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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1936
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- Deutsch
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Nummer 108, 6. Mai 1936 Gesamtbetrag in größerem Schriftgrad hervorzuheben, damit nicht das Publikum über die Höhe der von ihm insgesamt einge gangenen Verpflichtungen im unklaren bleibt. — Uber die Anord nungen des Werberates der deutschen Wirtschaft, die hauptsäch lich für den Buchhandel in Betracht kommen, haben wir fort laufend im Börsenblatt berichtet. Besondere Bedeutung kommt dabei der Neuregelung der Wirtschaftswerbung in Bücherkatalogen zu, welche die zehnte Bekanntmachung des Werberates mit sich gebracht hat. Da nach hat derjenige, der für sein eigenes Unternehmen werben will, auch die Kosten dieser Werbung zu tragen. Gesunden kauf männischen Anschauungen entspricht es nicht, die Kosten für die eigene Werbung auf Lieferanten oder andere Unternehmen ab zuwälzen. Der Werberat hat daher die Fremdwerbung durch An zeigen in Bücher- und Musikalienverzeichnissen, die eine Eigen werbung des Herausgebers oder des die Herausgabe Veranlassen den oder eine von diesen Personen veranstaltete Gemeinschafts- Werbung darstellen, untersagt. Hierunter fallen in der Regel die Sortimenterkataloge. Lediglich den Bücher- und Musikalienver- zcichnisscn umfassender Art ist, wenn sie entweder ein oder meh rere Sachgebiete oder die Neuerscheinungen eines bestimmten Zeitraums vollständig umfassen, eine Sonderstellung insofern ein geräumt, als ihnen Aufnahme von Fremdanzeigen bis zu einem Drittel des Umfanges erlaubt ist. Die Weihnachtsbücherverzeich nisse der Sortimentsbuchhandlungen können meist nicht als solche Verzeichnisse umfassender Art angesehen werden, sodaß ihnen Fremdwerbung versagt ist. Sortimentsbuchhandlungen dürfen auch keinesfalls ihre Kataloge durch Verlegeranzeigen finanzieren, da der Werberat die Erhebung von Druckkostenzuschüssen für Auf nahme von Büchertiteln als Umgehung seines Verbotes ansieht. Pflichtgemäß haben wir uns des weiteren im Berichtsjahr um die Klärung der sonstigen Anordnungen des Werberates be müht und versucht, Erleichterungen für die Mitglieder zu schaffen. So sind wir wiederholt um Verlängerung der Aufbrauchsfristen für Prospekte mit Dank- und Empfehlungsschreiben, die nicht mehr den Richtlinien der 7. Bekanntmachung des Werberates der deut schen Wirtschaft entsprechen, vorstellig geworden. Auf dem Gebiete der Reichsgesetzgebung hat das Jahr 1935 außerordentlich wichtige Neuerungen gebracht. Wir haben darüber lausend im Börsenblatt berichtet, soweit es sich um besonders wichtige Vorschriften für den Buchhandel handelte. Die sen Berichtsdienst werden wir in Zukunft noch ausbauen. Hervorzuheben ist hier das Gesetz über Versteige rungsgewerbe vom 18. Oktober 1934. Es hat den Grund satz der Gewerbefreiheit für diesen Gewerbezweig beseitigt und die Zulassung von einer Erlaubnis abhängig gemacht. Diese wird auf eine bestimmte Art von Versteigerungsgut beschränkt. Für den Buchhandel kommen in Frage Werke der Schrift-, Druck- und Bucheinbandkunst, z. B. Luxus- und Erstausgaben, alte Drucke, Handschriften und Bücher. Nach Z 70 der Durchführungsverord nung vom 30. Oktober 1934 muß derjenige, der die Erlaubnis zur Versteigerung dieser Gegenstände nachsucht, Mitglied der Reichs- kammer der bildenden Künste in dem für ihn zuständigen Fach verband sein. Dabei ist jedoch völlig die Zuständigkeit der Rcichs- schrifttumskammer übersehen, obwohl im Bereiche des Buch handels von jeher Versteigerungen durchgeführt worden sind, und Unternehmen hierfür bestanden haben. Wir haben daher bei der Reichsschrifttumskammer angeregt, beim Reichswirtschaftsmini sterium auf eine entsprechende Änderung der Verordnung hinzu wirken. Nach Ansicht der Reichsschrifttumskammer wird es aber im Augenblick nicht möglich sein, diese Vorschrift abzuändern, da das Gesetz nun einmal fertig abgeschlossen vorliegt. Sie hat da her mit der Kunstkammer die Vereinbarung getroffen, daß die jenigen Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, die Buchverstei gerungen vornehmen und nicht Mitglied der Reichskunstkammer sind, bei dieser nach K 9 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer-Gesetzes vom 1. November 1933 geführt werden. Dadurch ist also erreicht, daß diese Buchhändler nicht Mit glied der Reichskunstkammer zu werden brauchen, um die Voraus setzungen des K 70 der Versteigerervorschristen zu erfüllen. Wegen des Wareneingangsbuches, das durch die Verordnung vom 20. Juni 1935 eingeführt worden ist, haben wiederholt Verhandlungen im Reichssinanzministerium stattgefun den, um zu erreichen, daß den besonderen Verhältnissen im Sorti mentsbuchhandel Rechnung getragen wird. Über die Bestimmun gen, die im einzelnen gelten, hat das Börsenblatt berichtet. Wir verweisen insbesondere aus die ausführliche Darstellung in der Nummer vom 28. September 1935. Auf dem Gebiet des Steuerrechts, für das wegen seiner Wichtigkeit für unsere Mitglieder ein besonderes Referat beibchal- ten worden ist, war die Beratungstätigkeit außerordentlich rege. Ebenso wurde verschiedentlich in Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden vermittelt. Im Vordergrund stand wie immer die Umsatzsteuer. Die seit Jahren genossene Steuerbefreiung auf Grund des K 7 UStG, wurde im Jahre 1935 abgelöst durch die Steuervergünstigung von 0,5°/°. In den Genuß dieser Vergünsti gungen kommen jedoch nur solche Firmen, deren Einzelhandels umsatz nicht mehr als 75°/» des Gesamtumsatzes beträgt. Es ist uns leider nicht gelungen, die Aufhebung dieser Grenze zu er reichen. Die im Sommer 1935 gemachten Erhebungen über den ziffernmäßigen Umsatz haben trotz wiederholten Ausrufs an unsere Mitglieder so unvollständiges Material erbracht, daß die geplan ten Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium über eine Sonderregelung für den Buchhandel von uns nicht ausgenommen werden konnten. Die im Jahre 1934 erstmalig obligatorisch durchgeführien Gehilfenprüfungen fanden im Frühjahr und Herbst 1935 in allen Bundesgauen statt. Im Frühjahr bestanden 579 und im Herbst 74 Lehrlinge die Prüfung. Bedauerlicherweise muß jedoch sestgestellt werden, daß auch einer geringen Anzahl von Lehr lingen das Prüfungszeugnis nicht ausgehändigt werden konnte. Wo die mangelhaften Kenntnisse und Leistungen auf eine unge nügende Ausbildung durch die Lehrsirma zurückzusühren waren, wurden Nachprüfungen des betreffenden Betriebes vorgenommcn und es wurde dafür Sorge getragen, daß in Zukunft dort eine ord nungsgemäße und den an den buchhändlerischen Nachwuchs zu stellenden Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechende Ausbil dung gewährleistet wird. So hat auch in dieser Richtung die Ge hilfenprüfung ihre Vorteile für den ganzen Berufsstand gezeigt. Die 1935 ebenfalls durchgeführte Lehrlingszählung hat die bereits vorhandenen Unterlagen ergänzt. Unsere Lehr- lingskartei bietet nunmehr einen umfassenden Überblick über den Lehrlingsbestand und die Lehrlingshaltung im deutschen Buch handel überhaupt. In Werbeangelegenheiten haben wir aufs engste mit der Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung zu sammengearbeitet. Die Arbeitsteilung liegt fest. Aufgabe der Reichsarbeitsgemeinschast ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung der großen Gemeinschaftswerbungen. Der Bund führt neben der Herausgabe und dem Vertrieb von buchhänd lerischen Werbemitteln die Beratung des einzelnen Buchhändlers durch; unsere Obmänner und Vertrauensleute sind verantwort lich für den persönlichen Einsatz am Orte, der für das Gelingen der Pläne ausschlaggebend ist. Ihre erste Probe bestand diese Regelung während der Buchwoche im Herbst. Die durchweg günstigen Berichte über das anschließende Weihnachtsgeschäft ließen deutlich die Auswirkungen der Werbewoche erkennen. Bei den von der Reichsschrifttumskammer veranstalteten landschaftlichen Ehrentagen der Dichtung halfen wir mit durch Veröffentlichung von Literaturlisten und durch den Vertrieb von Plakaten und von Bücherstistungen. Nach Kräften unterstützten wir Ausstellungen und Veranstaltungen, die Verbindung zum Buche zeigten. Hervorzuheben ist hierbei die Buchschau auf der -Internationalen Automobil-Ausstellung- und die -Deutsche Wcihnachtsschau am Funkturm-, beide in Berlin vorbereitet und durchgeführt. Zum Erntedanktag gaben wir dem Sortiment mit einer Schrifttumsliste und einem Musterschausensterbilde Anregungen zur Werbung für Bücher über die Beziehungen zwischen Stadt und Land. 407
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