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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1935
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- Deutsch
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- Saxonica
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276, 28. November 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. fahrungsgemäß auch jenen volkstümlichen Titelumbildungen ent gegen, die dann Platz greifen, wenn die Bücher bereits im öffent lichen Verkehr und gelesen worden sind. Das Schlagwort-Register erschließt den Textteil des biblio graphischen Verzeichnisses, darum wird in ihm die bibliographische Anzeige nicht vollständig wiederholt. Nur der Autoren-Name, der Haupttitel, wenn erforderlich der Zusatztitel, das Erscheinungs jahr und der Preis, und zwar in der Regel für das broschierte Exemplar, sind im Register angegeben. Die, mit dem Schlagwort gleichlautenden Wörter bzw. Silben im Registertitelwortlaut wer den durch eine — (Tilde) ersetzt. Verweisungen beim Schlagwort führen zu anderen Schlagwörtern hin, wenn dort verwandte Literatur zu finden ist. Das Schlagwort-Register ist mit dem Stichwort-Register zu einem großen Alphabet vereinigt, in dem der Wortlaut der Schlag- und Stichwörter die Ordnung bestimmt. Schlagwörter sind fett-, Stichwörter in gewöhnlicher Schrifttppe gedruckt. Im Halbjahrs-Verzeichnis 19351 sind 11 743 angewigte Druckschriften von etwa 6400 Schlagwörtern erfaßt. Dazu wurden etwa 32 671 Manuskriptzettel ausgeschrieben, denn jeder Buch titel wird in der Regel dreimal verarbeitet. In der Aufführung der Literatur unter dem Schlagwort erscheinen Schriften allgemeinen Inhalts über das entsprechende Sachgebiet vor der Spezial- literatur. Die aufgeführte Literatur ist alphabetisch nach Autoren- Namen. anonyme Literatur nach Ordnungswörtern geordnet. Ilnterschlagwörter im Bereich eines Schlagwortes trennen die ein zelnen Literaturaufführungen. Die Unterschlagwörter find nicht willkürlich gebildet. Sie ergeben sich aus der Eigenart des zufam- mengcstellten Literaturstoffes, oft sind es sogar Kennwörter aus dem Buchtitelwortlaut und kehren im Zitat des Titelwortlautes wieder. Diese notwendige Wiederholung erfolgt nur durch den An fangsbuchstaben. Wird durch ein Schlagwort zahlreiches Literatur material vereinigt, so erfährt es durch Untergliederungen, die sich ebenfalls aus der Eigenart des vorhandenen Literaturstoffes er geben, eine übersichtliche Trennung: z. B. DeutscheSvrache, Lehr- und Übungsbücher. 1. Für Deutschs. 2. Für Ausländer. — oder: Deutschland. Geschichte. 1. Allgemeines. Hand- und Lehrbücher. 2. Zeitabschnitte. — oder: Gesundheits pflege. 1. Wissenschaftliche Literatur. 2. Volkstümliche Schrif ten. 3. Besonderes. Je umfangreicher ein Gebiet ist, das durch ein Die japanische Novelle Von Rechtsanwalt Dr. W i Mit einer am 15. Juli 1935 in Kraft getretenen Novelle hat der japanische Gesetzgeber sein Urheberrechtsgesetz, das aus dem Jahre 1899 stammt, aber bereits in den Jahren 1910 und 1920 novelliert worden war, in einzelnen Punkten abgeändert, die interessant genug sind, den Lesern des Börsenblattes bekannt gemacht zu werden. Die wichtigsten Abänderungen des geltenden Gesetzes sind folgende: 1. Nach Art. 22 Ziff. 7 wird der Hersteller einer Schall platte oder irgendwelcher anderer Vorrichtungen, vermittels deren Töne mechanisch wiedergegeben werden, als Urheber der Schallplatte dergestalt angesehen, daß er an der Schallplatte ein ausschließliches Urheberrecht besitzt. Diese Norm, die unseren urheberrechtlichen Grundanschau ungen zuwiderläuft, erleidet aber eine wesentliche Einschränkung dadurch, daß nach den neuen Bestimmungen des Art. 30 Abs. 1 Ziff. 8 es gestattet ist, sich zu einer Aufführung oder einer rund- funkmäßigen Wiedergabe einer Schallplatte zu bedienen. Der '»Urheber« der Schallplatte kann also trotz seines Urheberrechts nicht verhindern, daß sein »Werk«, die Schallplatte aufgesührt wird; er hat also in Wirklichkeit kein Urheberrecht an der von ihm hergestellten Schallplatte, sondern sein Recht beschränkt sich auf die ausschließliche Befugnis der Vervielfältigung der von ihm hergestellten Schallplatte (Art. 1). So wird das Recht des Herstellers der Schallplatte zwar »Urheberrecht« genannt, es handelt sich aber tatsächlich um einen Leistungsschutz gegen unzu lässige Vervielfältigung der von ihm hergestellten Produkte. 1016 Schlagwort erfaßt wird, um so mehr Untergliederungen sind not wendig. Das Schlagwort »Weltkrieg« erschließt die vorhandene Literatur durch zwanzig Untergliederungen, die in sich wieder feiner abgegrenzt sind. Einige kennzeichnende Unterscheidungen des aus geführten Literaturmaterials sind bei den Schlagwörtern »Ge werbe — Kochkunst — Konkurs — Recht — Sozial...« zu be achten. Dort bezeichnen, vor die aufgeführten Buchtitel gesetzte, kleine Buchstaben lokale Beziehungen der zitierten Literatur, no — Norddeutsche Küche, ö — Österreich, r -- Rußland, s — Schweiz, t -- Tschechoslowakei, wie -- Wiener Küche. Bei dem Schlagwort »Deutsche Sprache, Lehr- und Übungsbücher«, kenn zeichnet ein kleines s — Selbstunterricht, Bücher für den Selbst unterricht. Unter dem Schlagwort »Mission» wird katholische Lite ratur durch ein * (Sternchen) kenntlich gemacht. Das Gebiet der schönen Literatur wird im allgemeinen nur durch Stichworte er schlossen, aber auch innerhalb einzelner Schlagwörter wird sie durch die schlagwortmäßige Wendung »in der Dichtung» erfaßt; z. B. Arbeitsdienst (Unterschlagwort:) in der Dichtung: Greil, G.: Wir ziehen Deiche am Meeresstrand. — Karsten, O.: Neuhagen. Mannschaft, Werk und Landschaft. — oder Schnee schuhlaufen (Unterschlagwort:) in der Dichtung: Roßmanith, H.: Sanatorium Schnee. Skiroman aus den Zürser Bergen. — Westenberger, H.: Flori, bleib in der Spur! Roman. Im Stich- und Schlagwort-Register nicht erwähnt sind Voranzeigen künf tiger Neuerscheinungen und Berichtigungen bereits erschienener Literatur. Sie sind nur im Textteil des Halbjahrs-Verzeichnisses bzw. des Deutschen Bücher-Berzeichnisses eingereiht. Aus diesen Ausführungen dürfte klar hervorgehen, daß das Schlagwort-Register nicht ohne weiteres von jedem voll aus gewertet werden kann. Es gehört viel allgemeines, bibliothekari sches, buchhändlerisches und bibliographisches Wissen dazu, viel praktische Übung und eine reiche Erfahrung, um mit dem Wesen und Aufbau des Schlagwort-Registers so vertraut zu sein, daß seine Benutzung erschöpfende Auskünfte gibt, die zu einem Ziele führen, das allseitig befriedigt. Nur wenn der Buchhändler geübt ist, aus ungefähren Beschreibungen erwünschter Literatur das ent sprechende Schlagwort zu bilden, und wenn er mit der Einrichtung des Schlagwortregisters vertraut ist, kann er in vielen Fällen das verlangte Buch verkaufen. zum Llrheberrechtsschuh lly Äoffmann in Leipzig Daß neben diesem Leistungsschutzrecht noch ein Urheberrecht des Urhebers des in der Schallplatte festgchaltenen Tonkunst werkes usw. besteht, darf nicht übersehen werden. 2. Von ganz besonderer Bedeutung aber ist die gesetz liche Lizenz, die die Novelle nach Art. 27 Abs. 2 bringt, die sich im wesentlichen gegen die nichtjapanischen Urheber von Wer ken richtet. Hiernach ist, wenn der Wohnsitz des Inhabers des Urheberrechts unbekannt ist, oder wenn es aus in der Ausfüh rungsverordnung aufgeführten Gründen unmöglich ist, mit ihm in Verhandlung zu treten, die Veröffentlichung der Ausführung eines solchen Werkes zulässig gegen Erlegung einer vom Innen ministerium festgelegten Entschädigung. In einer gleichzeitig veröffentlichten Verordnung des Innen ministers (Nr. 46 vom 9. Juli 1935) werden die Gründe für die Erteilung einer solchen gesetzlichen Lizenz abschließend (im § 20) aufgezählt, nämlich a) wenn der Wohnsitz des Inhabers des Urheberrechts un bekannt ist; b) wenn der Inhaber des Urheberrechts mangels der Regi strierung des Urheberrechts nicht bestimmt werden kann; c) wenn der Inhaber des Urheberrechts keinen Wohnsitz in Japan hat und sein japanischer Vertreter nicht bekannt ist. Damit steht also der Möglichkeit, auf Grund dieser Verord nung nichtjapanische Werke in Japan zu drucken oder auf zuführen, Tür und Tor offen, da nur in den seltensten Aus nahmefällen solche Werke in Japan registriert worden siird.
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