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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1936
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Daneben lief die bewährte allmonatliche Veröffentlichung von Schaufensterthemen, von Gedenktagen und Musterschau fenstern im Börsenblatt. In einer viermonatigen Folge brachten wir als Musterfenster preisgekrönte Arbeiten aus dem Schau fensterwettbewerb des Reichsberufswettkampfes. Wie in den Vor jahren wurden den Einsendern der verwendeten Photos kleine Anerkennungsprämien ausgezahl. Fortgesetzt wurde auch die allwöchentliche Bekanntgabe lite rarischer Sendungen und Buchbesprechungen der Reichssender und des Wiener Rundfunks im Börsenblatt. In einer Aufsatzreihe wurde versucht, dem Buchhandel Anregungen und Richtlinien für die werbliche Ausnützung dieser Sendungen zu geben. Wachsende Anerkennung fand unser Materndienst, dessen rege Benutzung den weiteren Ausbau rechtfertigt. Der Vertrieb von Plakaten, Siegelmarken, Buchsprüchen, Werbepostkarten, Pack papier mit Werbeaufdruck, Schriften zur Buchwerbung und Wunschzetteln ging flott weiter. Neuhergestellt wurden je ein Plakat zur Buchwoche und zu Weihnachten (von elfterem auch Siegel- Marken), neuaufgenommen ferner vier Diapositivmuster für die Lichtspielwerbung und mehrere Matern. Eine neueingerichtete Sammlung von Photos moderner buch- händlerischer Ladenbauten wurde gern und häufig von Ratsuchen den benutzt. Zur Gemeinschaftswerbung des Reichsverbandes der deut schen Zeitschriftenverleger entwarfen wir Werbetexte. Beobachtet wurden die Einrichtung der verschiedenartigen Volksbüchereien (Wander-, Bord-, Reichsautobahn-, Hotel-, Reichsjugendbüchereien u. a.), die Herausgabe von Jugend- schriftcnverzeichnissen und dis Arbeit der Literaturprüfstcllen. Fortgesührt wurden auch die Beobachtungen der Normbestrebun gen, soweit sie den Buchhandel angingen. Die am 21. September 1934 errichtete Satzungdes Bundes als der ständischen Zusammenfassung des reichsdeutschen Buch handels bedurfte auf Grund der Eingliederung sämtlicher buch händlerischer Sparten in den Rahmen des Bundes verschiedener Änderungen. Weiter wurde die Anordnung des Vorstehers über Ablieferung eines Pflichtexemplars neuer Verlagswerke an die Deutsche Bücherei ausgenommen. Hervorzuheben ist auch die Änderung der Bestimmungen über Bestrafung von Mitgliedern. Der Bund ist in Zukunft nur noch für die Erörterungen zuständig, nötigenfalls mit Hilfe der neueingesetzten Ehrenräte, während die Strafen von der Reichsschrifttumskammer festgesetzt werden. Die Organisation des Bundes in fachlicher und ge bietsmäßiger Gliederung ist abgeschlossen. Für die Vertretung der fachlichen Belange im Rahmen der Aufgaben des Bundes wurden sechs Fachschaften gebildet, und zwar die Fachschriften Verlag, Handel, Zwischenhandel, Leihbücherei, Buchvertreter und An gestellte. Die Vielgestaltigkeit des Wirtschaftslebens machte bei einigen Fachschaften eine weitere Untergliederung in Fach gruppen und Arbeitsgemeinschaften nötig. Jede Fachschaft erhielt eine Geschäftsordnung, die vom Vorsteher durch Ver öffentlichung im Börsenblatt in Kraft gesetzt wurde. Die Führung der Fachschaften im einheitlichen Geiste wird dadurch gewähr leistet, daß die Fachschaftsleiter vom Vorsteher des Bundes be rufen und abberufen werden. Die Fachschastsleiter ernennen ihrer seits die Leiter der Fachgruppen und Arbeitsgemeinschaften und überwachen deren Tätigkeit. Den gebietsmäßigen Gliederungen des Bundes, den Gauen, Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften (in kleineren Orten) wurden einheitliche Geschäftsordnungen gegeben. Die Gau einteilung entspricht der gebietsmäßigen Gliederung der Partei, dadurch wird die Zusammenarbeit der Gaue mit den örtlichen Partcistcllen und den Landesleitern der Reichsschrifttumskammer gewährleistet. Nur vom Gau Sachsen wurde das Gebiet der Buch handelsstadt Leipzig wegen ihrer Bedeutung für den Gesamtbuch- handcl äls Gau Sachsen II abgctrennt. Die Gaue werden von Gauobmännern geführt, die vom Vorsteher des Bundes ernannt und abberufen werden. Die Obmänner der Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften unterstehen unmittelbar dem Gauobmann. Diese örtlichen Gliederungen des Bundes sind die verwal tungsmäßige Zusammenfassung sämtlicher im betreffenden Gebiet 498 ansässigen Mitglieder des Bundes aus allen Fachschaften. Zur Beratung stehen den Gauobmännern die Fachschastsberater zur Seite, die vom Vorsteher auf Vorschlag der Fachschastsleiter er nannt werden. Erstmals gab die Eröffnung der Woche des Deutschen Buches in Weimar den Fachschaften und auch einzelnen Fachgruppen Ge legenheit, am 26. und 27. Oktober 1935 unter Beteiligung zahl reicher Berufskameraden aus allen Teilen des Reichs zusammen zukommen und Fachbesprechungen abzuhalten. Hervorzuheben ist die Eingliederung der Buch- gemeinschasten in den Bund. Die bisher unüberbrückbar erscheinenden Gegensätze wurden in wiederholten Besprechungen ausgeglichen und die Eingliederung als Fachgruppe der Fachschaft Verlag schließlich unter gleichzeitigem Erlaß einer Anordnung des Vorstehers über den Betrieb von Buchgemeinschaften im Bör senblatt Nr. 292 vom 31. August 1935 vollzogen. Hierbei haben die Buchgemeinschaften die Verpflichtung übernommen, ihre Werke dem allgemeinen Buchhandel zugänglich zu machen und den Buch handel wirtschaftlich in Stand zu setzen, Mitglieder für Buch gemeinschaften zu werben. Damit war der jahrelange Zwist zwi schen Buchhandel und Buchgemeinschaften endgültig zu Grabe getragen. In Zusammenhang mit der Satzungsänderung ist auf die Ehrenordnung für den deutschen Buchhandel hinzuweisen. Bereits in K 15 der Bundessatzung vorgesehen, wurde sie nach längeren Vorarbeiten schließlich durch die Anordnung der Reichs schrifttumskammer vom 30. Januar 1936 Wirklichkeit. Die buch händlerischen Ehrenräte sind zuständig für die Untersuchung von Verletzungen der Grundsätze der Berufs- und Standesehre, für die Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung zur Berufsaus übung und zur Erörterung über gewisse Verstöße gegen die Reichs kulturkammergesetzgebung. Im ersten Rechtszug werden die Gau ehrenräte, im zweiten Rechtszug wird der Reichsehrenrat als Hilfsorgan der Reichsschrifttumskammer tätig. Die Kammer ent scheidet auf Grund des Vorschlages des Ehrenrats. Zivilrechtliche Streitigkeiten können nicht vor die buchhändlerischen Ehrenräte gebracht werden, ebenso bleibt für die Verstöße gegen die buch händlerische Berkrufs- und Verkehrsordnung in der bisherigen Weise der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zuständig. Für Streitigkeiten aus dem Verlcagsverhältnis zwischen Buchvertretern und ihren Beschäftigungsfirmen sind Schlich tungsstellen vorgesehen, die von der Fachgruppe Reise- und Ver sandbuchhandel und Fachschaft Verlag mit der Fachschaft Buch vertreter gebildet werden sollen. Auf das Verfahren dieser Schlich tungsstellen findet die Schlichlungsordnung des Börsenvereins entsprechende Anwendung. Erwähnt möge hier auch werden das zur Schlichtung von Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zwischen Verlegern und Schrift stellern geschaffene Schiedsgericht des deutschen Schrifttums, verankert in der von der Reichsschrifttums kammer unterm 22. November 1935 erlassenen Schiedsgerichts ordnung. Seine sachliche Zuständigkeit umfaßt alle Streitigkeiten, die bei der beruflichen Betätigung der Schriftsteller und Verleger entstehen können, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit anderer Gerichte gegeben ist. über Personelle Veränderungen ist folgendes zu berichten: vr. Hellmuth von Hase-Leipzig ist, nachdem er Kantate 1935 nach sechsjähriger Amtstätigkeit aus dem Amt als Schatzmeister des Börsenvereins ausgeschieden ist, zu diesem Zeitpunkt auch vom Amt des Schatzmeisters des Bundes entbunden worden. Zu seinem Nachfolger wurde Anton Hiersemann-Leipzig berufen. Zum Vertreter der Gaue im Rat des Bundes wurde Kantate 1935 Gustav Langenscheidt-Berlin ernannt. Theodor Fritsch-Leipzig ist nach Niederlegung des Amtes als Leiter der Fachschaft Handel aus dem Rat des Bundes ausgeschie den; an seine Stelle ist Hermann-Lion Sippel-Hamburg getreten. Herr Fritsch übernahm an Stelle des Herrn Vowinkel die Ver tretung des Rates des Bundes im Kleinen Rat des Börsen vereins.
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