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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1936
- Strukturtyp
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- Band
- 1936-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1936
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- Deutsch
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Nummer 189, 11. Juli 1986 Behandlung von Devisenanträgen der Reichsschrifttums- und der Neichspressekammer Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat unter Zusammenfassung früherer Bestimmungen u. a. folgendes angeordnet: Reichsschrifttumskammer. 1. Anträge von der Reichsschrifttumskammer unterstehenden Mitgliedern des Schrifttumsgewerbes, für deren Bearbei tung nach den bestehenden Bestimmungen die Devisen st eilen zuständig sein würden, und Anträge für Auslandreisen, die von einzelnen Schriftstellern aus beruflichen Gründen gestellt werden, sind der Reichsschrifttumskammer, Berlin W 8, Friedrichstraße 194—199, mit dem Ersuchen um Stellung nahme zu übersenden. Anträge auf Devisenerwerbsgenehmigungen können im Falle der Befürwortung durch die Reichsschrifttums- kammer, sofern Devisenverwendungsgenehmigungen nicht erteilt werden können, in die Devisenforderungsliste unter dem jeweilig in Betracht kommenden Posten — Schriftstellerhonorare für devisenbringende Werke unter 8 3 — ausgenommen werden. Falls eine Zuteilung von Devisen nicht erfolgt, bin ich in kultur- oder nationalpolitisch besonders dringenden Fällen damit einverstanden, daß mir der Antrag mit Sonderbericht vorgelegt wird. Von der Reichsschrifttumskammer nicht befürwortete An träge sind abzulehnen oder in besonders dringenden Fällen mir mit Bericht vorzulegen. Anträge auf Errichtung eines Ausländerkontos für Jnland- zahlungen sind nach vorheriger gutachtlicher Äußerung der zu ständigen llbcrwachungsstelle der Reichsschristtumskammer mit der Bitte um Stellungnahme und Weiterleitung an mich zu über senden. Die ausschließliche Zuständigkeit der über- wachungs stelle sür die Erteilung von Devisen bescheinigungen für die Wareneinfuhr wird von der vorstehenden Regelung nicht berührt. Fünfzig Jahre Organisation de Die nachstehenden Ausführungen sind einem Aussatz von Arthur Klein in Nr. 27 der Zeitschrift »Der Vertrieb- entnommen. D. Schristitg. Der Geburtstag der Organisation des werbenden Zeit schriftenhandels war am 29. Juni 1886, der Geburtsort Dresden, der Sitz der Zentralleitung befand sich von Anfang an in Berlin. Von der Reichshauptstadt aus hatte die Bewegung zum Zusam menschluß des Berufs zuerst eingesetzt, und zwar schon im Jahre 1880. Hier wurde in jenem Jahre die erste Vereinsgründung des Gewerbes vorgenommen. Weitere Berufsvereine wurden sehr bald darauf in Leipzig, Chemnitz, Dresden, Hannover, Braun- schwcig und Magdeburg ins Leben gerufen. In Dresden fand dann — 1886 — die Verschmelzung dieser bisher getrennt arbei tenden Vereine zu einer Gesamtorganisation statt. Die Organisation nahm sür die erste Zeit ihres Wirkens den Namen »Ccntralvcrein Deutscher Colportagebuchhändler« an. Die Bezeichnung »Kolportage» war damals für die Ausübung der Abonnentenwerbung und die regelmäßige Belieferung der Be zieher ins Haus durch besondere Boten im ganzen deutschen Buch handel allgemein; sie stellte eine Überlieferung aus der Zeit um 1800 dar, als der Buchhandel in die Periode der weitgehenden Arbeitsteilung eingetreten war, und die Bezeichnungen »Sorti ment», »Antiquariat», »Kolportage» usw. allmählich zu festen Be griffen wurden. Infolge der raschen Entwicklung des Colportage- buchhandels ergab sich aus Zweckmäßigkeitsgründen sehr bald schon die Notwendigkeit, den aus dem Französischen stammenden Bcrufstitel abzulegen. Von 1906 an führte die Organisation die 824 Reichspressekammer. Anträge von Zeitungs-, Zeitschriften- und Korrespondenz- Verlegern sowie von Nachrichtenbüros, für deren Bearbeitung nach den bestehenden Bestimmungen die Devisenstellen zuständig sein würden, und Anträge für Auslandreisen, die von Schriftleitern oder Bildberichterstattern aus beruflichen Gründen gestellt werden, sind der Neichspressekammer, Berlin W 35, Viktoriastraße 1l, zu zuleiten. Die Reichspressekammer wird, soweit die Anträge auf Erwerb von Devisen oder Zahlung auf freie Reichsmarkkonten ge richtet sind und die Prüfung die Berechtigung und Notwendigkeit der beantragten Zahlung ergibt, den Antragstellern aus den ihr jeweils zugewiesenen Devisen unmittelbar die erforderlichen Be träge zuteilen. Soweit die Anträge auf sonstige genehmigungsbedürftige Rechtshandlungen gerichtet sind oder soweit Anträgen auf Devisen erwerbsgenehmigungen sür Auslandreisen aus den der Reichs- prejsekammer zugewiesenen Beträgen nicht entsprochen werden kann, leitet die Reichspressekammer die Anträge mit ihrer Stel lungnahme, unter Angabe der von ihr für notwendig erachteten Beträge, an die Devisenstelle Berlin weiter. Die Devisenstelle Berlin wird diese Anträge nach den allgemeinen Vorschriften be handeln und mir über die erteilten Genehmigungen wöchentlich eine Aufstellung einreichen. Soweit Devisenverwendungsgenehmigungen in Betracht kom men, habe ich keine Bedenken dagegen, daß allgemeine Devisen verwendungsgenehmigungen erteilt werden. Für die Erteilung von Devisenbescheinigungen zur Bezahlung der Einfuhr von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Waren ver bleibt es bei der besonderen Regelung meines RE 39/35 D.St. — 10/35 Ile.St. vom 22. Februar 1935. Danach ist für diese Anträge ausschließlich die überwachungsstelle für Papier zuständig. Die Überwachungsstelle entscheidet über die in ihren Zuständigkeits bereich fallenden Anträge ohne vorherige Anhörung der Reichs- prcssekammer. werbenden Zeitschriftenhandels Bezeichnung »Centralverein Deutscher Buch- und Zeitschristen händler«. Dieser tsrmmus tecdaicus, obwohl er fast dreißig Jahre hindurch der offizielle Berufstitel war, stieß indessen von Anfang an auf gewisse Widerstände, doch wurde die Angelegenheit im Drange der Geschäfte zunächst nicht als Kardinalfrage behandelt. Erst vor wenigen Jahren ging man daran, eine genauere Be rufsbezeichnung anzunehnien. Bei allen Verbandsmitgliedern war der Zeitschriftcnvertricb inzwischen immer mehr das fast ausschließliche Spezialgebiet ihrer Geschäfte geworden. Dem trug die gewählte neue Berufsbezeichnung dadurch Rechnung, daß das Wort »Zeitschrift« an die erste Stelle rückte und die dem Gesamt- gewcrbc gemeinsame Titulierung »Buchhandel« unmittelbar daran angehängt wurde. Durch Umstellung und Zusammenziehung ent stand nunmehr die sicher einprägsamere Titelgebung »Zeitschriften buchhandel«. Indessen auch diese Benennung erschien noch nicht zutreffend genug, weil in ihr gerade das Charakteristische des Berufs, nämlich die Bezieherwerbung, noch nicht zum Ausdruck kommt. Uni Verwechslungen mit den anderen Sparten des Zeit schriftenvertriebs lEinzelverkauf, Grossohandel, Lesezirkel) zu ver meiden, wurde für die Berufsorganisation als offizielle Bezeich nung schließlich der Name »Reichsverband für den wer benden Zeitschriftenhandel« gewählt. Anläßlich der im Rahmen der großen Pressetagung im Spät herbst stattfindenden diesjährigen Hauptversammlung des Reichs verbandes soll auch des fünfzigjährigen Bestehens des Verbandes gedacht werden. Die Absicht Ist, neben der buchhändlerischen Fach welt auch allen den Kreisen die Bedeutung des Zeitschriften-
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