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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1936
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- Deutsch
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zu beschreiten: Abgabe des Werkes mit 20—25°/° unter dem Ladenpreis durch das wissenschaftliche Sortiment an die Hörer des Verfassers (vgl. Deutsche Berlegerzeitung 1921, Nr. 7 S. 137 ff. und Nr. 12 S. 242 ff.; Mitteilungen des Verbandes der Deutschen Hochschulen 1. Jg., Juli 1921, 2. Sonderheft S. 39 ff.)-. Sie besagen also nichts über den Umfang dieses Rechts. Der Absatz 2 läßt aber erkennen, daß beide Teile sich auf einer mittleren Linie geeinigt haben. Gleichgültig ist es, ob der Verfasser «ine ihm gewinnbringende Tätigkeit entfaltet oder nicht. Maßgebend ist nur die nicht auf einen eng begrenzten Kreis von Personen beschränkte Verbreitung, die sich als eine gewerbsmäßige darstellt. Gewerbsmäßigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn es sich um eine Handlung handelt, die innerhalb der Sphäre eines Gewerbebetriebs als Ausfluß einer auf fortgesetzten Erwerb gerichteten Tätigkeit vorgenommen wird, wie die meisten Kommentatoren annehmen (so Allseld: Urheber recht, 2. Ausl. Bemerkung 6 zu § 11; Voigtländer-Fuchs: Urheber- und Verlagsrecht, Bemerkung 2b Abs. 2 zu § 11 u. a.). Gewerbs mäßig ist vielmehr jede Tätigkeit der Verbreitung, die über das Gebiet des Häuslichen und Vertraut-freundschaftlichen hinausgeht (so Köhler: Urheberrecht S. 18l, 185; Riezler: Deutsches Urheber- und Erfinderrecht l. Abt. S. 69 flg. und S. 259, und vor allem de Boor: Urheberrecht und Verlagsrecht S. 140 slg.). Daß der Verfasser im vorliegenden Falle gewerbsmäßig han delt, wenn er seinen Hörern das Werk anbietet, ist nach diesen Darlegungen unzweifelhaft (vergl. zu meinen Ausführungen Be gründung des Urteils des Oberlandesgerichtes Dresden als zweite Instanz in der oben erwähnten Sache der Leipziger Universitäts- Professoren gegen einen Verlag; Voigtländer-Fuchs: Urheber- und Verlagsrecht, Bemerkung l zu H 26 S. 327 slg., und Hofs mann: Das Verlagsrecht, Bemerkung 4 zu ß 26). Zu 2.) Wenn in dem Verlagsvertrag nicht vom Wortlaute des Gesetzes abweichende Vereinbarungen getrofsen sind, die die Anwendung des Z 26 ausschließen, insbesondere den im Gesetz vor gesehenen niedrigsten Preis aus eine bestimmte Höhe festlegen, so ist der Verlag verpflichtet, dem Verfasser alle diejenigen Vorteile zu kommen zu lassen, die er den Abnehmern des Werkes, insbesondere dem Sortiment, im Regelsalle gewährt. Räumt also der Verlag bei Barbezug dem dem Börsenverein angeschlossenen Sortiments buchhandel einen bestimmten Rabatt, sei es auch Vorzugsrabatt, ein, so hat auch der Verfasser Anspruch auf diesen Rabatt. Nur Ausnahmepreise, die einmal aus besonderem Anlaß bewilligt werden, kommen für den Verfasser nicht in Frage. Auch ist der Verleger nicht berechtigt, sich auf Abmachungen bezüglich der Höhe des Rabattes zu berufen, die er regelmäßig mit Verfassern trifft, denn nicht die Übung mit anderen Verfassern bestimmt den Preis, sondern es kommt, wie der Wortlaut des Gesetzes besagt, der niedrigste Preis in Frage, zu dem der Verlag das betreffende Werk im Betriebe seines Verlagsgeschästs abgibt. Justizrat Or. Hillig. Besteht die rechtliche Möglichkeit, die Verwendung eines Gedichtes nach seinem Erscheinen als Text zu einem neuen Werke der Ton kunst in Verbindung mit diesem zu untersagen? Die Bestimmung in LitUG § 20 ist eine Ausnahme von der Regel des Z 11, der die ausschließliche Befugnis des Urhebers fest stem, das Werk zu vervielfältigen und gewerbsmäßig zu verbreiten. Die Bestimmung ist im Interesse der Allgemeinheit getrofsen wie so manche andere, z. B. LitUG ß 15 Abs. 2, 16—19 u. a., und will das musikalische Schassen fördern. Dem Komponisten wird damit die Ausnutzung von kleineren Teilen einer Dichtung oder Gedichten von geringerem Umfang nach deren Erscheinen zum Zwecke der Schöpfung eines neuen Tonwerkes freigegeben. Aus genommen von dieser Ausnahme sind nur Dichtungen, die ihrer Gattung nach zur Komposition bestimmt sind. Darunter hat man im allgemeinen Couplets, Operettentexte, Operntexte, Texte von Chor werken und Oratorien, Trink- und Wanderlieder und Lieder mit Refrain verstanden. Weder der Urheber der Dichtung noch der Verleger haben die Möglichkeit in der Hand, die vom Gesetz zu gelassene Benutzung allgemein zu verbieten. Es müßte denn sein, daß zwischen einem bestimmten Komponisten und dem Urheber beziehungsweise dem Verleger eine vertragliche Bestimmung, die den Ausschluß dieses Rechts zum Gegenstand hat, getroffen wird. Bevor das Gedicht erschienen ist, ist die Benutzung nicht zulässig. Hervorzuheben ist noch, daß die Komposition eine neue Kom position sein muß, die Verwendung einer alten Melodie zu einem neuen Gedicht ist nicht zulässig. Justizrat vr. Hillig. Wildwest im Buch Von Joachim Lautenschlager Der starkwillige Kampf, dem guten deutschen Buch die Herzen des deutschen Volkes zu öffnen, ihm einen Weg zu denen zu bahnen, die sich ihm verschlossen hielten, hindert uns oft, alle bk Erscheinungen einer eindringlichen Betrachtung zu unterziehen, die diesen Bestrebun gen entgegenstehen und immer wieder vereinzelt austauchen, ohne daß man sie auf den ersten Blick gewahr wird. Die Verlage haben sich gewöhnt, ihren Büchern auf der Innenseite des Schutzumschlages einen kurzen Bericht über den Inhalt mitzugeben und In Prospekten, die sie als Zeituugsbeilage oder anderweit in den Werkehr bringen, in gleicher Weise zu ver fahren. So schön das auch sein mag, kann man doch auf der anderen Seite nicht an der Tatsache vorübergchen, daß bei diesem Verfahren seltsame Resümees entstehen, die urplötzlich ein Gleiten der Grenz« da ossenbar werden lassen, wo es nicht eintreten- darf: bei der prak tischen Werbung für das Buch Bor mir liegt ein Prospekt, hübsch farbenfreudig natürlich, wie sich das gehört, und darin findet man folgende Inhaltsangabe: -Roger Whist, Grace Chestertons bester Vormann auf der Ranch, hat einen Kehler: sein Colt sitzt allzu locker. Graces Vormund Boles nimmt ihm den Gürtel mit den Colts ab und bas Versprechen, sechs Monate kein« Waffe zu tragen. Aber Boles ist selbst ein Verbrecher. Der Kampf, den Roger Whist nun um Grace und um die Ranch zu bestehen hat, stellt an ihn die höchsten Anforderungen, die an einen Mann gestellt werden können. Er bleibt Sieger mit dem ersten und letzten Schuh, mit dem er fein Versprechen einlöst und Boles gleich zeitig erledigt.« Es kann einem fast leidtun um diesen Bol«s, hat er doch etwas Wunderbares vollbracht: er nahm seinem Gegner den- Gürtel mit den Colts und das Versprechen ab! Und er hat damit zugleich be- 1110 wiesen, daß die Bemerkung Lessings, die deutsche Sprache sei eine schwere Sprache, auch heute noch ihre Berechtigung hat. Wir kennen den -wilden Westen« nur noch aus Büchern, in denen die Revolver knallen, daß es eine Freude ist. Unter dem -Wildwest» in der deut schen Sprache werden wir noch lange zu leiden haben. Aber nicht dies ist es, was an dem Jnhaltsbericht so befremdlich erscheint. Der Menschheit ganzer Jammer saßt einen ob solcher Ge dankenarmut an, und Grimm kann den Leser packen, wenn er die Spekulation auf Primitivität gewahrt, die hier kurz und schlagend bewiesen wird. Revolver knallen und cs gibt ein paar Tote, das ist die ganze sogen. Romantik dieses wilden Westens, in dem Menschen »erledigt« werden. , Es gibt Grenzen der Werbung. Sie liegen dort, wo sie sich mit der Zielstrebung unserer Zent nicht mehr vereinbaren läßt. Zu den Höhen deutschen Geistes soll das deutsche Buch den deutschen Menschen führen, der lange genug in den Niederungen hat leben müssen. Nie wieder soll er dahin zurückkehren, nie wieder in der Primitivität eine Besviedigung geistiger Interessen finden müssen. Mögen die es endlich begreifen, die immer noch glauben, Werte zu schassen, wo in Wahr heit nichts als leeres Stroh gedroschen wird. Jedes Mittel der Werbung — und auch der Umschlag ist ein solches — hat sc-ine Grenzen, Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Auch der Schutzumschlag ist, was nur zu oft übersehen wird, ein Teil der Kultur des Buches. Er zeichnet den Charakter des Buches und seines Inhaltes, er wirkt als eine Art zusammensasscnder Repor tage über Qualität und Quantität. Er scheidet, richtig angewandt, die Spreu von dem Weizen, und deshalb ist nicht n-ur seine Zug-
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