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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1936
- Strukturtyp
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- 1936-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1936
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- Deutsch
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Nummer 92, 21. April 1936 des Erscheinungsortes ist meist nur bei älteren Drucken nötig, während das Erscheinungsjahr immer angegeben werden muß. Be zeichnungen wie: O. I. (— ohne Jahr) sollten bei Angeboten ganz verschwinden. Man bemühe sich bereits bei der Katalogisierung von Werken ohne Jahreszahl das Erscheinungsjahr an Hand der Bibliographien sestzustellen oder nach Schätzung in Klammern an zugeben. Viele Mißverständnisse können dadurch vermieden werden. Eine besondere Sorgfalt wende man der Einbandbeschreibung zu. Liegt ein Buch im Originaleinband des Verlegers vor, so ist eine entsprechende Angabe unumgänglich. Bei Privateinbänden genügt cs nicht immer nur von Halbleinen-, Leinen-, Halbleder- odcr Lederbänden zu sprechen. Nach Art der Einbandstosse ergeben sich ganz beträchtliche Wertunterschiede. Es ist sicher nicht von jedem Buchhändler zu verlangen, daß er bei Lederqualitäten die Kennzeichen für Saffian, Maroquin, Chagrin beherrscht, aber die Fähigkeit, einen Vollederband von einem Spaltledererzeugnis zu unterscheiden, darf man wohl voraussetzen. Eine häufige Ver wechselung kommt zwischen einem Pergament- und einem Sckweinsledereinband, dem vorwiegenden Werkstoff des deutschen Blinddruckbandes des 16. und 17. Jahrhunderts, vor. Eine weit verbreitete Angewohnheit des Buchhandels ist es ferner, aus einem Qualitätsbegrifs heraus einen besseren maschinellen Halbleder einband als Halbfranzband zu bezeichnen. Der echte Halbsranz band ist stets ein Handeinband, da die aus tiefem Falz befestigten Deckel direkt an den Buchblock gearbeitet werden müssen. Eine ge nauere Einbandbeschreibung ist somit zu wünschen. Obgleich Deutschland aus dem Gebiete der Einbandforschung Hervorragen des geleistet hat, findet man selbst bei namhafteren Firmen nicht immer das notwendige Interesse für eine exaktere Einbandbefchrei- bung, wie sie z. B. in Frankreich — wenn auch noch aus anderen Ursachen — durchschnittlich zu finden ist. Eine Selbstverständlichkeit sollte es bei Angeboten sein anzu geben, ob eine Schrift als Hochschulveröffentlichung, Sonder abdruck oder dergl. vorliegt, bzw. nicht im Handel ist. Manche Dissertationen sind z. B. unter gleichem Titel, aber in erweiterter Form als selbständiges Buch erschienen und nur in dieser Aus gabe erwünscht. Die meisten Einwände und bitteren Enttäuschungen erwachsen jedoch dem Buchhändler — abgesehen von den damit verbundenen unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Publikum — durch die mangelhasten Zustandsbeschreibungen der ihm angebotenen Bücher. Da wohl jeder Kollege auf diesem Gebiete traurige Er fahrungen gemacht hat, so ist es nur zum Vorteil des ganzen Standes, wenn die absolute Wahrheit gefordert wird. Das gilt nicht nur für die Buchhändlerofferte, sondern auch für jede andere Form von Angeboten. Im übrigen spricht das Wirtschafts werbungsgesetz davon mit aller Deutlichkeit. Schwere Defekte in Büchern (fehlende Titel, Seiten, Tafeln usw.) werden von jeder guten Firma vermerkt. Bei Zeitschriften sind allerdings Teile (Titel, Register, Beilagen), die als fehlend vermutet werden, manchmal nicht erschienen. Ist dieser Nachweis zu erbringen, so wird man dies angeben. Unumgänglich notwendig sind aber alle Angaben über Erhaltungsschäden, die die wesentliche Wertminde rung eines Buches hcrbeiführen, z. B. Stempel oder Namen eintragung auf denn Titel, lose Blätter, Buntstift- oder Tinten striche im Text, Papierbräune, Stock- oder Fettflecke, Wurmlöcher, verschossene und beschädigte Einbände, zerlesene Leihbibliotheks exemplare und andere Arten von Gebrauchsspuren. Es ist aus deutschen Antiguarkreisen vor einer Reihe von Jahren die Anregung gekommen, für den buchhändlerischen Ver kehr einen Schlüssel zu schaffen, der auf Grund eines Zahlen systems die verschiedenen Grade des Erhaltungszustandes eines Buches kenntlich macht. Ein Praktischer Versuch liegt auch bereits vor in dem Werk von Rudolf Dimpfel, Hilssbuch für wissenschaft liche Buchhändler und Antiquare. Leipzig: 1927. Sicher wäre es wertvoll für das Offertenwesen des gesamten vertreibenden Buch handels einen allgemein verbindlichen Schlüssel zu schassen, der keinen Zweifel über den Zustand angebotener Bücher osfenläßt; bei den Postbestimmungen, die für Bücherzettel alle Zeichen für eine verabredete Sprache verbieten, ist jedoch ein solches Unter nehmen nur von beschränktem Wert. In Antiquariatskatalogen könnte sich dagegen ein Erhaltungsschlüssel nutzbringend aus wirken. Nicht immer liegt die Schuld mangelhafter Bücherangebote am Buchhändler. Die Bestimmungen der Reichspost über den Drucksachenverkehr legen oft Beschränkungen auf. Für den Bücher zettel sind außer der Bezeichnung des bestellten oder angcbotenen Werkes handschriftliche Nachträge von S Worten zulässig. Fehlt auf der Karte eine Spalte, die mit dem gedruckten Wortlaut -RM Rpf- versehen ist, so wird die handschriftliche Preisbezeich nung in die gebührenfreien !> Worte mit einbezogen. Es ist des halb vorteilhaft, den eigenen Bücherzettel den bestehenden Post vorschriften anzupassen, um bei den Angeboten antiquarischer Bücher für den Erhaltungszustand möglichst 5 Worte, falls not wendig, frei zu haben, über die Bestimmungen der Reichspost unterrichtet das in 3. Auslage im Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig erscheinende Schriftchen von Postinspektor Max Schlichter -Bücherzettel-. Die Anschaffung sei jedem empfohlen. Wenn in diesem Aufsatz versucht worden ist, auf ständig wie derkehrende Mißstände hinzuweisen, die sich oft zum Schaden des Einzelbetriebes auswirken, so knüpft sich daran die Hoffnung, daß bei gutem Willen viel Arger im Offertenwesen in Zukunft ver mieden werden kann. Der innere Markt des Antiquariatsbuch handels wird nicht nur von führenden Antiquariaten bestimmt, sondern auch von anderen Sparten des Buchhandels, deren Ver tretern naturgemäß nicht die exakte bibliographische Schulung zur Verfügung steht, wie dem reinen Antiquar. Es gehört aber m. E. zu den dringenden Aufgaben der künftigen Erziehungsarbeit am buchhändlerischen Nachwuchs, jedem Lehrling, gleichgültig in wel cher Sparte er beschäftigt ist, die elementare Aufnahmetechnik von Büchern beizubringen. Dann dürfte auch in absehbarer Zeit man cher Mißstand im Ossertenwesen wegfallen. Gehilfenprüfungen Die nordbaherischen Gaue Wir haben unsere Prüfung, wie ursprünglich festgesetzt, am 29. März abgehalten, da eine Verschiebung allerlei Hindernissen be gegnet wäre. Sämtliche wahlberechtigten Prüflinge von auswärts hatten sich auf unsere Veranlassung Wahlscheine besorgt. Es stellten sich 7 Prüflinge aus Nürnberg und 9 aus den übrigen nordbayerischen Städten. Als Prüfungslokal hatten wir liebens würdigerweise den Laden der Firma Edelmann zur Verfügung ge stellt bekommen. Die Prüfung selbst war insofern für die Prüfenden nicht leicht, weil die Nürnberger Lehrlinge in einem kaufmännischen Kursus an der Berufsoberschule und in einem von den Fachschaften des Bundes geschaffenen Kursus für buchhändlerifche Betriebslehre besser durchgebildet sein mußten als die einzelnen Lehrlinge aus den verschiedenen auswärtigen Orten, denen eine solche Schulung nicht zur Verfügung stand. Dabei mußten wir uns aus Gründen der Einheitlichkeit doch nach Kräften an die Richtlinien des Prüfungs ausschusses halten. 360 Der Prüfung wohnten mit großem Interesse die Herren Schul direktor Birklein und Schulrat Walter als Vertreter der Stadt Nürnberg bei. Im großen und ganzen mußten wir feststellen, daß die Kenntnisse der Lehrlinge sich gegenüber den drei vorausgehenden Prüfungen vertieft haben. Buchhändlerische Betriebslehre einschließ lich Verkehrs- und Verkaufsrecht, Organisation des Buchhandels hat ten sich in mehr oder minder großem Maße alle Lehrlinge zu eigen gemacht. Auch auf literarischem Gebiete merkte man im allgemeinen die große Liebe des Nachwuchses für den Beruf und seine »Waren kunde«. Ein Literaturgebiet, das in besonders hervorragendem Maße beherrscht wurde, ist das Gebiet des NS.-Schrifttums. Während die Prüflinge vor drei Jahren in der Erkennung nndeutschen Schrift tums noch arg stolperten, kann man jetzt wohl behaupten, daß dies grundsätzlich anders geworden ist, ja daß man von einer gewissen Selbstverständlichkeit sprechen kann. Verhältnismäßig geringe Kennt nisse zeigten sich auf den rein kaufmännischen Gebieten Buchhaltung, Handelsrecht, Wechselrecht usw. Diese Feststellung sagt nichts Neues.
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