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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1937
- Strukturtyp
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- 1937-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1937
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Endlich läßt sich noch ein vierles Schemabild geben, nämlich, daß mehr Neuanschaffungen vorgcnommen wurden, als Abschrei bungen vom ursprünglichen Anlagevermögen vorgenommen werben konnten. Das ergibt folgenden Fall a>: Abschreibungen Endwert MM RM RM 1. ursprüngliches Anlagenvermögen 10000 1 000 9 000 Zugang 2000 200 1800 12000 1200 10800 2. Kassenbestand 2000 12800 In diesem Falle würde das errechnte Rohvermögen stimmen, denn der Kassenbestand von RM 2000 enthält keinerlei Abschreibungsgeld mehr und ist daher voller Vermögensteil, weil ja die Abschreibungen in Höhe von RM 1200 voll in Neuvermögen angelegt sind, es sind sogar NM 800 mehr ausgegeben worden, die den ursprünglichen Geld- bcstand ebenfalls vermindert haben müssen, aber auch in Anlagen vermögen verwandelt sind, und mit dieser Differenz über den ur sprünglichen Vermögensstand hinausragen müssen. Sie sind ein vor weggenommener Gewinn. Die Beispiele a—o kommen selten der Verschleierung wegen vor, da sie ja keine stillen Reserven schaffen, sondern im Gegenteil ein höheres Vermögen ausweisen, als tatsächlich vorhanden ist, mithin auch keine Täuschung der Steuerbehörde sein können. Höchstens könnten solche Bilanzen im Falle schwebender Verkaufsverhandlungen ein falsches Vermögensbild abgeben, ohne das; sie leicht zu beanstanden wären, da sie ja äußerlich als in Ordnung erscheinen. Wo ober die Nichtberücksichtigung der Adschreibungsbeträge im Geldbestand nicht willkürlich, sondern aus Unkenntnis geschieht, da bedeutet sie unter Umständen eine erhebliche steuerliche Schädigung des Steuerpflichtigen. In diesem Fall der kleinen Verhältnisse, wo also eine regelrechte Buchführung nicht vorhanden ist, muh der Abschreibungsbetrag ent weder aus dem Kassenbestand auch wirklich herausgenommen und' unter Betriebsausgaben (nicht Uber Privatkonto als Ent nahme) verbucht werden, oder es muß unter Schulden eine Rück stellung in entsprechender Höhe geschaffen werden, dann kann der Betrag im Kassenbestand verbleiben. Bei Bilanzen auf Grund einer ordnungsgemäßen Buchführung, also mit Gewinn- und Verlustkonto, liegen die Dinge etwas anders. Nehmen wir folgendes Bilanzschema an: ServIItchtim^en Anlagen 60 Kapital 60 — Abschreibungen 6 64 34 Warenbestand 20 6 Forderungen 10 Kassenbestand 16 100 100 L. Gewinn- und Verlustrechnung Kosten 94 Rohertrag 100 Abschreibungen Gewinn 100 100 Während beim einfachen Vermögensvergleich die Abschreibungskosten ohne weiteres -»durchrutschen«, sich also im Kassenbestand verstecken können, ist das in der regulären Bilanz nicht so ohne weiteres möglich, d. h. an sich wohl, aber die getrennte Gewinnermittlung weist als bald darauf hin, daß eine Unstimmigkeit vorhanden ist, nur wissen viele nicht, worauf sie zurlickzuführen und wo sie zu suchen ist. Unser Schema zeigt eine sogenannte Probebilanz, die ja immer erst vor der endgültigen zwecks Abstimmung angefertigt werden muß. Hier zeigt die Vermögensrechnung den gleichen Fehler wie der Vermögens- Vergleich nach dem zu Anfang des Aufsatzes stehenden Schema, nämlich ini Kassenbestand ist der Abschreibungsbetrag enthalten, und demnach weist die Vermögensrechnung einen Gewinn aus. Nun wird mühsam gesucht und zu finden ist trotzdem nichts, weil die Vermögenskonten mit dem Inventurbestand übereinstimmen. Sonst ist es ja so, daß, wenn die Vermögenskonten gegenüber dem Jnventurbestand ein Plus aufweisen, dann ein nicht gebuchter Ertrag die Ursache sein muß, wie andererseits ein Minus gegenüber dem Jnventurbestand auf eine noch nicht gebuchte Aufwendung schließen läßt. Bei den Kapital- konten ist es umgekehrt. Die Differenzen werden auf dem Gewinn- und Verlustkonto zum Ausgleich gebracht. Manche, die den Fehler nicht finden, kommen zwar auf den Gedanken, die Vermögenskonten entsprechend zu bewerten, aber beim Anlagenvermögen ist das nicht möglich, und der Geldbestand geht nach den Konten auch in Ordnung, folglich erfolgt die Reduktion an falscher Stelle, beim Warenbestand oder bei den Forderungen, obgleich der Effekt der gleiche ist: es gibt jedoch ein falsches Bild. Seltener kommt man auf den Gedanken, den einzig richtigen Weg zu beschreiten und Rückstellungen zu bilden, die ja in jedem Falle ihre Berechtigung haben. Oft genug sucht man in Bilanzen kleinerer Unternehmungen, obwohl die Abschreibungen weit aus größer sind als die Zugänge, solche Rückstellungen vergebens; es finden sich überhaupt keinerlei Rückstellungen, in denen sich wenigstens die nichtverbrauchten Abschreibungen verbergen könnten. Die Frage, wie solche Bilanzen dann zum Abstimmen gebracht worden sind, ist aus diesem Grunde wohl verständlich. Es liegt nahe, daß hin und wieder auch der Gedanke auftaucht, wenn man sich schon gar nicht mehr zu helfen weiß, einfach das Gewinn- und Verlustkonto durch eine entsprechende Buchung zum Ausgleich zu dringen, und zwar zum eigenen Schaden. Die größte Gefahr, sich zn Unrecht einen Gewinn zu errechnen, ist natürlich beim einfachen Vermögensvergleich (Bestandsvergleich) aus den schon aufgezeigten Gründen gegeben. Die Folgen sind er höhte Steuern, die nicht notwendig sind und die je nach der Gewinn- bzw. Einkommenhöhe und je nach dem Betrag der nichtberllcksichtigten Abschreibungen an Mehrsteuern die Differenz zwischen zwei oder mehreren Steuerstusen betragen können. Br. Aus Tageszeitungen und Zeitschriften Familienzeitschristen / Literatur im Film / Rundfunk und Buch Im Börsenblatt wurde Las Thema »Film und Buch« schon des öfteren erörtert, nicht vergessen wurden dabei alle damit zu sammenhängenden Fragen, wie z. B. der Anteil des Buches an Len Filmmanuskripten, der Einfluß des Filmes auf den Absatz eines ver filmten Werkes u. a. m. über »Originalmanuskript oder Literatur« schreibt Gerd Eckert, ein Mitarbeiter des Börsenblattes, in Nr. 7 des »Film-Kurier«, Berlin. Eckert untersucht zuerst Len Anteil von Originalmanuskripten und verfilmten Buchwerken am gesamten Filmschaffen in den letzten Jahren und gibt dann einen Überblick über den Anteil des Buches im weitesten Sinne (Roman, Novelle, Drama, Lustspiel, Oper, Operette, Gedicht und Märchen) im Jahre 1936. Er kommt dabei zu sehr interessanten Feststellungen, die sich aus guten statistischem Material a-bleiten lassen. Der Anteil des lite rarischen Schaffens im Film war schon in den letzten Jahren sehr groß. Eckert schreibt, daß er 1933 erst etwa 29°/o betrug, sich 1934 auf mehr als 50°/o steigerte, »im zweiten Halb-jahr 1935 entstanden gar weit mehr als 60°/o aller Filme nach Literatur«. Erst das Jahr 1936 zeigt eine rückläufige Entwicklung, der Anteil der Literatur ging um 7°/o auf 45,7o/o zurück. So überwiegt das Originalmanuskript wieder in einer Anzahl von 116 deutschen Spielfilmen. Eckert folgert: »so ist das Verhältnis im zweiten Halbjahr noch etwas günstiger als im ersten. Es ist daher anzunehmen, daß auch in Zukunft die Literaturverfilmungen gegenüber dem Originalmanuskript zurücktreten werden«. Der Verfasser der erwähnten Arbeit bringt dann statistische Zahlen, aus denen wir entnehmen, daß gegen zweiunddreißig ver filmte Romane des Jahres 1934 nur vierundzwanzig des Jahres 1936 stehen, gegen vier Novellen des ersten nur zwei im Jahre 1936, ähnlich ist es auch in den anderen Literaturgruppen. Am Schluß seiner Arbeit beleuchtet Eckert die Verhältnisse des Auslandes, wo er ähnliche Fest stellungen glaubt machen zu können. Die »Germania«, Berlin, veröffentlicht in Nr. 334 einen Aufsatz »Soll der Rundfunk Bücher besprechen?«. Sie stellt fest, daß der Rundfunk durch seine Sendungen bewiesen habe, daß er in der Hinfllhrung zum Buch eine wesentliche Aufgabe zu erfüllen habe: -die Beschäftigung mit dem Buch zu Nr. 20 DtenStag, den 26. Januar 1S37 77
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