Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1877
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18771219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187712199
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18771219
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1877
- Monat1877-12
- Tag1877-12-19
- Monat1877-12
- Jahr1877
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5046 Nichtamtlicher Theii. ^ 294, ts. December. Zur Rabattsrage. Bekanntlich hatte der Süddeutsche Buchhändlerverein in seiner Generalversammlung vom 18. Juni e. auf Antrag des Hrn. C. Det- lvsf in Basel seinen Vorstand beauftragt, diejenigen Schritte zu er wägen, welche geeignet wären, in Gemeinschaft mit anderen Vereinen zunächst gegen das moderne Antiquariat und das überhandnehinende Rabattunwesen energisch vorzugehen und damit zugleich die allge meine Bedeutung des Süddeutschen Buchhändlervereins überhaupt in einer Weise zu consolidircn, wie sie den gegenwärtigen Interessen des Buchhandels entspricht. In Ausführung dieses Beschlusses hatte nun der Vorstand die Stuttgarter Vereinsmitglieder zu einer Versammlung aus Donners tag den 29. November v. eingeladen, in welcher alle dabei in Betracht kommenden Fragen, Vorschläge, Beschwerden und Wünsche noch einmal des Eingehenden erörtert und insofern, wenigstens für einige Zeit, auch erledigt wurden, als die anwesenden Bereinsmit- glieder, wieder Vorsitzende der Versammlung, Hr. Adolf Kröner, resumirte, sich darüber verständigten, daß von Vereins wegen in dieser Angelegenheit nichts geschehen könne. Es sei zwar sehr wün schenswert, daß dem Unwesen des Schleuderns entgegengctreten werde und Jeder möge und solle in seinem Kreise und von Fall zu Fall das Seinige dazu thun, aber man müsse darauf verzichten, zu diesem Behuse allgemein gültige Normen ausznstellcn, schon weil nicht anzunehmen sei, daß sich die genügende Zahl von Sortimentern und Verlegern zur Annahme von Statuten mit Zwangsmaßregeln gegen das Schleuderwesen bereit erkläre. Gestatten Sie mir, aus den mehrstündigen, interessanten Debatten Einiges mitzutheilen. Erwähnenswertst waren vor allem die Prinzipien und An sichten, zu denen sich einer der bedeutendsten Verleger Stuttgarts und Deutschlands, Hr. Eduard von Hallberger, bekannte. Er sprach sich im Großen und Ganzen für einen mehr kaufmännischen Betrieb des Buchhandels, insbesondere für die Erweiterung des Baarverkehrs aus, indem er hinzufügte, er selbst sei, was seine Firma betreffe, bestrebt, allmählich ausschließlich Bankgeschäfte zu treiben, aus denen sie schon jetzt beruhe. Im klebrigen meinte er, es würde das leidige Schleudern aufhöcen, wenn der Verlegerrabatt ein ge ringerer würde, derselbe sei jetzt zu hoch. (Von anderer Seite wurde in dieser Beziehung auf Frankreich verwiesen.) Außerdem gäbe es zu viel Sortimentshaudlungen, was auch für die Verleger von Nach theil sei, denn ihr Kundenkreis würde größer und unsicherer, und sie könnten sich vielleicht genöthigt sehen, wie dies schon einmal vor Jahren der Fall gewesen, denselben zu verkleinern. In Bezug ans die Maßregeln gegen die Schleuderei meinte Hr. von Hallbergcr, dieselben blieben anr besten dem Verleger „von Fall zu Fall" an heimgegeben, Zwangsmaßregeln seien geschäftlich nicht wohl zulässig. Was diese Zwangsmaßregeln betrifft, so mag hier eingeschaltet werden, daß sie im Wesentlichen den in ß. 18. der Statuten des badisch - pfälzischen Buchhändlervereins angedrohtcn entsprechen sollten. Dieser Paragraph lautet: „Die dem Verein bcitretenden Firmen verpflichten sich, mit Buchhandlungen, welche vom Ausschuß in Sperre erklärt sind, sowie mit denjenigen badischen und pfälzischen Firmen, welche bis längstens 1. April 1876 nicht dem Verbände beigetreten sind, jeden Verkehr abzubrechen, bestehe derselbe in Rechnung, in Baarverkaus, oder in Besorgung von Beischlüssen." Aus dem Bericht des anwesenden Hrn. A. Bielefeld von Carlsruhe über die badischen Verhältnisse wären allerdings zahl reiche von demselben mitgetheilte Beispiele anzuführen, welche dar- thun, wie wünschenswerth es wäre, wenn dem Unwesen des Nabatt- gebens und der Schleuderet energisch und erfolgreich entgcgengear-! beitet werden könnte, und es läßt sich nicht leugnen, wie Hr. Biele-! seid richtig und geschickt aussührte, daß ein solches Entgegenarbeiten ^ nicht zum wenigsten im Interesse der Verleger liegen würde, welche es über kurz oder lang empfinden müßten, daß die Schädigung des soliden Sortimentsgcschäftes auch aus sie zurückwirke. Der von Hrn. Bielefeld gemachte Vorschlag, an Stelle der langen Kreditfristen und des überwuchernden Baargeschästs eine vierteljährliche Abrech nung mit Zuhilfenahme des Trattenverkehrs einzusühren, fand in der Versammlung keinen genügenden Anklang, und es war insbe sondere vorauszusehen, daß der von ihm apostrophirte Hr. von Hall berger, welcher als hervorragender Verleger diesen Reformvorschlag zuerst einführen solle, mit Hinweis aus seinen bereits so entwickelten Baarverkehr die angebotcne Initiative nicht zu übernehmen geneigt sein würde. Von Interesse und deshalb mittheilenswerth war u. A. ein Beispiel moderner Sorliments-Schleuderei, welches Hr. Bielefeld mit Angabe der Firma mitthcilte. Eine bekannte Berliner Sorti- menlsbuchhandlung nämlich liefert der Carlsruher Museumsgesell- schast für den Abonnementspreis von 70 Mark hundert Bände neuer Werke nach Wahl aus einen Monat leihweise und erläßt die selben alsdann aus Verlangen zu sehr ermäßigten Preisen den ein zelnen Mitgliedern der Gesellschaft, wodurch beiläufig das Bureau der letzteren zu einer Art von Filialgeschäst jenes Berliner Sorti ments umgestaltet wird. Mit Recht sind die Carlsruher Buch händler nicht sehr erbaut darüber. Für den Verein ist nunmehr, wie der Vorsitzende am Schlüsse der wenn auch zunächst resultatlosen, doch sehr interessanten und an regenden Verhandlungen resumirte, die Rabattsrage, welche sich wie eine Seeschlange durch zahlreiche Generalversammlungen hinzog, vorerst beseitigt, und wer sie wieder aus die Tagesordnung bringen will, wird einfach aus diese Verhandlungen zu verweisen sein. Er ledigt ist sie allerdings nicht, geschweige den» endgültig gelöst—wes halb, liegt auf der Hand: sie steht in engstem Zusammenhänge mit all den Fragen, welche die Reorganisiation des Buchhandels über haupt betreffen. Langsam, wenn auch durch die Bestrebungen des Einzelnen und durch die Gewalt der Verhältnisse einigermaßen ge drängt, wird sich wie alle großen Fortschritte und Reformen ereignen und vollziehen, was das große Endziel: Reform des Buchhandels an Haupt und Gliedern näher führt und erreichbarer macht, und diesem langsamen Borwärtsschreiten sind solche Austausche von Erfahrungen und Ansichten ungemein förderlich, wie sie die Stuttgarter Ver sammlung zu Tage gebracht hat. Wo so hervorragende Männer, wie Hallberger, Kröner, Bielefeld u. A. Mitarbeiten, rathend und helfend zunächst, wie eS das Stadium, in welchem jene Bestrebungen eben stehen, bedingt, da kann an einem endlichen gedeihlichen Gelingen des großen Werkes, und läge es auch noch in nicht absehbarer Ferne, nicht gezweiselt werden. Dehn. Miscellcn. Von Wilh. Klein ist soeben ein hübsch ausgestattetes For mular zu einem Lehr-Vertrag aus Grund der einschlägigen Be stimmungen der deutschen Gewerbe-Ordnung im Verlage der Beck'- schen Buchhandlung in Rothenburg a. d. T. (Preis 40 Pf.) erschie nen. Der Lehr-Vertrag mit einem „Zeugniß über die bestandene Lehre" ist zu sofortigem praktischen Gebrauch eingerichtet und ver zeichnet auf der Rückseite sämmtliche Gesetzesbestimmungen, welche aus das Verhältniß zwischen Lehrherren und Lehrlingen Bezug haben. SS- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckcrknnst — Aussätze aus dem Gebiete der Prcßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom BerlagSvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen ans dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur un' des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder