Nr. 276 <N. 144). Leipzig. Donnerstag den 28. November 1935. 102. Jahrgang. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Bekanntmachung Hiermit gebe ich bekannt, daß ich Pg. Theodor Fritsch, Leipzig, auf seinen Wunsch von seinem Amt als Leiter der Fachschaft Handel entbunden habe. Im Namen des deutschen Buchhandels danke ich Pg. Fritsch für die von ihm geleistete wertvolle Arbeit in der Fachschaft Handel. —- Als Vertreter des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler im Kleinen Rat des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler gehört er auch weiterhin dem Rat des Bundes an. Als neuen Leiter der Fachschaft Handel habe ich Pg. Hermann-Lion Sippe!, Hamburg, berufen. Leipzig, den 23. November 1935 Baur, Vorsteher Aufruf! Die Mitarbeit der deutschen Presse anläßlich der „Woche des Deutschen Buches 1935" hat auch hochgespannte Erwartungen noch übertroffen. Der Wert der dadurch für das deutsche Buch und damit auch für den deutschen Verlags- und Sortimentsbuchhandel geleisteten Werbearbeit ist außerordentlich. Wir stellen dies mit besonderem Dank an die gesamte deutsche Presse ausdrücklich fest und verbinden damit den Wunsch an die deutschen Verleger und Sortimenter, sich nun auch ihrerseits der Zeitungen und Zeitschriften für eine umfangreiche Eigenwerbung durch Aufgabe von Anzeigen insbesondere vor Weihnachten zu bedienen. Es ist Ehrenpflicht für jeden einzelnen, auf diese Weise der deutschen Presse den Dank des Gesamt buchhandels abzustatten. Der Vorsteher Der Leiter der Neichsarbeitsgemeinschaft des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler für Deutsche Buchwerbung e.V. Baur Wismann Mitteilung der Geschäftsstelle Die Aufnahme des Herrn Johannes Hofbauer in Firma Hofbauersche Buchhandlung, Wuppertal-Elber feld, in den Bund Reichsdeutscher Buchhändler und in die Reichsschristtumskammer wurde vom Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer am 12. November 1935 abgelehnt, da Hofbauec die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne des K 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskultur kammergesetz vom 1. November 1833 (RGBl. I, S. 797) nicht besitzt. Zur Abwicklung seiner buchhändlerischen Tätigkeit wurde ihm eine Frist bis zum 31. Dezember 1935 gesetzt. Parteiamtliche Prüfungskommission Sämtliche für die Parteiamtliche Prüfungskommission be stimmten Prüfungsgebühren sind ab 1. Dezember nicht mehr auf das Münchner Postscheckkonto zu überweisen, sondern auf das Postscheckkonto der Parteiamtlichen Prüfungskommission, Ber lin W 35, Matthäikirchplatz 7, Berlin Nr. 95221 unter genauer Angabe der Buchnummer, des Titels und des Verlages. Berlin, den 22. November 1935. i. B.: Hederich. Verfügung! Dem E st-E st-Verlag, Düsseldorf, Schadowstr. 59, wird im Nachgange zu der am 10. September 1935 veröffent lichten Verfügung über die Entziehung der Berechtigung zum Vertrieb nationalsozialistischen Schrifttums des Friedrich Floeder Verlages, Düsseldorf, Goethestraße l5, ebenfalls verboten, national sozialistisches Schrifttum zu verlegen und zu vertreiben. Berlin, oen 22. November 1935. Der Vorsitzende der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums. Bo uhler, Reichsleiter. x „Volksgenosse, Du bist der Ltaal". Mnrer-üilfsll-erb des Adolf Hitler. Lei Dir dieser Ehre nnd Vcrant- W Wortung bewußt! Opfere reichlich für das Wintcrhilfswerk! 1013