Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1877
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- 1877-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1877
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- Deutsch
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5058 Vermischte Anzeigen. 234, lg. December. Erklärung. ^50SSS.^ Das von C. Hey mann's Verlag (vr. Löwenstein) in Berlin kürzlich ausgegebene Circular Nr. 26 behauptet, daß ich iu den An kündigungen der in meinem Verlag erschienenen Grotefend'schen Gesetzsammlung mich „zahlreicher, alles Maß überschreitender, ganz systematisch auftretender, selbst falsche Angaben nicht verschmähender Angriffe" gegen die sogenannte v. Rönne'sche Gesetzsammlung bedient habe. Was den ersten Theil dieser, ohne allen Beweis in die Welt geschriebenen Behauptung von „zahlreichen, alles Maß überschreitenden, ganz systematisch auf tretenden Angriffen" angcht, so erkläre ich hier- daß ich nur in durchaus sachlicher Weise die Vorzüge der Grotefend'schen Gesetzsammlung her vorgehoben und bewiesen habe. Sind dadurch die Schwächen der Heymann'schen Gesetzsamm lung stark hervorgetreten, so liegt die Schuld davon lediglich an der mangelhaften Beschaffen heit der letzteren Sammlung selbst, und, anstatt auf die rein sachlichen Ausstellungen mit Ueber- treibungen und Vorwürfen zu antworten, thäte Herr vr. Löwenstein besser, sich dieselben für Werk, welches in seinen Circularen noch immer, allerdings nicht mehr auf dem Titel, unter einem so geachteten Namen, wie dem v. Rönne'schen, segelt, dieser Flagge würdiger gemacht werde. Den andern Theil der Heymann'schen Be hauptung anlangend, daß ich „selbst falsche An gaben nicht verschmäht habe", so ist es doch Pflicht eines jeden anständigen Mannes, einen solchen ehrenkränkenden Vorwurf nicht ohne Be weis in die Oeffentlichkeit zu bringen. Ich selbst bin mir auch nicht einer einzigen falschen An gabe bewußt, viel weniger, daß ich den Gebrauch solcher nicht verschmäht, also mich derselben wissentlich, daß die Angaben falsch seien, bedient hätte. Eine irrthümliche Angabe über den Preis der sogenannten v. Rönne'schen Gesetzsammlung ist von mir sofort in den folgenden Circularen in einer Weise redressirt worden, mit der Herr vr. Löwenstein sich selbst zufrieden erklärt hat. Den Vorwurf, „selbst falsche Angaben nicht verschmäht zu haben", weise ich darum mit Ent rüstung von mir ab und werfe ihn auf Herrn vr. Löwenstein selbst zurück. Düsseldorf, den 4. December 1877. L. Schwann in Firma: L. Schwann'sche Verlagshandlung, früher in Cöln und Neuß, jetzt in Düsseldorf. s50967.^ Auf die obige, mir gütigst von der Redaction des Börsenblattes übersandte Erklä rung habe ich Folgendes zu erwiedern : sein als ich es bin, und dem Herausgeber meiner Gesetz-Sammlung, dem Herrn Präsidenten von Rönne, dürfte der Tadel des Herrn Schwann genau ebenso gleichgültig sein, als die Reverenz, die derselbe vor dem Namen von Rönne macht. Die noch gültigen Gesetze zu sammeln, ist gewiß kein geistreich-origineller Gedanke, wie die Sammlungen von Illing, Stöpel, Ni- kisch, Höing Haus und vielen Anderen beweisen. Hätte Herr Schwann allen diesen Unterneh mungen gegenüber die angeblichen Vorzüge sei- das eigene Verlagsuntcrnehmen in ostensibler Weise fortgesetzt lobend gegenüberstellt, halte ich persönlich für unanständig, besonders in dem gegenwär tigen Falle, wo der Umstand, daß ich den Ver lag des Grotefend'schen Werkes vorher ab- gelehnt, den Betheiligten eine ganz besondere R' serve hätte auferlegen müssen. Indessen sind anständig und unanständig subjective Begriffe, und gern gestehe ich ein, daß ich in dieser Be ziehung Herrn Schwann weder belehren will noch kann. Daß Herr Schwann bei einer dieser Gelegenheiten nicht einmal die Vorsicht beobach tet hat, richtige Angaben über das Concurrenz- unternehmen zu machen, sondern den Preis in einem seiner Circulare um 12 Mark zu hoch angab und dann den billigen Grotefend'schen Preis daneben setzte, das führte mich dazu, Herrn Schwann zu einer Correctur zu veran lassen, die derselbe natürlich auch eintreten ließ. Eine von ihm angebotene Erklärung im Börsen blatt lehnte ich ab, weil ich kein Freund öffent lichen Scandals bin. Damals war ich auch der Ansicht, daß ein unabsichtliches Versehen Vor gelegen hatte. Rönne' sche Gesetz-Sammlung etwas behutsamer machen müssen. Das Gegentheil geschah. Von einem mir befreundeten Sortimenter wurde mir eiu Circular des Herr» Schwann vorgelegt, welches er ihm unverlangt zusandte. Das selbe war für dessen Abnehmer der von Rönne' schen Gesetz-Sammlung bestimmt und forderte dieselben aus, die von Rönne'sche Gesetz- Sammlung durch die Grotefend'sche zu er gänzen. Dabei ließ der vorsichtig gewählte Wortlaut „daß für die Besitzer der einstweilen nur bis zum Jahre 1874 reichenden von Rönne' schen Gesetz-Sammlung der Jahrgang 1875 aus der Grotefend'schen Gesetz-Sammlung separat gedruckt rc. rc." die Deutung mit größter Wahrscheinlichkeit ver- 'nuthen, als ob meine von Rönne'sche Gesetz- Sammlung überhaupt nicht, oder doch nicht so bald fortgesetzt werden sollte. Jenes Circular ist aber vom Jahre 1877, also zu einer Zeit, wo der jetzt erscheinende Supplcmentband des von Rönne bereits öffentlich angekündigt war. Aber noch mehr. Herr Schwann entblödet sich selbst in der obigen wissentlichen Erklärung nicht, eine von völliger Unkenntniß zeugende Behauptung in die Welt zu schleudern, die zu gleich eine Verdächtigung oder eigentlich (wie alles, was jener Herr in dieser Sache vorbringt) eine halbe Verdächtigung, die Wahrscheinlichkeit einer Verdächtigung gegen mich enthält. Er be hauptet nämlich, meine Gesetz-Sammlung sei ein Werk, „welches in seinen Circularen noch immer, allerdings nicht mehr auf dem Titel, unter einem so geachteten Namen wie dem von Rönne'schen segelt". Das läßt für Jeden, der eben nicht im Jesuitismus groß geworden ist, die Deutung zu, als sei früher die Gesetz-Sammlung unter v. Rönne's Namen erschienen, jetzt aber nicht mehr. Dies ist unwahr. Die in meinem Ver lage erschienene Gesetz-Sammlung ist bereits seit über 20 Jahren von dem Präsidenten von Rönne herausgegeben, der niemals auf dem Titel ge standen hat, aber doch stets als Herausgeber bekannt war. Als vor etwa 10 Jahren die von Rönne'sche Gesetz-Sammlung von der preuß. Regierung amtlich eingeführt wurde, wurde sie in jenem amtlichen Actenstück aus drücklich die von Rönne'sche Gesetz-Sammlung genannt. Deshalb habe ich in den mit dem Herrn Präsidenten von Rönne seit jener Zeit abgeschlossenen Verträgen die eigentlich selbst verständliche Ermächtigung erhalten, von seinem Namen trotz seiner Anonymität in der geeigneten Weise Gebrauch zu machen. Und hätte ich jene Vorsichtsmaßregeln nicht gebraucht, wie würde wohl die Schmutzconcurrenz diese amtliche Em pfehlung ausgebeutet ^habenum glauben zu Schwann nicht gerade sehr zart, will ich gern zngeben. Ich habe lange gezögert, ob ich viel leicht lieber ihn und seine Gesetz-Sammlung ihr still-:s Dasein fortführen lassen sollte, doch ent schloß ich mich endlich, gegen ihn vorzugeheu unter der Devise: „nur einmal aber kräftig". Wenn er mich auch noch auf diese Arena hin- zcrrt, so werde ich nach dieser, allerdings aus führlichen Erklärung nicht mehr antworten. Ihre Erwiderung auf diese Zeilen, Herr Schwann, wird das letzte Wort in dieser Sache sein, nutzen Sie diesen Umstand in Ihrer ehren- werthen Weise. Berlin >V., den 15. December 1877. Otto Loewenstein, Firma: Carl Heymann's Verlag. (50968J Klagenfurt, December 1877. ?. Am 29. December erscheint in unserem Ver lage die erste Nummer einer neuen sorgfältig vorbereiteten Zeitschrift: Veiierr. Thouwaareu-Techuiker. Organ für Hafner, Ofen-, Steingut-, Chamottc-, Thon-, Ziegel-, Porcellan-, Cement- und Kalkindustrie. Diese Probe-Nummer wird durch aus nahmslose directe Versendung an alle Industriellen genannter Branchen eine um fassende Verbreitung erlangen, und werden In serate in derselben eine ganz vorzügliche Wir kung erzielen. — Wir hoffen auf allseitige Betheiligung in dieser Beziehung und werden (10 Cm. breit) nur mit 10 kr. öe. W. (20 Pf.) berechnen. Alle 14 Tage erscheint eine Nummer. Auf träge erbitten wir uns für die erste Nummer bis spätestens 27. d. M. direct Pr. Post. Bertschinger L Heyn. WnrnnnA. posss.^
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