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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1877
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- Deutsch
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174, 30. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2827 Nichtamtlicher Theil. Aus dem französischen Buchhandel. Die Zeiten lassen sich trüber an als je, im Orient wird die Lage immer complicirter und Niemand weiß, welcher Zukunst Frank reich entgegengeht. Nichtsdestoweniger wird gerade in diesem Lande gegenwärtig an einem Werke gearbeitet, zu dessen Gedeihen Friede und Ruhe unentbehrlich scheinen. Wir haben die sür 1878 vorbe reitete Pariser Weltausstellung im Auge. Mit derjenigen Energie und Lebhastigkeit, wie sie ein solches Werk ersordert, rüstet man sich in allen betheiligten Kreisen zu einer würdigen Vertretung bei dem nationalen Unternehmen, und auch der französische Buchhandel bleibt nicht zurück. Derselbe hat ans der Weltausstellung in Philadelphia 187K, wo bekanntlich die Collectiv-Ausstellung des Pariser Buch händlervereins preisgekrönt wurde, große Erfolge geerntet, die Mehrzahl der ausgestellten Bücher wurde von amerikanischen Bi bliotheken angetanst, auch knüpften amerikanische Buchhändler mit Pariser Firmen neue geschäftliche Beziehungen an, von deren Er gebnissen sich beide Thcile viel versprechen. So ermnthigt, hofft nun der französische Buchhandel und gewiß nicht mit Unrecht, auch durch die bevorstehende Weltausstellung seine Interessen gefördert zu sehen und es hat demgemäß der Pariser Buchhändlerverein („Oerels cko In librairis"), dem die bedeutendsten Firmen ange hören, bereits die nöthigen Beschlüsse gefaßt, um seine Mitglieder zur Beschickung derselben zu veranlassen. Man hat sich wiederum aus Gründen der Erfahrung und Zweckmäßigkeit für die Veran staltung einer Collectiv-Ausstellung des Vereins entschieden, an welcher sich die Mitglieder mit ihren wichtigsten und besten Ver lagsunternehmungen zu betheiligen haben. In dieser Form glaubt man mit den fremden Collectiv-Ausstellungen am leichtesten con- curriren zu können. Bekanntlich war in Frankreich bis zum Jahre 1870 die Be- fugniß, eine Buchhandlung zu errichten, bezw. zu betreiben, an eine in jedem einzelnen Falle einzuholende Erlaubniß des Ministers des Innern oder, wie der technische Ausdruck dafür lautet, an ein Patent geknüpft, welches nur solchen Personen verliehen wurde, welche Nach weisen konnten, daß sie einen guten und moralischen Lebenswandel gesührt hatten und dem Vaterlande wie dem Landesherrn ergeben waren, und dieses auch erst dann, nachdem sie beschworen hatten, kein gegen den Souverän oder das Staatsinteresse gerichtetes Werk zu verlausen. Erst durch ein Decret der Septemberregierung, welche das Gewerbe des Buchhandels und Buchdruckes für frei erklärte und Jedem die Ausübung desselben nach vorher dem Minister erstatteter Anzeige gestattete, wurde jene reactionäre Bestimmung beseitigt. Gegen diese Thatsache konnte die gegenwärtige Regierung in Frankreich allerdings nichts unternehmen, wohl aber lenkte sie, wie bekannt, zunächst um den republikanischen Publikationen, besonders Journalen, die Verbreitung möglichst zu erschweren, ihre Aufmerk samkeit und ihre Maßregelungengegen die kleinenKausleute, nament lich Tabakshändler und Krämer, indem sie denselben den ferneren Vertrieb und Verkauf von Journalen einfach untersagte. Dieser Maßregel wird aber jetzt auf Antrieb der republikanischen Partei ein — sür deutsche Verhältnisse eigenthümliches — Paroli gebogen. Es sollen nämlich all die in Frage kommenden Händler und Krä mer, damit sie wieder Zeitungen verkaufen dürfen, sich als Buch händler so zu sageu constituiren, d. h. in ihren Magazinen kleine Buchhandlungen anlegen und dem Minister die gesetzlich erforder liche Anzeige machen. Zu diesem Behufs müssen sie natürlich auch ein Pücherlager ausweisen. Ein solches aber verschafft ihnen auf Verlangen die Buchhandlung von Dcgorce-Cadot, 70 disRue Bona parte in Paris, und zwar zum Preise von 100 Fr., wovon die Hälfte innerhalb K Monaten baar gezahlt werde» muß, die andere Hälfte aber in derselben Zeit durch Remission des Nichtverkauften ausge glichen werde» kann. Leicht möglich, daß durch diese Manipulation, wenn sie vomMinistcr gestattet wird, dieZahlderkleinenProvinzial- buchhandlungeu in Frankreich auch auf die Dauer einen beträcht lichen Zuwachs erhält. Endlich noch die Notiz, daß bei E. Plon L Co. kürzlich Conservator des Museums zu Versailles, ein auch für den deutschen Buchhandel beachtenswerthes Werk erschienen ist, in welchem u. A. die berühmten sranzösischen Bibliophilen Jean Grolier (1479 — 1585) und Jacques-Auguste de Thon (1553—1617), sowie die von denselben hinterlassenen werthvollen Büchersammlungen einer eingehenden Besprechung unterzogen worden sind. 0. Postalisches. Ganz abgesehen von der Postordnung und nur vom Stand punkte der Billigkeit betrachtet, erwidere ich dem Einsender des Artikels „Postalisches" in Nr. 158 d. Bl. 1. Wenn die Post bona üäs einen Vorschuß aus ein Packet zahlt, so ist damit keineswegs der Werth des Packetes festgestellt, der wie jeder Geschäftsmann weiß, dabei sehr fraglich sein kann. Dieser Werth ergiebt sich erst durch das Declariren, und dann berechnet die Post sür die Mühe und das Risico, welches sie übernimmt, die fest gesetzten Gebühren. 2. Wenn ein nicht declarirtes Packet, aus welches Postvorschuß geleistet wurde, verloren geht, kann man derPost nicht wohlzumuthen, daß sie mehr dafür erstattet, als sür jedes andere Packet, denn der Postvorschuß ist eben von dem Adressaten unbezahlt geblieben und muß vom Absender zurückgezahlt werden. Dieses Berhältniß ver dient um so mehr Berücksichtigung, als der Schalterbeamtc Vor schüsse unter 15 Mark, für welche kcineCaution gestellt ist, auf seine Gefahr leistet, kleine Pallete aber vcrhältnißmäßig östcr verloren gehen, als größere Sendungen. Ob die Postgebühren für Vorschußpackete und declarirte Sen dungen zu hoch sind, darüber enthalte ich mich jetzt jeder Bemerkung, denn die Frage hängt von den Annahmen ab, ob überhaupt die Post, wie z. B. in Nordamerika, nur für Bolkswohlfahrt vorhanden, oder ob sie dazu da ist, der Landesregierung jährlich sehr bedeutende Summen an Neberschüssen zuzusührcn. Arnsberg, 23. Juli 1877. A. L. Ritter. Misccllcn. Süddeutschlands Bücherexport. — Der Anfrage in Nr. 187 zur Antwort: Es konnte sich, wie jedem Fachmanne sicher bekannt, bei den Zahlenangabcn über Stuttgarts Bücherexport natürlich nicht um den Export Stuttgarts alz Stadt, sondern einzig und allein um den Export Stuttgarts als Centrum des süddeutschen Buchhandels, also um die Ausfuhr Süddeutschlands über Stuttgart handeln. Daß Süddeutschland aber nicht nach sich selbst cxportiren kann, liegt auf der Hand und so konnte sein interner Verkehr in jener Statistik des externen Verkehrs nicht miteinbegriffen sein. v. 382»
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