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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1936
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- Deutsch
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Nummer 138, 11. Juni IN36 Börsenblatt fiir den Deutschen Buchhandel anderen eine Sandbank, die ihn an einem erfolgreichen Fort kommen hindert. Fehlt ein nachhaltiger Ertrag oder läßt sich ein Unternehmen nur mit ständigen Verlusten weiterführcn, so kann man theo retisch einen negativen Geschäftswert konstruieren, um den sich der Kaufpreis mjudcrt. In der Praxis gibt man sich Mut derlei theoretischen Konstruktionen nicht ab, sondern setzt im Hinblick aus die mangelnde Wirtschaftlichkeit die einzelnen materiellen Vcrmögcnsgcgenständc entsprechend niedrig an, falls inan ein der artiges Unternehmen aus bestimmten Gründen überhaupt über nehmen und fortführen will. Für die Kapitalisierung des Ertrags werden die verschie densten Multiplikatoren im Schrifttum und in den beteiligten Kreisen genannt, was sich zum Teil dadurch erklärt, daß die einen die Unternehmerrente, die anderen den gesamten Durchschnitts ertrag zugrunde legen. Davon abgesehen tauchen manchmal auch Ziffern auf, die nur aus einer völligen Verkennung der Dinge beruhen können und nichts mit einer wirtschaftlichen Betrach tungsweise zu tun haben. Die mathematische Betrachtung kann nur im Rahmen einer Rentenablösung erfolgen, es handelt sich also darum, den Ver wert oder Gegenwartswert einer Rente zu ermitteln. Die Werte der niedrigen Zinsfüße der S. 523 abgedrucktcn Tabelle habe ich den, bekannten Tabellenwcrk von Spitzcr-Focrster") entnommen, die Werte der höheren Zinsfüße habe ich selbst berechnet. Für die Berechnung des Barwcrts einer Rente müssen ihre Höhe, ihre Laufzeit und der Zinsfuß bekannt sein. Die Höhe der Rente entspricht dem geschätzten, nachhaltigen Jahresertrag der Zukunft, wobei nach subjektivem Ermessen von diesem Betrag eine Arbeits- und Kapitalrente abzusctzen ist. Bei der Laufzeit muß man sich darüber klar sein, daß der Geschäftswelt eine Art von Vergütung für die vom Verkäufer geleistete Vorarbeit (»gemachtes warmes Bett«) ist, die dem Käufer zugute kommt, jedoch nach einer Reihe von Jahren er loschen sein wird. Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum, ihn als eine Art von Ewigkeitswert aufzufassen, er muß ohne Rück sicht aus seine bilanzielle und steuerrechtliche Behandlung min destens in kalkulatorischer Hinsicht amortisiert werden. Selbst wenn man davon ausgehen kann, daß der heutige Käufer in späterer Zeit den jetzt von ihm erlegten Kaufpreis von seinem Nachfolger wieder vergütet erhalten wird, so ändert dieses nichts daran. Denn in zwanzig oder dreißig Jahren erhält der heutige Käufer nicht den von ihm käuflich erworbenen Geschäftswelt wieder bezahlt, sondern einen von ihm selbst neugeschaffenen Ge schäftswelt. Die andersartige Auffassung des ReichsfinanzhofsH der den Geschäftswert als ein einheitliches Wirtschaftsgut auffaßt, ist für das Steuerrecht sehr wichtig, jedoch unwesentlich für die rechnerische Ermittlung dieses Wertes. Die Schätzung der Lauf zeit der Rente oder der Zeitraum ihrer Tilgung hängt eng nrit der Zinscnsrage zusammen, sodaß ich hieraus erst noch eingehcn muß. Ich hatte daraus hingcwiesen, daß bei der Ermittlung der Kapitalrente das Eigenkapital ohne den auf den Geschäftswelt entfallenden Teil zugrunde zu legen ist. Durch die Tilgung ver mindert sich ständig der in ihm steckende Kapitalbetrag, es müssen sich daher die Zinsen für den Geschäftswelt ebenfalls ständig ver mindere die Zinsen werden daher am besten in die Kapitali sierung einbezogen. Nun ist einem Käufer nicht damit gedient, daß er neben der Tilgung des Geschästswerts lediglich seine Verzinsung erhält, er will darüber hinaus noch etwas verdienen, er muß daher den üb lichen Zinsfuß um einen Gcwinnaufschlag erhöhen. Eine der artige Unternehmerrente ist nun alles andere als eine mündcl- °> Spitzer-Kocrster: Tabelle» siir die Ziuseszinsen- und Nenten- rechnung. Wien 1933, Carl Gcrold's Sohn. H Besonders wichtig sind die Entscheidungen von, 39. September 1931 — VI L 837/31 in Steuer und Wirtschaft 1931, Nr. 1922 sowie Reichssteuerblatt 1932, Nr. 391, S. 339 ferner vom 7. Juli 1835 — l ei 56/35 i» Steuer und Wirtschaft 1935, Nr. 821, Sp. 1487 sowie Reichssteuerblatt 1935, Nr. 952, S. 1287. 522 sichere Staatsrcnte, sie enthält Risiken verschiedenster Art. Diese Risiken lassen sich nicht vermeiden, es muß ihnen jedoch Rechnung durch Einhczichung einer entsprechenden Risikoprämie getragen werden. Diese Risikoprämie muß selbstverständlich um so höher sein, je länger der abzulösendc Zeitraum, die Laufzeit oder die Tilgungszeit ist. Man kapitalisiert den nachhaltigen Zukunstsertrag unter Zugrundelegung von einem Gefamtzinsfuß, d. h. einem Zinsfuß, der dein üblichen Zinsfuß zuzüglich Gewinnaufschlag zuzüglich Nisikoprämic entspricht. Läßt man die Risikoprämie init steigender Laufzeit entsprechend steigen, wählt man also bei längerer Lauf zeit einen entsprechend steigenden Gesamtzinssuß, so kommt man praktisch immer aus ziemlich gleiche Werte. Hierfür gebe ich einige Beispiele mit abgekürzten Werten: 4 Fahre 15 "/» — 2.85 5 Jahre 29 °/o -- 2.99 6 Jahre 25 «/« 2.95 5 Jahre 15 "/« — 3.35 6 Jahre 29 »/» -- 3.32 7 Jahre 25 "/» ^ 3.18 5 Jahre 19 "/» --- 3.79 8 Jahre 15 "/« --- 3.78 7 Jahre 20 "/» -- 3.81 6 Jahre 19 °/° -- 4.35 7 Jahre 1214°/° -- 4.49 8 Jahre 15 "/« ^ 4.48 Wie hoch man im einzelnen Fall wegen der Laufzeit und des Wagnisses den Gefamtzinsfuß und damit den Multiplikator wählt, unterliegt subjektivem Ermessen. Die obigen Beispiele zeigen, daß man bei einheitlicher Betrachtungsweise eines Ob jekts und damit bei steigender Laufzeit und auch steigendem Gesamt zinsfuß immer zu fast den gleichen Werten kommt; die Tabelle selbst zeigt ferner, daß man über gewisse Werte bei wirtschaft licher Betrachtungsweise überhaupt nicht hinauskommen kann. Alle Rentenziffern steigen mit der Zunahme der Laufzeit, das Steigen verlangsanit sich jedoch, und dieses um so mehr, je höher der Zinsfuß ist. Es tritt damit ein gewisses überschneiden von Laufzeit und Zinsenhöhe ein, zumal die Renten- zisfern wegen zu starker Annäherung an die Ewigkeitswerte von einem gewissen Zeitpunkt an wirtschaftlich gegenstandslos werden. In der Praxis wird man bei durchschnittlichen Objekten etwa das drei- bis vierfache der Nnternehmerrente, bei Nichtberück sichtigung der Arbeitsrente etwa das zwei- bis dreifache meist ansetzen können. Über das vierfache wird man nur selten hinaus gehen, das fünffache ist bereits ein Ausnahmebetrag. Gerade im Buchhandel spuken jedoch auch heute noch oft genug weit höhere Multiplikatoren herum, die ebenso wie die diesbezügliche Fachliteratur aus die im vorigen Jahrhundert er schienenen »Fingerzeige« des Leipziger Verlegers E. A. See mann") zurückgehen. Er schilderte den vom Käufer cinzunehmen- den Standpunkt ganz richtig wie folgt: Seine Rechnung mutz also daraus basieren, daß ihm die Mög lichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit gewährt ist, innerhalb eines be stimmten Zeitraums den Kaufschilling aus der Superdividende, die ihm dir beabsichtigte Kapitalanlage über de» gewöhnlichen Zinsfuß von 5"/« hinaus gewährt, zuriickzugewinnen. Als der längste Zeit raum sind zu diesem Ende wohl nicht mehr als 19 Jahre anzu- nchmen, und auch nur dann, wenn der Artikel, um den es sich handelt, mit ziemlicher Sicherheit annehmen läßt, daß er auf die Dauer dieses Zeitraumes seine Rentabilität bewahrt ... Dem Zeit raum von etwa 19 Jahren zur Rückgewinnung des Kapitals würde mit Zins aus Zins der Zinsfuß von 714"/» ungefähr entsprechen, cs entfielen also 5"/» ans den Kapitalzins und 714"/« auf die Uuter- nchmerrente, in Summa wird demnach der Zinsfuß von 1214"/« zur Kapitalisierung der Revenue dienen müssen. Im Anschluß hieran berechnet sodann Seemann den Wert einer Rente von jährlich 1350 RM. wie folgt: 1350 RM. : 1214 X 100 -- 10 800 RM. d. h. er löst die Rente mit dem achtfachen Jahresertragc ab. Nach der Rententabelle ergibt sich jedoch etwas ganz anderes. Bei einem Zinsfuß von 1214"/» ergibt sich für zehn Jahre die Rentenzisfer 5.5364, während das achtfache den Ewigkeits wert darstellt. Wenn Seemann dem Käufer während der zehn "> E. A. Seemann: Fingerzeige für Buchhändler zur Abschätzung vo» Sortimentsbuchhandlunge», Leihbibliotheken, Antiquariats- und Verlagsgeschästcn. Vierte Auflage, Leipzig 1876.
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