Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360630
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193606306
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360630
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-06
- Tag1936-06-30
- Monat1936-06
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nummer 149, 80. Juni 1988 tischen Gründen den verschiedenen Ersuchen entsprechen zu müssen, weil er fürchtet, sonst bei der betreffenden Stelle den Anschein politischer Unzuverlässigkeit zu erwecken. Ich sehe mich daher ge nötigt, folgendes anzuordnen: a) Dem Ersuchen um Übersendung eines Freistückes darf grund sätzlich nur dann entsprochen werden, wenn sich der Antrag steller im Namen einer Schristleitung verpflichtet, das be treffende Buch zu besprechen. b) Die Übersendung von Freistücken zu Stiftung^wecken oder an Personen, die keine Besprechung beabsichtigen, ist grund sätzlich nur dann gestattet, wenn der betreffende Antrag von der Reichsschristtumskammer unterstützt wird. Den Antrag stellern ist also mitzuteilen, daß sie sich zunächst an die Reichs schrifttumskammer wenden müssen, die dann den Antrag an den betreffenden Verlag weitergibt. Der betreffende Verlag ist aber selbst dann nicht verpflichtet, ein Freistück abzugeben, wenn die Reichsschrifttumskammer den Antrag befürwortet, da es seinem Ermessen überlassen bleiben muß, ob seine Kalkulation noch die Abgabe von Freistücken verträgt oder nicht. Barlin, den 21. Januar 1935. Der Präsident der Reichsschristtumskammer i. V. vi. Wismann. Rückschau Die vor einem Monat unter der Überschrift »Rückschau» ge gebene Übersicht über wichtige Begebenheiten der vergangenen vier Wochen hat die erhoffte Zustimmung gefunden. Wir fahren daher mit dieser Art von rückblickender Berichterstattung fort. Bekanntmachungen Die einzige Bekanntmachung der Reichsschristtumskammer (Nr. 147 des Börsenblattes) betraf die Untersagung des Handels mit Büchern inEinheitsPr er s-,Klein- Preis- und Seriengeschästen sowie die Auslösung etwa bestehender Buchabteilungen in solchen Geschäften. Ausgenommen sind die Schriften bis zum Verkaufspreis von 50 Pf., die Mal- und Bilderbücher für das Kleinkind sowie die Gesang- und Gebet bücher, Meßbücher und Laudaten, deren Verkauf ja bekanntlich frei ist. Durch eins Bekanntmachung des Vorstehers (Nr. 143) hat die wichtige Bekanntmachung vom 27. März (Nr. 84) betr. »Liefe rung von Bolksschulbüchern an Schulen,Lehr kräfte und Behörden» eine Änderung erfahren und zwar werden die zusätzlich als Klasscnlcsestoffe oder zur Ergänzung des Unterrichts verwendeten »billigen Reihen» nicht als amtlich ein- gesührte Volksschullernmittcl angesehen, es können also von ihnen Freistückc oder Lieferungen zu Staffelpreisen bis zu einer in Aus sicht genommenen Neuregelung gewährt werden. Am 30. Juni läuft dieAusbrauchsfristfürBestell- zettel, Briefbogen usw. ab, die noch mit dem Aufdruck »Mitglied der Reichsschristtumskammer» oder »Mitglied des Bun des Reichsdeutscher Buchhändler« versehen sind (s. Bekanntmachung in Nr. 100, S. 380). Alle Bestellzettel müssen jetzt die Mitglieds nummer beim Bund Reichsdeutscher Buchhändler bzw. die Nummer in der Stammrolle buchhändlerischer Nebenbetricbe, in der Stamm rolle der Leihbüchereien im Nebengewerbe oder in einer der Fach listen tragen. Nur die Firmen, die sich durch eine solche Nummer auf ihren Bestellzetteln ausweisen, dürfen beliefert werden (s. a. Bekanntmachung betr. Belieferung von Leihbüchereien in Nr. 127). Die sogenannte freigegebene Literatur ist auch hier ausgenommen. Sollte ein Lehrling, der in diesem Jahre auslernt, noch nicht zum Besuch der Reichsschule des Deutschen Buchhandels ausgefordert worden sein, so ist es Pflicht seines Lehrhccrn, ihn umgehend anzumelden (Nr. 124). Bis zum 30. Juni war die infolge steuerlicher Belastung leider notwendig gewordene Nachzahlung zum Mitgliedsbeitrag des Bör senvereins fällig. Nicht eingegangene Nachzahlungen werden im Lause des Juli durch Postnachnahme eingezogen (s. Bekannt machung in Nr. 133). Um unseren Lesern das Aufsinden der bisher im Laufe dieses Jahres erschienenen Bekanntmachungen zu erleichtern, bringen wir in dieser Nummer die übliche Hrlbjahres-Aufstellung. Es wird gut sein, dieses Blatt besonders aufzubewahren bzw. bei gegebener Gelegenheit daran zu denken. Internationaler Verleger-Kongreß Mitte dieses Monats ist in London der XI. Internationale Verleger-Kongreß zu Ende gegangen. Aus dem im Börsenblatt Nr. 129 abgedruckten Programm war die große Zahl der fach lichen Referate zu ersehen. Auch an gesellschaftlichen Ereignissen 586 war er reich, ihren Höhepunkt bildete ein Empfang beim eng lischen König. In einer der nächsten Nummern werden wir mit der ausführlichen Berichterstattung beginnen. Sportbuch-Werbung Das wichtigste Ereignis dieses Sommers sind zweifellos die 11. Olympischen Spiele, die zum erstenmal in Deutsch land stattfinden. Für den Buchhandel bedeuten sie — abgesehen von dem gewaltigen Zustrom von Ausländern nach Deutschland — die Gelegenheit zu einer umfassenden Sportbuch-Werbung. Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung hat alles dafür vorbereitet (s. Nr. 129). Eben beginnt die Auslieferung der Sportbuchliste, mit der dem Sortiment ein neues und wirk sames Werbemittel in die Hand gegeben ist. Versäumen Sie nicht, den Mitteilungen darüber im Börsenblatt vom 25. Juni Ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken. Keine Buchhandlung darf in die Lage kommen, der bald cinsetzenden Nachfrage nach der Liste nicht ge nügen zu können. Die dort empfohlene Literatur sollte natürlich in möglichst großem Umfang auch im Sortiment vorrätig fein. Die im Börsenblatt Nr. 145 zusammcngestcllten Verleger-Anzeigen enthalten diese und weitere im Olympia-Jahr wichtige Literatur. »Das Buch der Jugend» Besonders die Verleger von Jugcndschriften geht die Mit teilung über das Verzeichnis »Das Buch der Jugend» (Nr. 145) an, das auch für 1936/37 neu erscheinen wird. Redaktionsschluß für die Prüfung ist der 1. September, für die Herbstneuerschcinungen 1936 der 15. September. Reichstagung der NS.-Kulturgem'einde über die 4. Reichstagung der NS.-Kulturgemeinde, die vom 14. bis 19. Juni in der Hauptstadt der Bewegung und in der Hauptstadt der Kunst München stattgefunden hat, werden wir in den nächsten Tagen einen zusammenfassenden Bericht veröffent lichen. Neuordnung des Vortragswesens Über die Neuordnung des Vortragswesens in der Reichs schrifttumskammer unterrichtete eine in Nr. 125 erschienene Notiz. Seitdem ist zwischen dem Kulturamt der Rcichsjugendführung (Hauptreferat Schrifttum), der Vortragsabteilung der Reichs arbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung und der Arbeits gemeinschaft der literarischen Gesellschaften und Bortragsveran- staltec in der Reichsschristtumskammer eine Vereinbarung zustande gekommen, die sich das Ziel gesetzt hat, die Bindung zwischen Dich ter und Jugend zu fördern und dadurch das Bortragswesen zu be leben. Der Leiter der Vortragsabteilung der Reichsarbeitsgemein schaft für Deutsche Buchwerbung Or. Henning hat uns einen über alle diese Fragen unterrichtenden Aufsatz in Aussicht gestellt. Keine Empfehlungsschreiben für Prachtwerks Durch die Presse ist ein Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 20. Mai bekannt geworden, der den behördlichen Stellen untersagt, Empfehlungsschreiben für die ja auch vom Buchhandel abgelehnten Prachtwcrke gewisser Art (s. Jahresbericht der Fachgruppen und Arbeitsgemeinschaften der Fachschaft Verlag) auszustellcn. Der Erlaß lautete: »Der Reichs-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder