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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1936
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- 1936-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1936
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- Deutsch
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Scummer 103, 5. Mai 1936 Der Rat des Bundes ist im Berichtsjahr dreimal und zwar am 17. Mai 1935 in Leipzig, am 20. September 1935 in Berlin und am 28. Oktober 1939 in Weimar zusammengetreten. Der Gauausschuß tagte am 18. Mai 1935 (Kantate) in Leipzig. Die Geschäftsstelle des Bundes wurde bisher in Büro gemeinschaft mit der Geschäftsstelle des Börsenvereins geführt. Die ser Zustand läßt sich aber bei der Fülle der den beiden Organi sationen obliegenden Aufgaben auf die Dauer nicht mehr aufrecht erhalten. Die beiden Geschäftsstellen werden deshalb selbständig nebeneinander aufgestellt; zum Teil ist diese Umorganisation schon durchgeführt. Der Posteingang ist schon getrennt. Hinzuweisen ist aber darauf, daß die Fachschaften Verlag, Buchvertreter und An gestellte ihre Post unmittelbar erhalten, während der Postaus gang zentralisiert ist. Da nunmehr auch die Fachschaft Zwischen handel in die Bundesgeschäftsstelle überführt ist, wird, wenn die Geschäftsstelle der Fachschaft Leihbücherei noch eingegliedert sein wird, das Buchhändlerhaus den gesamten Verwaltungsapparat des Bundes und Börsenvereins umfassen. Diese Vereinigung wird sich sicher für die Arbeiten aller beteiligten Stellen als segensreich erweisen. Durch Bekanntmachung vom 12. Februgr 1935 hat der Vor steher Herrn vr. Hellmuth Langenbucher-Berlin zu seinem Be auftragten für das gesamte Pressewesen des Bundes er nannt. vr. Langenbucher hat in dieser Eigenschaft die Aufgabe, die einheitliche Führung sämtlicher innerhalb des Bundes er scheinenden Fachblätter sicherzustellen. Die Hauptlast der Arbeit in der Bundesgeschäftsstelle ergab sich aus dem Aufnahmeversahren, das sich ja nicht nur auf die eigentliche Mitgliedschaft, sondern auch aus die Stamm rolle der buchhändlerischen Nebenbetriebe und auf die Fachlisten erstreckt. Während das Verfahren in Mitgliedschaftsangelegen heiten jetzt normal läuft, sind. Stammrolle und Fachlisten noch in starker Bewegung. Es wird zu gegebener Zeit darüber berichtet werden. . Besondere Schwierigkeiten bereitete die Doppelmitgliedschaft in verschiedenen Fachverbänden der Einzelkammern und in Ver bänden anderer berufsständischer Organisationen außerhalb der Reichskulturkammer. Für die Einzelkammern sind besondere An ordnungen ergangen, die die Frage für gemischten Verlag und gemischte Sortimentsbetriebe regeln. Die Zugehörigkeit von Verlagen mit einem graphischen Nebenbetrieb zur Wirtschaftsgruppe Druck und Papier ordnet der Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums vom 81. August 1935. Auf Grund dieses Erlasses sind Sortimenter, die nebenbei Papier- und Schreibwaren oder Bürobedarf vertreiben, verpflichtet, der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel für diesen Nebenzweig beizu treten. Hierfür ist auf unsere Veranlassung insofern eine Erleich terung geschaffen, als die Reichsschrifttumskammer bei der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel erreicht hat, daß Sortimenter, deren jährlicher Umsatz in Papier- und Schreibwaren oder Bürobedarf RM 3099.— nicht übersteigt, von der Eingliederungs- und Bei tragspflicht gegenüber der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel befreit bleiben. Für dis Zugehörigkeit der Reichskulturkammer-Mitglieder zu Industrie- und Handelskammern ist ebenfalls durch den gleichen Erlaß eine neue Regelung erfolgt. Danach muß jedes Mitglied der Reichskulturkammer der zuständigen Industrie- und Handels kammer (bzw. Handwerkskammer) unter Zahlung eines Mindest beitrages als Mitglied angehörcn. Über hieraus sich ergebende Einzelfragen stehen wir mit den maßgebenden Stellen noch in Verhandlungen. Der B e i tr a g für den Bund ist gleichzeitig der Beitrag zur Reichsschrifttumskammer und wird von dieser festgesetzt. Der Bund ist nur mit der Einziehung des Beitrages beauftragt. Von der Hauptgeschäftsstelle des Bundes wird zur Zeit der Beitrag nur von denjenigen Mitgliedern erhoben, die zu den Fachschaften Ver lag, Handel und Zwischenhandel gehören. Dagegen zahlen die An gehörigen der Fachschaften Leihbücherei, Buchvertreter und An gestellte bis auf weiteres ihren Beitrag zum Bund und zur Reichsschristtumskammer an die zuständige Fachschaft. Der von den Angehörigen der Fachschaften I bis III erhobene Beitrag zer fällt in Grundbeitrag und Firmenzuschlag. Die Höhe des Bundes- beitrages berücksichtigt daher durchaus die wirtschaftliche Lage des einzelnen; sie darf im Vergleich zu den Beiträgen anderer Fach verbände als niedrig bezeichnet werden. Dazukommt, daß Mit glieder, deren Jahresumsatz unter RM 29 090.— liegt, die Mög lichkeit haben, in Notfällen um Herabsetzung des Grundbeitrages nachzusuchen. In allen Fällen, in denen Mitglieder ihre wirt schaftliche Notlage ausreichend dargelegt haben, ist der Beitrag entsprechend ermäßigt worden. Der Mitgliederbestand des Bundes beträgt rund 28 000. Er zergliedert sich folgendermaßen: Fachschaft Verlag 2734, Fachschaft Handel 4997, Fachschaft Zwischenhandel 223, Fachschaft Leihbücherei 3700, Fachschaft . Buchvertreter 4650 und Fachschaft Angestellte 9780. Die Nationalen Kunstpreise 1936 Festakt der Reichskulturkammer in der Reichsoper Berlin Der Festakt zur dritten Verteilung des deutschen Buch- und Filmnationalpreises 1936 wurde zu einer festlichen Ehrung des deutschen Geisteslebens und zu einem Bekenntnis deutschen Kultur lebens. Ein herrliches künstlerisches Bild empfing die mehr als 2000 Ehrengäste des Präsidenten der Reichskulturkammer, die jubelnd den Führer begrüßten, als er den Festsaal der Reichsoper betrat. Sämtliche Präsidenten der Einzelkammern waren erschie nen und hatten in der Ehrenloge Platz genommen. Den Aufklang bildete die erste Berliner Ausführung der »Heldischen Feier« Gerhard Schumanns, zu der Franz Philipp eine Musik geschrieben hatte. Der Staatsschauspieler Lothar Müthel brachte den tiefen Sinn dieser Feier zu meister licher Darstellung. Den musikalischen Teil leitete Generalmusik direktor Arthur Roth er. Dann begann Or. Goebbels mit seiner aus den Tages zeitungen bekannten großen Rede über die Erneuerung des deut schen Kulturlebens, in der er einen weitausholenden Rückblick über Vergangenes und bereits Erreichtes gab. »Vier Aufgaben«, so führte Reichsminister Or. Goebbels aus, »waren uns bei Übernahme der Verantwortung auf dem Gebiete der kulturellen Neugestaltung aufgegeben. Wir mußten erstens die kulturschaffenden deutschen Menschen in einer festgefügten Orga nisation zusammenfasscn, um sie einheitlich und diszipliniert zum Wohle von Volk und Staat zum Einsatz zu bringen. Wir mußten zweitens dem deutschen Kulturschaffen die innere Verbindung zu den neuen Werten und Inhalten der deutschen Politik vermitteln und es mit der tiefen weltanschaulichen Klarheit des National sozialismus erfüllen. Wir mußten drittens die Rolle, die der Staat dabei zu spielen hatte, genau und unmißverständlich um grenzen, und zwar dahingehend, daß er selber Kunst weder schaf fen konnte, noch ihre geistigen Wachstumsgesetze und Entwick lungsmöglichkeiten eincngen, dagegen aber ihr großmütiger und weitherziger Auftraggeber, Anreger und Förderer sein wollte, und mußten viertens und letztens dem künstlerischen Schaffen selbst von der Politik her den heißen und leidenschaftlichen Impuls geben, der immer am Anfang großer kultureller Blüteperioden stand, sie gewissermaßen einleitete, antrieb, ihnen die Richtung und das Ziel zeigte.« Nach den Schlußausführungen: »Eine Unzahl von öffentlichen Preisen gibt dem künstlerischen Schaffen Ansporn und Impuls. Es ist uns in der Tat gelungen, das Volk zur Kunst, aber auch die Kunst zum Volk zurückzuführen« verkündete Di. Goebbels die beiden Nationalpreise, die zum drittenmal« am 1. Mai 409
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