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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1877
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18770813
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187708130
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Nichtamtlicher Theil. 186, 13. August. WlÜ Schmidt s Buchh. in Frciburg i B. 9343. * Formularbuch, neues, od. Anleitg. zur Vorsicht.Abschließg. v. Ver trägen aller Art. 2. Ausg. 8. 1 50 H; geb. * 2 ^ 1Ö8uvA. ^6us ^.U8A. m. ^aelilirLA. A^ 8. * 4 ^ 9345. keslselii ikl Lvr keier 6. 400MdriA6n ^udiläum8 6er Lderlirrrä XLrlg-IIniversitllti su lüdivAen am 9.^UA. 1877. b'ol. * 8 ^ 9347. Oolleelwn ok brit.i8d 8.utdor8. Vol. 1678 a. 1679. Ar. 16. ä. * 1 60 Dandcnhocck L Ruprecht in Göttingen. 9348. -j- Iiubreelil, k., o. LeitraA rur äer 6»-rdol8Lrirev6rAiftrmA. 8.*60L>. 9350. -j- A1ÜAA6, k., e. k'all v. Oermoiäo^ts 6. Ovarium. Ar. 8. * 80 H. 9351. -j- klr»l6,1). 0., üb. ^nb^ärotolu^lüiamiäotoluol v. üb. e. Ortbo- b^ärox^metLvitlobsvramiä. Ar. 8. * 60 Ä. 9352. -j- Kairo, k., üb. ÜL3 Verbalten v. Anilin, kenxaniliä, karavilro- 9353. -j- kielui, 6., üb. e. k'a.II v. Loleroäsrmie. Ar. 8. * 60 Lj. 9354. s kusack, ^V., 6. k'all v. I)'mxbati8eber, lienaler u. w^eloASver 9355. -j- 8ellmi61, 6., äis m^eoti8oben LrlrravIrnnASn äsr k63pira.tiovg- orAg-ns äor Lav8tbi6r6, u. 8x6oie11 äio äsr Xaninebev. Ar. 8. * 60 L,. 9356. -j- Kolireibor, üb. 2 k'älls v. xroAr688iver Nu8lrs1atiropbis. Ar. 8. * 60 Lj. 9357. -j- 8elnvartr, L. v., XilriruvA äer ^itrobenraniliäs. Ar. 8. * 60 9358. -f- ^elirreniii^er, ll., üb. Leoals eornutum u. goiue ^VirlcuvA. Ar. 8. * 60 H. 9359. -j- 8ini1Ii, I'., üb. Oillzmilum n. Iiantbanium. Ar. 8. * 1 ^ 9360. -s- Hlörner, W., üb. einiAS Oerivals ci. ?ara-'l?oI^Ipbev^llc6toQ8, b680uä6i8 üb. die bei äsr keänotiov äarau8 entbtsb. I30mer6n ?in3.1roIiv6. Ar. 8. NarbnrA. * 1 -/L 60 L,. 9361. -j- VoIIbreelil, k., üb. 1'ribromamiüo- n. 1ribromb6NL063llrir6 u. 9364. Diez, F., Grammatik der romanischen Sprachen. 3. Thl. 4. Ausl, gr. 8. * 8 9365. Dronkc, A., Leitfaden f. den Unterricht in der Geographie an höheren Lehranstalten. 2. Curs. sQuinta^. 8. Geb. * 90 -V 9366.1-Berthold, G.. Unterm Türkenjoch od. Kampf gegen Tyrannei. 18. (Schluß-) Hst. gr. 8. 40 Ä. Nichtamtlicher Theil. Zur Litcrarconvcntion mit den Niederlande». In der Holländischen Buchhändler-Zeitung (Mourrsblack voor ckon Lvelclmrulol) vom 20. Juli d. I. wird der Jahresbericht 1876— 1877 des Vorstandes der^VoreeniAinAterLevorckorinZ van ätz klo- Inllßsn äss Loslilianäsls" (die unserem „Börsenverein" ähnliche Vereinigung der holländischen Buchhändler) besprochen. Unter An derem findet sich dort folgender Passus: .... „Es ist dem Vorstande bekannt geworden, daß der Ent wurf eines neuen Preßgesetzes (vet vx bot Loxlorsodt.) bei den Generalstaaten vorgelegt ist. Die fortwährende Aufmerksamkeit, welche der Vorstand dieser uns so nahe angehenden Sache zuwendct, das Interesse, welches die neue Regelung unserer Preßgesetzgebung bei erfahrenen, und auch bei jüngeren Rechtsgelehrten hier im Lande findet, geben uns gegründete Hoffnung, daß das Verlangen danach nicht mehr lange zu den frommen Wünschen gehören wird." Die Redaction fährt dann fort: „Unbegreiflich erscheint es uns deshalb, daß unsere deutschen College» sortfahren, gegen die sogenannten hollän dischen literarischen Straßenräuber auszufallen, und dabei selbst die lhörichtesten Schnitzer machen, indem sie Bearbeitungen von deutschen Werken in holländischer Sprache dem Nachdruck gleichstellen. Einzelne von ihnen lesen doch unser Blatt, und Hr. Mühlbrecht namentlich, unser Commissionär, sollte schon lange im Börsenblatte auf das in unserm Lande so lebendige Interesse für die Revision unserer Preß- gesetzgebung die Aufmerksamkeit hingelenkt haben. Denn natürlich kommt dabei die Frage des Nachdruckes fremdländischer Ausgaben zur Sprache (wennschon sie eigentlich nicht in unser Preßgesetz gehört), und dann könnte er auch aus den Schriften unserer Rechtsgelchrten lernen, daß bei Mangel eines Vertrages zum Schutze des Urheber rechtes mit einem andern Lande bei Nachdruck von Raub keine Rede sein kann, und daß ein solcher Vertrag für ein kleines Land nicht einmal wünschenswerth ist. Auch ist es ihm und der Redaction des Börsenblattes zur Genüge bekannt, daß ein großer Theil der hol ländischen Buchhändler gern einen Literarvertrag mit Deutschland abgeschlossen sehen möchte. Es scheint beinahe, als ob unsere deut schen College» nur Auge und Ohr für ihre eigenen Angelegenheiten haben, wenigstens finden wir in dem sonst so tüchtigen und prak tischen Börsenblatte nur selten einen aus der Fremde entlehnten Be richt." — So die Redaction des „Nieuwsblads". Ich muß es der Redaction des Börsenblattes überlassen, ob sie hierauf etwas erwidern will*); sür mein Theil — da ich persönlich interpellirt werde — bemerke ich Folgendes: Der ehrenwerthe Hr. Zwaardemaker, der Redacteur des „Nieuwsblads", ist offenbar zu dieser Apostrophe durch den Artikel im Börsenblatt v. 18. Juni 1877 gereizt worden, in welchem Gerhard von Amyntor den Holländern „literarische Wegelagerei" vorwirft, und in welchem er in bedenklicher Weise Uebersetzung mit Nachdruck verwechselt. Sowohl dieser Mißgriff, wie die Ausdrucksweise hatten allerdings einen Tadel verdient, der indessen auch durch den Abdruck eines Schreibens des angegriffenen Hrn. Thieme an Amyntor in derselben Nummer des Börsenblattes ausgesprochen ist; zudem scheint mir der ganze Fall auch dadurch seine Erledigung gefunden zu haben, daß in derselben Nummer Amyntor selbst „seine zu scharfe Aus drucksweisebedauert e,unddamitseinUnrechtgutgemacht zu haben glaubte". Wie Hr. Zwaardemaker hierfür „die deutschen Collegen" ver antwortlich machen kann, begreife ich nicht, weitere Fälle aus neuerer Zeit, die Grund zu diesem Vorwurfe geben könnten, sind mir nicht bekannt. Im klebrigen bin ich der Ansicht, daß bislang in dieser Angelegenheit Worte genug gewechselt sind, und daß man auf beiden *> Nachdem die vorstehenden confusen Auslassungen des „Nieuws- bladr" durch Herrn Mühlbrecht ihre thatsächliche Berichtigung erhalten, so kann sich die Redaction süglich ans die Notiz beschränken, daß die Ausnahme des fraglichen Streitfalles in Nr. 138 des Börsenbl., wo ja wenigstens der äußern Ordnung nach das Recht aus Seiten des Nieder länders lag, lediglich den Zweck hatte, die für den deutschen Verlags- Handel so wichtige Frage vom Abschluß einer Literarconvention mit den Niederlanden, zu deren Erledigung man sich ein so außerordentlich be quemes Tempo verstattet, in den leitenden Kreisen wieder in Anregung zu bringen.
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