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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1936-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1936
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- Deutsch
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Nummer 49, 27. Februar 1936 währmd cs jetzt gut bis 75 v. H. sind. Wissenschaftliche Werke sind aus dem Deutschen in der Tschechoslowakei nur wenig über setzt, da die dortigen Gebildeten und Gelehrten mehr oder weniger Deutsch gut »erstehen, überdies beeinflussen die 3,5 Millionen Deutschstämmigen, die in der Tschechoslowakei zu Hause sind, in nicht zu unterschätzender Weise das geistige Schaffen und Wirken im Lande. Vom Verlagsbuchhandel in der Tschechoslowakei sind auffallenderweise eine ganze Anzahl älterer Schriftsteller aus dem Deutschen neu herausgegeben worden, wie z. B. Theodor Storm, Gottfried Keller mit zwei Veröffentlichungen, Gerhart Haupt- inann (»Atlantis-), Joh. Wolfgang von Goethe (Die Leiden des jungen Werthers). Von letzterem Roman liegen bereits verschie dene tschechische Übertragungen aus früheren Jahren vor. Auch eine Neuausgabe des Kanzelredners und Volksschriftstellers Abraham a Santa Clara ist vorhanden. Bemerkenswert ist, daß von den neueren Schriftstellern Frau Hedwig Courths-Mahler mit neun verschiedenen Werken nicht nur bei den Polen wiederum am häufigsten übersetzt wurde, wie bereits oben erwähnt ist, sondern daß sie im Jahre lS34 ebensooft in das Tschechische über tragen wurde. Von Karl May liegen vier neu« Übersetzungen vor. Von sonstigen deutschschreibenden Schriftstellern der Gegenwart sind keine besonders erwähnenswerten Neuausgaben in tschechischer oder slowakischer Sprache herausgekommen. Haüptverlagsort ist die Landeshauptstadt Prag. Hier sind allein 66 Übertragungen aus dem Deutschen vom tschechischen Ver lagsbuchhandel im Jahre 1834 herausgebracht worden, wie z. B. von den beiden Firmen Alois Hynek, Janda, dem bekannten Buch- und Zeitungsverlag Melantrich A.-G. für graphische Indu strie, um überhaupt einige Beispiele aus dem tschechischen Ver lagsgewerbe zu nennen. Insgesamt kommen etwa 40 Prager Ver lagsfirmen für deutsches Übcrsehungsgut in Frage. In der Slo wakei allein sind als Verlagsortc Preßburg (5 Firmen mit 6 Über setzungen aus dem Deutschen), Sillein, Tyrnau, Rosenberg, St. Martin und Zipscr Neudorf bemerkenswert. Aus Mäh ren sollen Brünn und Olmlltz als Verlagsorte für deutsch tschechische Übertragungen ebenfalls genannt werden. Ein in Ung- var (Karpatenrußland) erschienenes ehemals deutsches Buch für den katholischen Katechismus-Unterricht nennt keinen Verleger. Sonstige tschechische und slowakische Vcrlagshandlungen sind nicht weiter für Übersetzungen aus dem Deutschen vorhanden. Die 92 tschechischen und slowakischen Bücher deutscher Herkunft sind von 56 Firmen verlegt worden. Gesamtanzahl der tschechischen und slowakischen Übersetzungen und Anzahl derjenigen aus dem Deutschen nach Wissenschaftsgebieten. Gesamtanzahl Davon sin!,^ Es wurden gezählt: Übersetzungen dem Deutschen 1933 I»!!4 1933 1934 Stücke Stück: Stück: Stück: Philosophie, Religion 37 24 7 4 Recht, Sozialwissenschaft, Pädagogik . 34 29 14 10 Naturwissenschaft, Technik 16 13 3 4 Geschichte, Erdkunde 20 27 5 4 Schöne Literatur, Kunst 304 301 59 69 Verschiedenes 20 1 1 1 Zusammen: 431 395 89 92 Ein Wegweiser durch das Recht der Reichsschrifttumskammer Welche Bestimmungen gelten heute fiir die Versteigerung von Büchern? — In welchen Fällen können Ersuchen in buchhändlerischen Angelegenheiten als unzulässig zurückgewiesen werden? — Wie steht es mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen an die Neichsschrifttums- kammer bei Arbeitslosigkeit? — Sind nicht einmal Bestimmungen erschienen, die die Ausgabe von Kalendern einschränken? — Was wurde kürzlich über die Lehrzeit im Buchhandel angeordnet? Das sind ein paar Fragen aus Dutzenden und Hunderten, die in der Praxis immer wieder auftauchen. An diese oder jene Bekannt machung kann man sich von ungefähr noch erinnern. Man hat sie einmal im Börsenblatt gelesen. Und nun beginnt das Suchen. Natür lich fehlt die betreffende Nummer gerade. Ein paar andere hatte man sich herausgeschnitten. Natürlich gerade diejenigen nicht, die man im Augenblick braucht. So geht es im Verlag, im Sortiment, in der Leihbücherei und in jedem anderen Betrieb. So geht es aber auch dem Gauobmann oder dem Fachschaftsberater, wenn er seinerseits ans Anfragen Auskunft geben oder bestimmte Maßnahmen er ledigen soll. Da sind Bekanntmachungen, Bestimmungen und Anordnungen; da gibt es aber auch Ergänzungen und Änderungen. Es ist schwer, sich das alles zu merken und die Übersicht zu behalten. Und doch ist es notwendig, wenn man seine Pflichten als Mitglied der Neichs- schrifttumSkammer ordcütlich erfüllen und nicht Arger und Schaden erleiden will! Denn es handelt sich hier um Recht, um ein neues Recht, das im sestabgesteckten Nahmen des Neichskulturkammergesetzes Schritt für Schritt den ganzen Berusskörper durchdringt und unsere Arbeit auf neue Grundlagen stellt. Wir können es daher nur dankbar begrüßen, wenn der Börsen verein jetzt durch die Herausgabe eines praktischen Nachschlagewerkes*) dem Buchhandel und allen anderen in der Neichsschrifttumskammer zusammengeschlossenen Kulturschaffenden die Übersicht und das Ein dringen in den neuen Nechtsstoff nach Möglichkeit erleichtert. *)Das Recht der Neichsschrifttumskammer. Bear beitet von Günther G e n tz. Im Schlagwort erfaßt von Georg Schwab. Leipzig: Verlag des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler 1936. Format: 14,8X21 em. 152 S. In Ganz- leineu-Loseblatt-Ordner NM 5.—. Wer sich im Zusammenhang orientieren wollte, war bisher auf die beiden Bände von Schrieber, Recht der Neichskulturkammer an gewiesen. Gentz beschränkt sich auf den Bereich der Reichsschrifttums kammer, der uns ausschließlich angeht. In diesem Nahmen gibt er aber nicht nur die Texte der Verordnungen usw., sondern auch die Erläuterungen dazu. Was inzwischen überholt worden ist, fällt weg. Überall wo frühere Texte inhaltlich geändert wurden, ohne formell aufgehoben zu werden, sind die ungültigen Stellen zwar noch mitabgedruckt, aber durch Kursivdruck deutlich hervorgehoben und in Anmerkungen richtiggestellt worden. Damit wird nicht nur die Orien tierung erleichtert, sondern auch die Übersichtlichkeit erhöht. Was an Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen zeitlich getrennt ist, wird so unter dem einzelnen Anlaß wieder zusammcngesaßt. Das Inhaltsverzeichnis gibt die chronologische Übersicht, das von Schwab sehr sorgfältig bearbeitete Schlagwortregister die stoffliche und thema tische Übersicht. So ist also von jeder Seite her fiir eine rasche und zuverlässige Unterrichtung und Handhabung gesorgt. In einem An hang sind die in erster Linie den Buchhandel interessierenden wich tigsten allgemeinen Verordnungen der Neichskulturkammer ab gedruckt, so vor allem die korrespondierenden Bestimmungen zur Doppelmitgliedschaft in den einzelnen Kammern und ihren Fachgrup pen. Daß hier auch das Neichsknlturkammergesetz selbst mit den beiden ersten grundlegenden Durchführungsverordnungen abgedruckt wurde, ist besonders zu begrüßen, da eine Sonderausgabe dieses Neichs- gesetzes, das ein neues deutsches Kulturrecht umfaßt, merkwürdiger weise bislang fehlt. Die Loseblattordnung gestattet laufend Ergän zungen und Berichtigungen, sodaß das Werk nicht veralten kann. Sein Nutzen und seine Bedeutung für die Praxis wird aber noch wesentlich erhöht werden, wenn demnächst zwei weitere Zusammen stellungen erscheinen, die dann im gleichen Ordner eingereiht werden: »Die für den Buchhandel geltenden sonstigen Anordnungen und Vor schriften« und »Das buchhändlerische Verkehrs- und Verkaufsrecht«. Der Buchhandel wird dann ein Hilfsmittel besitzen, an Hand dessen er sich fortlaufend über alles unterrichten kann, was im neuen Kultur- und Wirtschaftsrecht Grundlage und Bedingung seiner Arbeit ist. In diesem Sinne wird das neue Werk jedem Buchhändler und jedem, der im Dienste des Berussstandes steht, ein ebenso zuverläs siger wie unentbehrlicher Helfer sein! Gerhard Schönfelder. 185
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