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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1877
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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als die gewöhnliche Form geben müssen, und einem derartigen Er suchen würde dann wohl auch entsprochen worden sein, denn mit solcher Bestimmtheit läßt sich der Satz „beim ä cond.-Versenden älterer Artikel kommt gar nichts heraus" nicht hinstellen, und Mühe und Zeitverlust sind auch nicht immer so groß. Der engl, und französ. Verleger denkt freilich über L cond.- Sendungen anders als ein deutscher College, und Ersterer würde es „als schlechten Witz ansehen", selbst wenn man von ihm ein Buch L cond. verlangte, das gestern erst erschienen ist, da man eben in England L cond.-Sendungen gar nicht kennt. In unserem deutschen Buchhandel ist aber die Sache bekanntlich anders, und während ein engl. Verleger es zurückweist, wenn nian von ihm verlangt, die oder jene Nummer einer Zeitschrift, ohne nähere Angabe von Nr. oder Datum, herauszusuchen, wird der deutsche in den meisten Fällen dem Wunsche Nachkommen und so lange suchen, bis er sie findet, trotz Mühe und Zeitaufwand. Ein unparteiischer Leipziger Buchhändler. Miscellen. Leipzig, 14. Juli 1877. Im Anschlüsse an den Artikel Postalisches im Börsenblatte Nr. 158 können wir dem Einsender jenes ausfälligen Bescheids des Generalpostamtes mittheilen, daß auch hier von der Post die gleiche Praxis geübt wird, wie nachstehen der Fall zeigt. Am 11. Dec. 1878 ward ein Packet Musikalien dem Postamte zur Beförderung nach L. unter Nachnahme von 18 „6! 30 ^ über geben, diese Nachnahme dem Absender, welcher beim Postamtc schon früher eine Caution für Nachnahmesendungen hinterlegt, ausgczahlt. Da kommt nach Verlaus von 6 Wochen vom Postamte der Abgangs station die Mesdung, daß jenes Packet verloren gegangen, trotz aller Recherchen nicht wieder zu finden sei und daß deshalb der von der Post verlagsweisc gezahlte Betrag zurückgczahlt werden müßte. Als Ersatz für das verloren gegangene Packet vergütete die Post sechs Mark. Zu dieser Einbuße kam noch, daß der Besteller auf die spätere Zusendung der Musikalien verzichtete, weil er solche nach so langer Zeit nicht mehr gebrauchen könne. L Stuttgarts Bücherexport wird im Börsenblatte Nr. 155 von Herrn Dehn in Straßburg aus Grund eines Berichtes im „Schwäbischen Merkur" mit 2,173,707 Kilogramm für das Jahr 1876 angegeben und gingen davon nach Norddeutschland 80H U, „ Oesterreich-Ungarn 13HU, „ der Schweiz 5 HU, „ Elsaß-Lothringen 1HU, thut im Ganzen 100UU; wie viel Procent gingen aber nach Süddeutschland? vielleicht —UU? dann wären ganz genau nachzuweisen 100 U. Die am Sonnabend den 7. Juli begonnene und am Montag darauf beendete letzte Verhandlung des Schwurgerichts in Grün berg war zwar für das große Publikum von nur geringem Interesse, von desto größerem aberfürdengesammtendeutschen Buchhandel, für den der sogen. „Schwindel-Colporteur" seit den letzten 10 Jahren säst zum Krebsschaden zu werden drohte; und um zwei solcher höchst gefährlicher Subjekte handelte es sich diesmal. Die beiden Angeklagten, die Brüder Hermann und Otto Arens, beide bereits wegen Urkundenfälschung resp. Diebstahl vorbestraft, waren der Urkundenfälschung in nicht weniger als 27 Fällen beschuldigt. Der Erstere war im Jahre 1875 von dem Verlagsbuchhändle: Spaarmann in Oberhausen als Subskribenten-Sammler auf„Pierer's Conversations-Lexikon" und „Schlosser's Weltgeschichte" derartig engagirt worden, daß er die von ihm angeworbcnen Abonnenten der nächstgelegenen Sortimentsbuchhandlung überwies, wogegen diese ihm eine entsprechende Provision baar auszahlte. Hermann Arens machte ziemlich gute Geschäfte und blieb, so lange er allein reiste, auch ehrlich. Im Jahre 1876 aber traf er in Bunzlan mit seinem Bruder Otto zusammen, mit dem er von da ab gemeinsam reiste, und jetzt begann jene Kette von fortwährenden Fälschungen von Subskriptions- Scheinen, die sie schließlich ins Zuchthaus brachte. Sie verfuhren dabei so, daß Otto Arens sich in jeder neuen Stadt unter Vorlage eines Brieses von Spaarmann bei einem Buchhändler präsentirte, mit diesem sich über die Provision einigte (für Pierer's Lexikon 15 M. Pro Abonnement) und dann nach einigen Tagen eine Liste von Unterschriften brachte, von denen die einiger in derselben Stadt Wohnenden gewöhnlich echt, die Mehrzahl aber, meistens Inspektoren und Gutsbesitzer aus der Umgegend, gefälscht waren; hierauf er hoben sie ihre oft recht bedeutenden Provisionen und verschwanden dann spurlos. Die Anklage weist 27 Städte auf, in denen sie in dieser Weise verfuhren. Endlich erreichte sic in unsrer nächstcnNach- barschaft, in Neusalz, die Nemesis. Hier stellten sie sich unter falschem Namen dem Buchhändler Herrn Lange vor und brachten, nachdem sie mit ihm das bekannte Abkommen getrosten, aus der Stadt Neusalz einige echte, aus Wartenberg aber mehrere gefälschte Unterschriften dortiger bekannter Persönlichkeiten. Sodann hatten sie sich in Neusalz einen Wagen genommen und waren zu neuen Geschäften nach Frei stadt gefahren. Inzwischen hatte Lange im „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel" ein Inserat Spaarmann's gelesen, in dem er vor den Arens als großen Schwindlern warnt; auf Grund dessen ließ sich Lange einen Verhaftsbesehl gegen dieselben ausfertigen und reiste ihnen nach. Aus Freistadt waren sic schon wieder verschwunden, es gelang ihm aber, sie noch in Ober-Siegersdors einzuholen und dort mit Hilfe des Bmtsvorstehers zu verhaften. Sie saßen daraus g Monate in Untersuchungshaft; soviel Zeit war nöihig, um die gegen sie vorliegenden Fälle festzustellcn. In der Verhandlung, in der allein die Verlesung der Anklage eine Stunde in Anspruch nahm, bekannte sich Otto Arens für schuldig, während Hermann Arens be harrlich leugnete, trotzdem 9 betrogene Buchhändler selbst erschienen waren und ihn als den Betrüger rckognoszirten. Der Sonnabend schloß mit den Zeugenaussagen, worauf am Montag mit den Plai- dohers des Staatsanwalts und der Bertheidiger (die Herren Rechts anwälte Gebhardt und Glatte) begonnen wurde; am Nachmittage wurde erst das Urtheil gefällt. Die Geschworenen erkannten beide Angeklagte sür schuldig, nahmen indeß bei Hermann A. in einigen Fällen mildernde Umstände an. Hierauf verurtheilte der Gerichts hof den Otto Arens zu vier Jahren Zuchthaus und vier Jahren Ehrverlust, den Herrn. Arens zu lJahr6Monaten Zuchthaus und 2 Jahren Ehrverlust. — Hoffentlich wird dieses Urtheil auf die große Zahl betrügerischer Colpvrteure, die jetzt ganz Deutschland unsicher machen, von heilsamer Wirkung sein. Curiosum. — Eine süddeutsche Firma hatte im Mai v. I. den Saldo der O.-M. 1876 mit 30U accordirt und antwortet kürzlich ganz naiv in Betreff des ihr Anfangs 1876 Gelieferten: „Zahlung folgt, sobald das Geschäft verkauft." Was kommt im Buchhandel nicht alles vor! Personalnachrichtcn. Am 12. Juli starb in Tübingen die Schriftstellerin Ottilie Wildermuth.
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