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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1877
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- Deutsch
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18k, 13. August. Nichtamtlicher Theil. 3011 Seiten gut thun wird, Thaten abzuwarten, bevor die Discussion wieder ausgenommen werden kann, sofern nicht wirklich wichtige Borkommnisse dies vorher nöthig machen. Daß in Holland eine Ge neigtheit zum Abschluß des Vertrages sich geltend macht, ist diesseits mit Genugthuung begrüßt worden und zur Genüge bekannt; wie man sich drüben rührt, um das erstrebte Ziel zu erreichen, so geschieht dies auch bei uns, und es war mir sehr erfreulich, kürzlich von wohlunter richteter Seite zu vernehmen, daß die Angelegenheit auch bei uns an maßgebender Stelle der Erledigung näher geführt wird. Es ist wohl anzunehmen, daß die beiderseitigen Regierungen den Vertrag nicht abschließen werden, ohne zuvor noch die betheiligten Kreise darüber zu hören; wenn also drüben oder hier ein Gesetz-Entwurf vorliegl, dann wirddieZeitgekommensein,daß in ruhiger, leidenschafts loser Weise weiter darüber verhandelt werden kann. Bis dahin wäre es allerdings gut, wenn die Ausübung des in Holland zur Zeit leider noch erlaubten Nachdruckes, wie neuerdings der von Hamer- ling's Werken, unterbliebe, denn dadurch wird diesseits nur eine neue Erbitterung hervorgerusen. Daß unsere Autoren es nicht gern sehen, wenn an ihren Werken, sei es durch Nachdruck oder llebersetzung oder Bearbeitung, Veränderungen vorgenommen werden, ohne daß die Autoren gefragt werden, und daß letztere sich in solchen Fällen mitunter scharf darüber auslasscn, darüber sollte man sich in Holland billigerweise nicht wundern; geschieht dies doch, so bitte ich ganz er gebenst, für die Folge diesem Erstaunen der richtigen Adresse gegen über Ausdruck geben zu wollen. Berlin, 22. Juli 1877. Otto Mühlbrecht. Zur Röder-Sicgel'schen Nachdrucksache. Es mag gewagt erscheinen, wenn es ein Laie versucht, den Ausführungen eines Fachmannes entgegen zu treten, und doch will ich nicht unterlassen, meine Meinung in dem Röder-Siegel'schcn Nachdrucksprozcsse zu äußern, weil ich überzeugt bin, daß dieselbe im Herzen manches College» stille Zustimmung finden wird. Hr. Advocat A. W. Volkmann bedauert in Nr. 180 d. Bl. den Ausfall eines vom Reichs-Oberhandelsgcricht gefällten Urtheils und gibt seine Zustimmung zu dem umgeworsenen zweitinstanzlichen Uriheile zu erkennen. Ich will die rechtlichen Fragen ganz außerm Spiele lassen und hier nur auf einen Punkt Hinweisen, der mich veranlaßt, dem oberstgerichtlichcn Erkenntnisse mit Freuden zuzustimmen. — Es war, wie von allen Seiten zugegeben wird, weder die Absicht von C. G. Röder, noch die der Pariser und Londoner Firma, dem deutschen Verleger Schaden zuzusügcn. Die Ausländer ließen (jedenfalls nur um die Billigkeit oder Güte der deutschen Produc tion auszunützen) das Musikstück in Leipzig drucken, brachten also der deutschen Industrie Arbeit, dem deutschen Nationalvermögen einen, wenn auch noch so geringen Verdienst. Wäre es nun nicht eine Beschränkung der Nationaleinnahmsqucllen, wenn das Reichs- Oberhandelsgericht durch ein Berdict im Sinne Siegel-Volkmann ähnliche Beschäftigung deutscher Buchdruckereien ein sür alle Mal unmöglich gemacht hätte, ohne daß irgend Jemandem der geringste Nutzen daraus entstände? Wenn der Nachdrucker dem Verleger wirklich einen Schaden verursacht hat (ich kann nicht begreifen, wo durch? Hr. Volkmann gibt es ebenfalls nicht an!), so wird er ohne Zweifel zum Ersatz desselben aus civilrechtlichem Wege angc- halten werden können, oder schon vorher bereit sein, denselben zu ersetzen. Mit einer strafrechtlichen Buße, die dem nicht schuld bewußten Röder auserlegt wird, kann doch dem Verleger C. F. W. Siegel nicht gedient sein! Beiläufig erwähne ich noch einen offenbaren Trugschluß, den Hr. Volkmann zu Ende seines Artikels zieht, indem er sagt: „Der Drucker sendet die Exemplare durch Deutschland, aus Deutschland heraus nach Frankreich und England, also verbreitet er sie"; das ist unrichtig, hier muß gesagt werden: „also verbreitet er sie nicht!", denn „verbreiten" heißt breit machen, nach allen Ecken und Ende» Deutschlands (davon kann hier überhaupt nur die Rede sein) vertheilen und das geschieht doch nicht, wenn er sie direct von Leipzig aus über die Grenze spedirt. Eine Stimme aus dem Buchhandel, und sicher im Sinne der Buchdrucker. Ein allgemeines Literatur-Lexikon. Unter dem Titel: „Oietionnairtz universal ckos liltöraturas" xar 6. Vaporeau. (I-0X.-8. 2096 u. XVI 8. Uaris 1876. Ursis 35 kr.) ist kürzlich ein Werk erschienen, welches wegen seiner Hand lichkeit und Brauchbarkeit und weil es unseres Wissens einzig ist in seiner Art, auch in den literarischen und buchhändlerischcn Kreisen Deutschlands aus Beachtung Anspruch machen dars. Es ist das Re sultat eines vieljährigen, fleißigen, mühevollen Schaffens und, fügen wir cs gleich hinzu, eine Zierde der neuesten französischen Literatur aus diesem Gebiete. Vapcreau's Literaturlexikon enthält zunächst dem Titel nach Notizen über die Schriftsteller aller Zeiten und Länder, sowie über solche Persönlichkeiten, welche einen literarischen Einfluß ausgcübt haben, eine Inhaltsangabe und Besprechung der wichtigsten Werke, seien sie nun von Einzelnen oder Mehreren oder anonym heraus gegeben, die Grnndzüge der Literaturgeschichte der verschiedenen Nationen, Mitthcilungen von literarischem oder bibliographischem Interesse, insbesondere auch über Akademien, Theater, Journale rc., ferner die Theorie und Geschichte der verschiedenen Arten von Poesie und Prosa, die wesentlichsten Regeln der Rede- und Verskunst, die Prinzipien der literarischen Acsthetik, Ausschlüsse über die Sprachen, ihre verschiedenen Vcrsbausysteme, Charaktere und Grammatiken, endlich eine allgemeine und besondere, aus diese Materie bezügliche Bibliographie. Eine kleine Einschränkung möchten wir, obwohl sie sich bei einer so umfassenden Arbeit fast von selbst versteht, dieser Inhaltsangabe hinzusügcn: „mit besonderer Rücksicht aus Frankreich". In diesem Zusatze liegt zugleich eine die wichtige Frage der Vollständigkeit berührende und beantwortende Kritik des Lexikons, dessen Werth wir damit keineswegs in Zweifel stellen wollen. Wer sich eingehender mit irgend einem Detail irgend einer Disciplin be schäftigen will, wird nicht in cncyklopädischcn Werken seine Studien machen, von ihnen darf er mehr oder weniger nur Führerdienste er warten, infolge deren die allgemeine Orienlirung erleichtert wird. Und derartige Dienste leistet das Vapercau'schc Werk in hinrei chenden! Maße. Ja es thut noch mehr, indem es sich, wie schon der Inhalt des Titels besagt, nicht lediglich aus biographische und bibliographische Mitthcilungen beschränkt. So bringt es, um nur Einiges hervorzuhcbcn, sehr hübsche und instructive Monographien über lävra, slanusorit, Lidlioldögnos, Oatalognss, Irnxniinaria, Inounables otv., bei deren Lectüre allerdings ebenfalls die nicht immer gleichmäßige Behandlung der Einzelheiten bemerkbar wird. Encyklopädische Werke, wie das eben angezeigte, haben stets einen besonderen Werth, vor allem aber für Literaten und Buch händler in unserer Zeit, die von uns ein mehr oder minder tieses, jedenfalls aber möglichst umfangreiches Wissen verlangt. Hat sich doch insbesondere die lexikalische Form der Darstellung in säst allen Special-Wissenschaften bereits mit Erfolg Bahn gebrochen und wie beispielsweise in der Chemie, Medicin, Politik, Biographie, Archi tektur, Malerei rc. Werke von erheblichem Umfange, hoher Bedeu tung und bleibendem Werthe zu Tage gefördert. Es hat sich diese Form also bewährt, aber sie ist noch nicht überall angewcndet worden und überdies erscheint sie auch da, wo man sich ihrer bereits bedient hat, weiterer Entwickelung fähig. Dies gilt ganz besonders von der 407*
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