnet nu werden pflegen, wie die V^orte «8ouversnität», «llerrscber- macbt», «Relchl», «Beborsam» usw., nu Hussen begann, sie nicht mehr gebrauchte und scblieülich ulso gur nicht mehr in der Hage wsr, eine 8tuutslehre siu betreiben. 8oll über der seit jüngster 2eit begonnene Lampf gegen den «Bositivismus» ein krumpf gegen die «Recbtsdogmatih» sein, so tritt auch dieses Luch in diesen Rumpf ein, in einen Rumpf, der allerdings nicht die Lecbtsdogmutih uls solche beseitigen soll, wob! über die nscbgersde hutsstrophule Tatsache, duü mun die 8tsutslehre uls eine ^.rt der Recbts- dogmstih betreiben will, duÜ mun ulso entweder Hein wissen um den 8tuut mehr besitzt oder das wissen um den 8tsst durch stsstsfremde Erörterungen ersticht. Diesem «8hsndule der Vernunft» wird mit diesem Lucbe und für die weiter« Xuhunkt ein schonungsloser Rumpf ungesagt, der nicht früher beendigt werden hsnn, uls bis die Lrhenntnis allgemein snerhsnnt ist, duü die 8tuutswissellschuft Heine Recbtswissenscbuft ist, duü «der Jurist» innerhalb der 8tustslebre nichts 2U suchen bst und duü die sog. «rechts- und staats- wissenschuftlichen Lahultsten» erst dünn wieder eine über die Vermittlung einer besonderen Berufs- und Oewerbetecbnih — deren Lehre sn sich Heineswegs in den Rühmen einer Hochschule gebürt — hinsusgebende Bedeutung erlangen werden, wenn sie die Lehre vom 8tuutc in den lVlittelpunht gestellt buben. T^au/er.-