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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1936
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- Deutsch
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Nummer 143, 23. Juni 1986 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Wie Leipzig die Erfindung der Buchdruckerkunst feierte «Nur eine kurze Spanne Zeit trennt Buchhandel und Buchgewerbe van dem Jubeljahr zu Ehren Guteubergs. — Es ist Pflicht des Buch handels und des Buchgewerbes, sich setzt schon zn rüsten siir die Feier im Zahle MV, eine Pflicht, die ihm durch die historische Entwicklung der Leipziger Gutenbergfeicrn vergangener Jahrhunderte auferlegt worden ist-, so heitzt es an, Anfang einer kürzlich erschienenen Schrift des Ersten Vorstehers des Deutschen Bnchgewcrbevereins zu Leipzig. <Drei Hundertjahrfeiern in Leipzig zur Erinnerung an die Erfindung der Buchdruckerkunst 1840, 1748, 1848, Zusammcngestellt von Carl Wagner, Leipzig, Deutscher Buchgeiverbevercin. 38 S. Mit zahl reiche» Abb, u, 4 Tafeln, 4° Enthalten in: »Archiv für Buchgewerbe und Gcbrauchsgraphik«, Hcst 4, RM 3,—,> Wie es bei diesen Leip ziger Gntcnbergfeiern 1848, 1748 und 1848 zugegangen ist, wirb i» Wort und Bild in der vorliegenden Schrift des Deutschen Buch- gewcrbevereins, des »Hilters der künstlerischen Tradition des graphi schen Gewerbes«, lebendig. Der Verfasser versteht es, die drei Jubel jahre in das damalige Zeitgeschehen hineinzuftcllcn und so die Er klärung siir die verschiedene Art der Feiern zu finden, Carl Wagner schildert, wie in emer wirtschaftlich so schweren Zeit wie 1648, acht Jahre vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, Leipzigs Buch druckherren das Jubelfest unter Verzicht aus »alle Üppigkeit, Tantzen, iinhöffliche Gespräche und was der Gottesfurcht und Ehrbarkeit ent gegen- begingen, — Das Jahr 1748 sah den Leipziger Buchhandel und Buchdruck in voller Blüte. Die füll, Buchdruckwerkstätten des Jahres 1648 hatten sich bis 1748 aus siebzehn vermehrt mit über fünfzig Pressen und zweihundert Gehilfen, und man hatte wohl ein Recht zu behaupten, »daß der göttliche Segen, welchen man vor hundert Jahren erbeten, i» vollem Matze ausgebrochcn sey«, Eine stattliche, von den Leipziger Buchbruckerelen herausgegcbcne Festschrist (Ge priesenes Andrucken von Erfindung der Buchbrnckerey) beschreibt die Festtage »>td gibt die dabei gehaltenen gelehrte» Reden wieder, — Wieder hundert Jahre später und aus einer Feier mit akademischem Anstrich ist eine Gedächtnisfeier geworden, an der die gesamte Be Was hat der Einzelhändler während Der Berliner Bezirksausschuß siir die Vorbereitung des Einzel handels für die Olympischen Spiele 1936 hat ein Merkblatt heraus- gegeben, in dem alles Wesentliche enthalten ist, was der Einzelhändler dabei beachten muß. Darin heißt es u. a.: Die Olympischen Spiele finden zum erstenmal in Deutschland statt. Zehntausende von aus ländischen und Hunderttausende von auswärtigen Besuchern werden in der Olympiastadt Berlin erwartet. Die Besucher werden ihr Inter esse auch kulturellen und wirtschaftlichen Einrichtungen zuwenden. Jedes Einzelhandelsgeschäft kann siir deutsche Erzeugnisse werben. Es ist Pflicht jedes Einzelhändlers, sein ganzes Unternehmen in den Dienst dieses hohen Ziels zu stellen. Nicht nur Kundenwerbung treiben, sondern daran d e n k e n, d a ß es auf die würdige Vertretung des Einzelhandels als Bcrufsstand ankommt! Hierbei ist zu beachten: 1. Ladenfront (Schilder, Anstrich, Aufschriften, Außenbeleuchtung) und Ladeneinrichtung (Möbel, Regale, Vorhänge, Beleuchtung, Jnnen- anstriche, Tapeten, Fußbodenbelaq) sind zu überprüfen, ob sie einer Auffrischung oder Erneuerung bedürfen. Erforderliche Arbeiten sind möglichst sofort in Angriff zu nehmen, damit eine Anhäufung von Aufträgen in letzter Minute vermieden wird. 2. Es wird, wie bei allen großen Ereignissen, auch anläßlich der Olympischen Spiele vom Einzelhandel erwartet, daß er seine Anteilnahme an der großartigen Veranstaltung äußerlich sichtbar zeigt (durch besonders sorgfältige Schaufenstergestaltung oder Sonder dekorationen). 3. Die Verwendung der »fünf Ringe« in den Schaufenstern ist jedoch nur dann gestattet, wenn sie zur Unterstützung der allgemeinen Straßenausgestaltung während der Zeit der Olympischen Spiele, unter Vermeidung jeden Anscheins der Verquickung mit Geschäftswcrbung, gezeigt werden. Das wird angenommen, wenn die »fünf Ringe« an der Ladentür oder am Schaufenster, also auf die Straßenwirkung berechnet, angebracht sind und wenn bei der Anbringung an die Schau fenster keine Verbindung mit aufgemalten Warcnankündigungcn und dergleichen vorliegt. Eine weitere Voraussetzung ist, daß die Qualität der »fünf Ringe«, was Material und Ausführung betrifft, voll kommen einwandfrei ist. völkerung Anteil nimmt. »Jedermann fühlte, daß diese öffentliche volksthümlich veranstaltete unt» ebenso volksthümlich ansgeführtc Feier eine neue Epoche in der Entwicklung unseres Volksbewnßtseins sei« heißt es in einer der zahlreichen Festschriften, die aus (diesem Anlaß erschienen sind. Bereits vom Johannistage 1836 an hatten die Leip ziger Buchdruckergehilfen einen wöchentlichen Beitrag von 6 Pfennig ansgebracht, die Prinzipale steuerten freiwillig dazu, sodaß im Jubel jahr zusammen mit den Spenden der Buchhändler — deren Gehilfen durch Sammlung wöchentlicher Beiträge 2618 Taler und 20 Groschen aufgebracht hatten — un>d der Stadt sowie aus dem Erlös der Ein trittskarten 22 757 Taler zur Verfügung stan-en. Ein Fest ganz großen Stiles war cs, das Leipzig in den Tagen vom 24. bis 26. Juni 1840 sah: die Zahl der Teilnehmer wurde ans vierzigtausend geschätzt. Buchhandel und Buchdruck waren gleichmäßig daran beteiligt, die typographische Ausstellung in der Buchhändlcrbörse wurde als be sondere Sehenswürdigkeit gewertet. Den letzten Teil seiner Schrift widmet Earl Wagner dem ver flossenen Jahrhundert, und er spricht von den Pflichten, die Buch handel und Buchgewerbe erwachsen, um es unfern Vorfahren gleich zutun. »Der Deutsche Buchgeiverbevercin selbst erblickt die Erfüllung seiner Aufgabe für das Gutenbergjahr 1940 in der Wiedereröffnung seines Deutschen Buchgewerbemuseums in den erweiterten Räumen des Deutschen Buchgewerbehaufes, in der Verwirklichung des Zieles, zusammen mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler und den Drucker-Organisationen der Stadt Leipzig ein Buchforum ge schaffen zu haben, auf dem die Gebäude stehen, die für die Aus bildung des Nachwuchses des deutschen Buchhandels und des deut schen Buchgewerbes in Frage kommen.« So war es ein glücklicher und hoffentlich recht fruchtbringender Gedanke, an der Schwelle der Fllnfhundertjahrfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst einen Blick in frühere Zeiten zurückzumerfen und jetzt schon zu werben für eine Ausgestaltung des Gutenbergjahres 1940, die unserer großen Zeit gerecht wird. Wa. der Olympischen Spiele zu beachten? Um für Berlin im Rahmen der allgemeinen Stratzenausschmückung einen einheitlichen Schansensterschmuck mit den »fünf Ringen« in ein wandfreier Form sicherzustellen, werden vom Propagandaausschntz der Olympischen Spiele, dem Reichsbeaustragten für künstlerische Formgebung und der zuständigen Stelle des Staatskommissariais nur drei bestimmte Ausfllhrungsarten der »fünf Rings« für die Schan- senster genehmigt, Muster dieser Ausführungen sind in den Dienst räumen der Einzelhandelsvertretung der Industrie- und Handels kammer, Berlin NW 7, Prinz-Louis-Ferdinand-Stratzc 1, ausgestellt. Die Herstellung von Olympia-Sonderbekorationen (ähnlich wie z. B, zur Wahl) ist gestattet, wenn die betreffenden Schaufenster keine Waren aufweisen, keinerlei geschäftliche Werbung damit ver bunden ist und geschmacklich der Würde und dem Ansehen der Olympi schen Spiele entsprechen. Die Verwendung der olympischen Glocke ist nur im Rahmen von Sonderdekorationen gestattet, Preisschilder mit den »sünf Ringen- zn versehen, ist untersagt. Vor dem Ankauf von Preisschildern mit fünf Ringen wird gewarnt, 4, Tic Verwendung der olympischen Symbole (»sünf Ringe«, »Olympia-Glocke«) sowie der Worte »olympisch», »Olympia«, »Olympiade« für irgendwelche Erzeugnisse oder slir die Wirtschafts- Werbung ist nur nach Erteilung einer besonderen Genehmigung vom Propaganbaausschutz der Olympischen Spiele (Berlin W 8, Pots damer Platz, Columbushaus) gestattet. Wer Waren kauft, die diese Symbole oder Wortbildungen enthalten, hat sich stets zu vergewissern, ob ihre Verwendung genehmigt wurde. Nachdem der Propaganda- ansschutz seine Genehmigungen schriftlich erteilt, sind die Lieferanten in der Lage, ein Faksimile oder eine Abschrift der Genehmigung vor zuzeigen, 8, Der Zeitpunkt der allgemeinen Hissung der Olympia-Flagge (füns Ringe aus weißem Tuch) wird in der Tagespreis rechtzeitig bekanntgegebcn. Ein vorheriges Beflaggen ist unstatthaft (Ausnahmen z, B, Olympia-Eintrittskarten-Verkaufsstellen, einzelne Reisebüros), Die Verwendung der Olympia-Flagge zur Wirtschaftswerbung ist auch zur Zeit der allgemeinen Beflaggung verboten. SS5
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