Demnächst erscheinen in der neuen Sammlung: Deutsches Veamteneecht Herausgeber Dv. Max Kadlev und Dv. Kevmann Mtttland Ministerialdirektor Ministerialrat im Reichsjuftizministerium Bad i Veamternrechtliche Gesetze Textausgabe Sammlung der auf den deutschen Beamten anwendbaren Gesetze, Verordnungen und allgemeinen Aus- und Durchführungsvorschristen nebst Nebengesetzen Systematisch zusammengestellt von Dr. Max Nadler und Dr. Hermann Wittland Ministerialdirektor Ministerialrat im Reichsjustizministerium Etwa 560 Seiten / Preis in Ganzleinen geb. etwa RM 8.50 Die Textausgabe gliedert sich in S große Abschnitte: I. Allgemeines Beamtenrecht 2. Dienststrafrecht 3. Besoldungsrecht 4. Allgemeine Einzelfragen des Beamtenrechts 5. Sondervorschriften für einzelne Beamtengruppen Inhalt und Gliederung sichern Vollständigkeit und Übersichtlichkeit des gesamten Rechtsstoffes, zu dem auch nach Erlaß der neuen Gesetze noch zahlreiche Einzelbestimmungen gehören. Die Sammlung gibt die Gewißheit, daß das neue Recht in allen seinen Auswirkungen und N-bengebieten abschließend zusammengestellt ist. Band ii Deutsches Veamtensesetz <DBG> vom 26. Januar 1937 Erläutert von Dr. Max Nadler Dr. Kuno Nuppert Dr. Hermann Wittland Ministerialdirektor Ministerialrat Ministerialrat im Reichsjustizministerium Etwa 960 Seiten / Preis in Ganzleinen geb. etwa RM 24.— / Vorbestellpreis etwa RM 22.— Das „Deutsche Beamtengesetz" bildet die einheitliche Grundlage für die Rechtsbeziehungen aller Beamten im Deutschen Reich. Demgemäß haben sich die Verfasser bemüht, die Auswirkungen des Gesetzes, als dem wichtigsten Grundgesetz des national- sozialistischen Beamtenrechts, auf alle Verwaltungszweige darzustellen. Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Pflichten der Beamten, die Begründung und Beendigung des Beamtenverhältntfles und die rechtliche Stellung des Beamten sind ebenso wie der versorgungsrechtliche Teil des Gesetzes eingehend und erschöpfend erläutert. Die ausführlichen, übersichtlich und systematisch gegliederten Anmerkungen geben den großen grundlegenden Gedanken des Gesetzes neben den zahlreichen mit ihm verbundenen Etnzelfragen den gebührenden Raum und vermitteln so eine genaue Kenntnis des ganzen Rechtsgebiets. Ba d in Retchsdienttftzrasordnuns RDS S) vom 26. Januar 1937 Erläutert von l)r. Hermann Wittland Ministerialrat im Reichsjustizministerium Etwa 900 Seiten / Preis in Ganzleinen geb. etwa NM 22.— / Vorbestellpreis etwa RM 20.— Die „Reichsdienststrafordnung" gilt in gleicher Weise wie das „Deutsche Beamtengesetz" für alle deutschen Beamten, einerlei ob sie im Reichs- oder Landesdienst, im Dienst einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen öffentlich, rechtlichen Körperschaft stehen. Der Kommentar zur Reichsdienststrafordnung hat sich nach dem Vorbild des vom Verfasser früher zu den Preußiichen Dienststrafordnungen herausgegebenen Kommentars die Aufgabe gestellt, die mit der Anwendung des Dienststrafrechts befaßten Stellen über die Grundlagen des Beamtenverhältnisses, über Umfang und Inhalt der Beamten pflichten, die mit den verschiedenen Dienststrafen verbundenen Rechtsfolgen, die Einzelheiten deS Dienstrafverfahrens und den Aufbau und die Zusammensetzung der Dienftstrafgerichte genau und erschöpfend zu unterrichten. Interessenten: Alle Behörden und Beamte, Gerichte, Rechtswahrer usw. Werbemittel: -tseitiger Prospekt (A Verlag von Georg GtMe / Verltn KW L Nr. 28 Montag, den 1. Februar 1637 S8S