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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1936
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Nr. 133 <N. 72) Leipzig, Donnerstag den 11. Juni 1936 103. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler (Wiederholung aus Nr. 129 vom 6. Juni 1936) Mitgliedsbeitrag Infolge steuerlicher Belastungen ist der Börsenverein gezwungen, den Beitrag für das Jahr iyz6 um RM 6.— zu erhöhen. Für kinderreiche Mitglieder, denen bereits eine Ermäßigung gewährt wird, beträgt die Erhöhung RM 4.—. Es ist demnach für das I, und II, Vierteljahr eine Nachzahlung von RM z>— bzw. für kinderreiche Mitglieder von RM 2.— zu leisten. Diesen Betrag bitten wir möglichst umgehend, spätestens bis Zo. Juni auf unser Postscheckkonto Leipzig 13463 zu überweisen. Nachzahlungen, die bis zu diesem Tage nicht eingehen, werden im Juli durch Posinachnahme eingezogen. Bei der Zahlung ist der Name und die Mitgliedsnummer anzugeben. Das den Mitgliedern Anfang Januar zugegangene Veranlagungsschreiben bitten wir entsprechend abzuändern. Leipzig, den zo. Mai 1936 A. tziersemann, Schatzmeister Die Ermittlung des Geschäftswerts Von Lans Stoll, Bücherrevisor BNSDJ., München (Schluß Auch wenn für die Berechnung des Geschäftswerts der nach haltige Zukunftsgewinn maßgebend ist, so kann dieser in seinem Jahresdurchschnittsbetrag nicht immer ohne weiteres der Be rechnung zugrunde gelegt werden. Der Ertrag eines Unternehmens bildet sich aus Verkauf, Einkauf und Unkosten, diese beruhen auf dem Kapital, der Arbeit des Inhabers und seinem Wagnis. Man teilt daher mit Recht den Ertrag eines Unternehmens in eine Kapitalrente, Arbeltsrcnte und Unternehmerrentc auf und geht davon aus, daß für die Berechnung des Gcschäftswcrts nur die Unternehmerrente maßgebend sein kann, da Kapital- und Arbeits rente auch ohne Besitz eines eignen Unternehmens erzielt werden könnten, Kür die Ermittlung der Kapitalrente ist das Eigenkapital unter Ausschluß des aus den Geschäftswelt entfallenden Betrags zu grunde zu legen. Als Zinsfuß wird man gegenwärtig IX"/» ansetzen, der Ausgleich für das höhere Wagnis liegt in der llntcrnehmerrente. Für die Ermittlung der Arbeitsrcntc ist ein Gehalt anzusctzen, das inan einem Angestellten für die ordnungsmäßige Erledigung der entsprechenden Arbeiten vergüten müßte. Nicht anzusetzen ist jedoch ein sogenanntes »Chessgehalt», den» der Mehrbetrag drückt sich i» der llntcrnehmerrente aus. Keinesfalls darf der anzusetzcnde Betrag höher sein als bas vom Käufer für die Zukunst zu erwar tende Entgelt für seine Arbeitsfähigkeit, Ich kann nicht verhehlen, daß große Meinungsverschieden heiten darüber bestehen, ob für die Berechnung des Geschäftswerts nur die Nnternehmerrente, d, h, der Ertrag abzüglich Kapital- und Arbeitsrente, oder ob der volle, unverkürzte Ertrag zugrunde zu legen ist. Vor bald einem Vlcrteljahrhundert (Börsenblatt vom Ib, und 16, April 1812) habe ich bei meiner ersten Behandlung dieses Themas mich für die Zugrundelegung der Unternehmer rente entschieden; heute muß ich sagen, daß diese Frage nicht nach der einen oder anderen Richtung grundsätzlich entschieden zu Nr, lZI, werden kann, die Entscheidung richtet sich vielmehr nach den je weils vorliegenden Verhältnissen, Kleine Unternehmungen, z, B, die meisten Sortimentsbuch handlungen, Pflegen über den Wert der Arbeitskraft und über die Verzinsung des Eigcnkapitals hinaus kaum nennenswerte Ge winne aufzuweisen. Für derartige Unternehmen könnte daher überhaupt kaum ein Geschäftswert angesetzt werden, trotzdem werden für diese und andere kleinere Objekte Geschäftswerte nicht nur gefordert, sondern auch bezahlt. Abgesehen von der gegen wärtigen Einzclhandelssperre beruht dieses hauptsächlich auf den ungünstigen und unsicheren Aussichten, denen der ältere oder alt- werdende Angestellte oft genug entgegensehen muß. Der Käufer eines kleinen Objekts erstrebt meist nichts anderes als eine Sicherstellung seiner eigenen Arbeitskraft, deren günstige Ver wertungsmöglichkeit im Dienste Dritter ihm mehr oder weniger illusorisch zu werden scheint, ja es vielleicht schon ist, Be! dieser Sachlage ist es durchaus logisch, von einer Bewertung der eigenen Arbeitskraft oder einem Abzug der Arbeitsrente mehr oder weniger abzusehen. Die Kapitalrente kann bei kleineren Be trieben so ziemlich unberücksichtigt bleiben, weil das Eigenkapital, soweit es nicht auf den Geschäftswert entfällt, meist gering und die Verzinsung somit unwesentlich ist. Ich betone jedoch aus drücklich, daß je nach Art des Unternehmens und je nach der Persönlichkeit des Käufers dieser Fragenkomplex immer ganz verschieden beurteilt werden wird. Wenn daher H, Leder") zu der Auffassung kommt, daß sein geschildertes Sortiment keinen Rein gewinn, richtiger keine Unternehmerrentc abgeworfen hat, so ist das richtig und falsch, je nachdem wie man die Verwertungs- Möglichkeiten der eigenen Arbeitskraft ansicht. Für den einen ist der Besitz eines kleinen Geschäfts ein rettendes Eiland, für den "> Heinz Leder: Ein Buchhändler berechnet seinen Reingewinn 1035 , , , in Börsenblatt vom L, Januar IWS, L21
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