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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1936
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- Deutsch
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Nr. 298/299 (N. 184) Leipzig, Donnerstag den 24. Dezember 1936 103. Jahrgang Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Belieferung von buchhändlerischen Wiederverkäufer» Da das Adreßbuch 1937 die Stammrolle genehmigter Buch verkaufsstellen und die Fachbuchlisten nicht mehr bringt, sind des wegen viele Anfragen an uns gerichtet worden. Wir teilen hierzu folgendes mit: Die Stammrolle genehmigter Buchverkaufsstellen und die Fach buchlisten werden in Zukunft gesondert erscheinen. Sie sind zur Zeit bei der Gruppe Buchhandel, die bestrebt ist, sie möglichst vollständig herauszubringen, um mit wenig Nachträgen auszukommen, noch in Arbeit. Grundsätzlich ist für die Belieferung von buchhändlerischen Wiederverkäusern auf die Bekanntmachung des Bundes Reichs deutscher Buchhändler vom 30. April 1936 hinzuweisen, die nach folgend auszugsweise nochmals veröffentlicht wird. Leipzig, den 22. Dezember 1936. vr. Heß. Auszug aus der Bekanntmachung des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler v. 30. April 1936 Für den buchhändlerischen Geschäftsverkehr wird im Einver nehmen mit der Reichsschristtumskammcr folgendes angeordnet: Die Mitgliedschaft zum Bund Reichsdeutscher Buchhändler, die Auf nahme in die Stammrolle buchhändlerischer Nebenbetriebe oder in die Stammrolle der Leihbüchereien im Nebengewerbe oder in einer der Fachlisten ist durch einen Stempel auszuweisen, der auf dem Briefbogen, insbesondere aber auf dem Bestellzettel anzubringen ist. Der Stempelaufdruck hat folgende Form: I 15S86 j L. bezeichnet den Bund, I die Fachschaft, die arabische Ziffer die eigentliche Mitgliedsnummer. Den einzelnen Fachschaften entsprechen folgende römische Ziffern: I — Fachschaft Verlag II — Fachschaft Handel III -- Fachschaft Zwischenhandel IV — Fachschaft Leihbücherei V — Fachschaft Buchvertreter VI — Fachschaft Angestellte Die Stammrolle-Angehörigen des Buchhandels haben folgenden Stsmpelausdruck zu führen: j St. L 6867^ die Angehörigen der Stammrolle Leihbüchereien im Nebengewerbe: H D 287 s die in den Fachlisten aufgenommenen Mitglieder die Anfangs buchstaben der Listenbezeichnung mit der zugehörigen Nummer, z. B. die Spielwarengeschäfte: lSpielNr.3s1 Der Stempelaufdruck soll mindestens die Größe 15X5 mm haben. Er wird auf dem Bestellzettel möglichst unten in der Mitte angebracht. In Zukunft darf nur noch an diejenigen Firmen geliefert wer den, die sich durch eine solche Nummer auf dem Bestellzettel aus- weisen, es sei denn, es handelt sich um sogenannte freigegebene Literatur (Bilderbücher, Malbücher usw.). Fehlt die Nummer, so muß zunächst in Abteilung I des Adreßbuches des Deutschen Buch handels nachgesehen werden. Ist die Firma dort aufgeführt ohne das Zeichen 0, so darf mit vollem Rabatt geliefert werden. (Es handelt sich dann um Firmen, die in anderen Einzelkammern der Reichskulturkammer ausgenommen sind.) Ist die Bestellfirma nicht aufgeführt, so ist beim Bund Rückfrage zu halten, um festzustellen, ob die Inhaber der Firma gemeldet sind, das Aufnahmeverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Mitteilungen der Geschäftsstelle der Reichsschrifttumskammer Gruppe Buchhandel Normalverlagsvertrag Im Anschluß an die Ausführungen des Pg. Heike im Börsen blatt (Nr. 254 und 283) wird darauf hingewiesen, daß im Normal verlagsvertrag keine Ausnahmen für Jugendschriften gemacht sind. Die Anordnung vom 3. Juni 1935 gilt also nach wie vor auch für die Jugendschristen-Verfasser und -Verleger. Sind mehrere Verfasser an einem Werk beteiligt — z. B. ein Schriftsteller und ein Zeichner oder Maler —, so gilt das Mindesthonorar für beide Verfasser zusammen. Leipzig, den 21. Dezember 1936. Thulke. Besprechungswesen Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß die gemeinsame Anordnung der Herren Präsidenten der Reichspresse kammer und der Reichsschrifttumskammer »zur Neugestaltung des Buchbesprechungswesens im Bereich der deutschen Presse« vom 5. Juni 1935 unverändert verbindlich ist. Die Ergänzung, die hierzu auf Grund der neuen Verfügung des Herrn Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda über »Kunstbetrachtungen — nicht Kunstkritik« vorgenommen wird, ändert nichts an der bestehenden Anordnung über das Buchbespre chungswesen. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, muß gtwärtig sein, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Leipzig, den 21. Dezember 1936. Thulke. «s Die Geschäftsstellen -er Reichsschristtumskammer, Gruppe Suchhan-el, und -es Sö'rsenvereins -er Deutschen Suchhänöler bleiben am 2. Januar 19Z7 geschlossen. M öiesem Tage erscheint kein Sörsenblatt. 1115
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