Nr. 92 (R. 49) Leipzig, Dienstag den 21. April 1936 193. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins derDeutschen Buchhändler Lieferungen an Warenhäuser in der Schweiz Von jetzt ab dürfen an Warenhäuser in der Schweiz Laden preis freie Werke zum Händlerpreis geliefert werden. Die Lie ferung Ladenpreis g e s ch ü tz t e r Werke zum Nettopreis bleibt dagegen untersagt. Diese Regelung gilt für folgende Firmen: Magazine der Rheinbrücke in Basel, Magazine zum Globus in Basel und Zürich, Firma Knopf in Basel, Firma Braun A.-G. in Zürich, Firma Loeb in Bern. Der Buchhandlung des Verbandes Schweizerischer Konsumvereine in Basel darf nach wie vor überhaupt nicht zu Nettopreisen ge liefert werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden streng geahndet. Die Verleger haben die Grossisten, die von ihnen be ziehen, namentlich auch Grossisten im Ausland, streng auf Jnne- haltung dieser Regelung zu verpflichten. L e ip z i g, den 20. April 1936. I. A.: Or. Hetz. Buchhändler-Kantate 1936 Fahrpreisermäßigung Die Reichsbahn gewährt für die Kantateveranstaltungen 1936 folgende Vergünstigungen: Aus allen Bahnhöfen im Umkreis bis zu 75 Tarifkilometern um Leipzig werden Sonntagsrückfahrkarten an jeder mann ohne Ausweis ausgegeben. Die Karten gelten ab Sonn abend, den 9. Mai, 0.1 Uhr, bis Montag, den 11. Mai, 12 Uhr (spätester Zeitpunkt des Antritts der Rückfahrt). Außerdem liegen von zahlreichen weiter entfernt gelegenen Bahnhöfen Sonntagsrückfahrkarten nach Leipzig ständig aus, z. B. von: Berlin, Aschersleben, Cottbus, Senstenberg, Erfurt, Apolda, Gotha, Jena, Saalfeld, Weimar, Magdeburg, Annaberg (Erzgeb.), Aue, Chemnitz, Dresden, Freiberg (Sachsen), Meißen, Olsnitz (Vogtl.), Reichenbach (Vogtland), Zwickau (Sachsen). Die Reichs bahn hat veranlaßt, daß auch die außerhalb des Umkreises von 75 lim ständig nach Leipzig aufliegenden Sonntagsrückfahrkarten die gleiche verlängerte Geltungsdauer erhalten. Fahrpreisermäßigung tritt weiter ein bei Gesellschafts- fahrten. Wenn gleichzeitig von einem Ort mindestens 12 Fahr karten nach Leipzig gelöst werden, wird 33^ "/» Ermäßigung ge währt. Bei Lösung von 25 Fahrscheinen beträgt die Ermäßigung 40"/° und bei 100 Fahrscheinen 50"/». Bei Lösung von 12 bis 19 Fahrscheinen für Erwachsene wird ein Teilnehmer, bei 20 bis 39 Personen ein zweiter Teilnehmer und für 40 bis 99 Per sonen drei Teilnehmer unentgeltlich befördert. Die vorgeschriebene Teilnehmerzahl könnte in den Eisenbahn knotenpunkten der einzelnen buchhändlerischen Gaue erreicht wer den. Beispielsweise müßten sich die Teilnehmer aus dem Rhein land in Köln, aus Westfalen in Hamm, aus Baden und Württem berg m Stuttgart oder einem anderen geeigneten Ort und aus Bayern in München oder Nürnberg zusammenfinden und von diesen Orten aus die Fahrscheine nach Leipzig lösen. Bedingung ist, daß die Rückreise unter Beteiligung sämtlicher auf der Fahrt nach Leipzig beteiligten Personen erfolgt. Wer die Rückreise später antritt, muß voll nachzahlen. Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Leipzig, den 20. April 1936. vr. Heß. Ausschluß Herr Adolf Wirtzfeld, Geschäftsführer der Firma Ver kehrs-Verlag G. m. b. H. inRemagen a. Rh. ist mit Beschluß des Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer vom 31. März 1936 mit sofortiger Wirkung aus dem Bund Reichsdeutscher Buch händler und damit aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen worden, da er nicht die für einen kulturvermittelnden Beruf er forderliche Zuverlässigkeit und Eignung in Sinne des 8 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz besitzt. Zum Verkauf der Restbestände wurde eine Frist bis zum 30. Juni 1936 gewährt. Gau Äessen-Naflau im Bund Reichsdeutscher Buchhändler Am Donnerstag, dem 23. April 1936, findet eine Versamm lung aller Fachschaften (I—VI) 20.30 Uhr im Hotel »Kölner Hof», Frankfurt a. M., am Hauptbahnhof, statt. Es spricht Gau redner vr. Fuchs, Wiesbaden. Erscheinen ist Pflicht! Frankfurt a. M., den 17. April 1936. Karl Böhle, Gauobmann. 3S7