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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Spanien. — Im Jahre 1934 verlegte Werke und Übersetzungen (Musikalien nicht inbegriffen). Wissenschaftsgebiete Bücher Z7 N Insgesamt Anzahl der Verlagswerke Anzahl der Übersetzungen § iS § ä ZK ,8 8 § § L<S S A LZ W L§ L§ LZ DZ LZ S LZZ L 5 LZ «A § § U S iS I. Allgemeine Werke . . . 9 4 13 12 1 13 2. Philosophie 33 3 36 31 2 1 2 — 36 4 2 10 — 2 2 1 — 21 3. Religion 177 45 222 199 20 3 222 13 14 10 8 14 59 4. Soziale Wissenschaften . . 537 159 696 650 45 1 696 38 17 37 12 11 i 116 5. Philologie 38 11 49 31 12 4 2 49 6. Reine Wissenschaften . . 65 15 80 79 1 80 6 4 3 1 1 15 7. AngewandteWissenschaften 253 85 338 327 9 1 1 338 46 17 43 1 1 108 8. Kunst und Sport .... 54 13 67 56 9 2 67 5 2 3 1 11 9. Literatur 537 301 838 724 99 9 1 4 1 838 78 121 33 25 4 1 3 6 3 4 277 10, Geschichte und Geographie 195 32 227 196 23 5 — 1 2 227 18 5 8 — 1 5 2 5 — 3 47 Insgesamt 1834: 1898 668 2566 2305 221 20 7 7 6 2566 208 182 147 39 27 22 7 11 3 8 664 Insgesamt 1933: 2448 746 3194 3015 141 19 7 7 6 3194 183 199 225 78 42 17 8 7 3 4 766 Unterschied i, Vergleich zu 1833: -560 -78 -628 -710 4-80 4^1 — — 4-1 -628 4-25 -17 -78 -39 -15 4-5 -1 4-4 — 4-4 -92 Im Jahre 1834 hat das spanische Amt zum Schutze des geistigen Eigentums 8748 Eintragungen vorgenommen, gegenüber 8848 im Jahre 1938: 1833 1834 Bücher . . . . 2603 2715 <-i-I12) Broschüren . . . . 900 861 <- 3S> Musikstücke') . . , , . . . . 106 130 <-t- 24, Kunstblätter .... . . . . 12 14 k-i- 2, Zeichnungen .... . . . . 6 7 t-i- 1) Landkarten . . . . 19 22 3) Insgesamt: 3648 3748 tst-103) ') Die Zahlen von 1933 und 1934 umfassen auch eine Anzahl Handschristlichei Musiklompositionen. Verteilung der literarischen Produktion aus die spanisch enStädte: 1933 1934 Madrid 1682 (53°/>> 1384 <SS°/>) Barcelona 868 <S0,3tzL> 8S8 sgg°/o> Andere Städte . . . . . SS4 <16,7°/„> 313 s1L°/o> Insgesamt: 3184 <1VO°/c>> 2S66 <100°/,, Die Überlegenheit der Hauptstadt Madrid, die im Jahre 1888 eine leichte Neigung zum Niedergang zeigte, hat sich im Jahre 1834 aufs neue bestätigt, immerhin jedoch ohne die Stellung von 1931 und 1932 vollständig wiederzucrlangen sProzcntsatz dieser Jahre: 59,2 und 56,5), Dagegen besteht ein ausgesprochener Fortschritt bei Barcelona (Prozentsatz 1931 und 1932 : 28 und 39,5), Der Anteil der anderen Städte ist im Rückschritt. Preisausschreiben der Neichsunfallversicherung Jeder zwanzigste unter rund 660 000 im Einzelhandel tätigen Volksgenossen, die bei der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (Reichsunfallversicherung) auf Grund der Reichsversicherungsordnung gegen Betriebsunfälle und deren Folgen versichert sind, erlitt im Jahre 1935 einen Unfall bei der Arbeit. Der Unfallanlaß lag über wiegend bei den Betroffenen selbst, die meist ein Opfer mangelhafter Beachtung der berufsgenossen- schafllichen Unfallverhütungsvorschriften wurden. Verschiedentlich sind GesundhOilsschäden allerdings auch durch schlechte und fehlerhafte Betriebseinrichtungen verursach! worden. Da die Unfallziffern im Einzelhandel in den letzten Jahren ständig stark gestiegen sind, beabsichtigt die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel, wichtige Gebote ihrer für die Versicherten rechtlich zwingenden Unfallverhüiungsvorschriften als Plakalaushänge heraus zugeben, um auch so den Beteilig en die Erfordernisse der Unfall verhütung näherzubringen und damit die Unfallhäufigkeit einzu dämmen. Den Text dieser Aushänge sollen kurze und einprägsame schlag wortartige Zweizeiler bilden, die eine Bestimmung der Unfallverhütungsvor schriften enthalten. Wo es mit der Unfallverhütung vor allem im argen liegt, wissen die versicherten Gefolgschaftsmitglieder und Unternehmer am besten selbst. Da die Bekämpfung des Betriebsunfalles den ganzen Bcrufs- stand — vom jüngsten Lehrling bis zum Betriebsführer — angeht, soll deshalb in gemeinschaftlicher Arbeit aller im Einzelhandel Schaffenden versucht werden, eine genügend große Auswahl der be nötigten Zweizeiler zu ersinnen. Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel erläßt zu diesem Zweck ein Preisausschreiben: Für den Einzelhandel besonders wich'ige Gebote der Unfoll- verhütungsvorschriflen der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel sind in Form eines zugkräftigen Zweizeilers niederzulegen. Beispiel: »Kein Ersatz für Tritt und Leiter sind Stühle, Kisten usw. (8 26 Abs. 1) Preise: 1000.— Reichsmark in bar! 1. Preis: 100.— NM, 2. Preis: 80.— NM, 3. Preis 60.— NM, 4. Preis: 50.— NM, 5. Preis: 582 40.— NM, 6. und 7. Preis: je 30.— NM, 8., 9. und 10. Preis: je 20.— NM, 11.—100. Preis je 5.— NM. Außerdem wird eine An zahl Trostpreise verteilt. Gehören zwei oder mehr Preisträger ein und derselben Betriebsgemeinschaft an, so erhält diese eine Sonder belohnung von 20.— NM für Gemeinschaftszwecke. Bedingungen: 1. Beteiligen kann sich jeder deutsche Volksgenosse, der zur Gefolg schaft eines bei der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel ver sicherten Betriebes gehört oder Betriebsführer eines solchen Be triebes ist. 2. Der Zweizeiler muß sich auf ein bestimmtes Gebot in den Unsall- verhütungsvorschriften beziehen, dessen § in Klammern () anzu führen ist — siehe Beispiel —. 3. Die Lösung ist in gut leserlicher Schrift auf die Rückseite einer Postkarte zu schreiben, deren Vorderseite rechts die Anschrift: Be rufsgenossenschaft für den Einzelhandel Berlin NW 7, Neue Wil- helmstrahe 2, und links die genaue Anschrift des Einsenders nebst Angabe seines Alters und seiner Stellung im Betriebe trägt. 4. Jeder Teilnehmer muß außer seiner Anschrift noch angeben, welche Betriebsverzeichnisnummer (B.V.-Nr.) die Firma, bc>i der er in Arbeit steht, bei der Berufsgenossenschaft hat und wie die An schrift dieser Firma lautet. Die B.V.-Nr. kann der Einsender von dem Betriebsführer oder dessen Beauftragten erfahren. 5. Auf einer Postkarte darf immer nur e i n Zweizeiler stehen. 6. Die Einsendungen müssen bis spätestens 31. August 1936 erfolgen. 7. Das Preisgericht entscheidet endgültig unter Ausschluß des Rechts weges. Sämtliche Einsendungen gehen mit allen Rechten in das Eigentum der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel über. Die Preise werden Ende 1936 verteilt. Die Preisträger erhalten über den Entscheid des Preisgerichtes schriftlich Nachricht. Das Ergebnis des Preisausschreibens wird nach Möglichkeit in der Fachpresse ver öffentlicht. Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel hat sämtliche ihr angeschlossenen Betriebe mit den Unfallverhütungsvorschriften (gelbes Heft) versorgt. Der Belriebsunternehmer ist verpflichtet, diese Vor schriften auszuhängen und sie der Gefolgschaft zugänglich zu machen.
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