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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1937
- Strukturtyp
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- 1937-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1937
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- Deutsch
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Oder: -Ein neuer hinreißender Roman des großen französi schen Dichters und Mitglieds der Akademie... Ein Werk der Weltliteratur». Fritzsches lesen. Die Alten schütteln den Kopf und verstehen kein Wort. Die Jungen aber grinsen über soviel dickes Süßholz. Und dann gehen sie der Einfachheit halber in ihr Sport-, Por zellan- oder Ausstattungsgeschäft. Oder sie wandern wirklich zum Buchhändler und bitten ihn um Rat — und da sind sie ja dann entschieden am sichersten ausgehoben. Da die Buchhändler aber auch nicht diese tausend herbstneuen Bücher lesen und auf Lager halten können, so wählen sie einen knappen Ausschnitt, und wenn man diese Buchhändler-Ausschnitte einmal miteinander vergliche, würde man fraglos feststellen: daß einige Bücher ständig wieder kehren, andere sich wechselnd wiederholen und die meisten über haupt nicht ausgenommen sind. Und das ist nicht der Zweck des Buchverlegens. Der Begleittext eines Buchtitels soll sagen, was in dem Buche enthalten ist. Dabei muß nach Lage der Dinge notwendig vorausgesetzt werden, daß man nur selten, im Durchschnitt aber überhaupt kein -literarisches- Publikum vor sich hat, sondern geistig unvorbereitete Menschen, die ganz einfach nichts anderes er warten, als eine knappe Auskunft über den Inhalt und <in zweiter Linie) über den Rang des Buches. -Meisterwerke- — darüber sollten wir uns ehrlicherweise klar sein, sind eine so große Selten heit, daß wir dieses Werturteil der großen Kritik überlassen müßten. Steht dem Verleger zu, seine Produktion zu werten oder ist das die Ausgabe des Kritikers? Vielleicht ist es in manchen Fällen, insbesondere wenn es sich um wirklich bedeutende Erst leistungen handelt, notwendig, sogleich mit einem kritischen Urteil an die Käuferschaft heranzutreten: in solch einem Fall aber wirken nur Urteile bekannter Persönlichkeiten. Aber man sollte auch da mit sparsam umgehen. -Das Buch vom Seefahrer... geht uns wirklich zu Herzen. Es gemahnt an Hamsun und weitet sich zu einem großen Bild menschlichen Lebens«. Das sagt gar nichts. Der Kundige stöhnt »schon wieder Hamsun« und wendet sich ab. Herr Fritzsche hat noch immer keine Ahnung, ob seine Frau das Buch erfreuen könne. Herr Fritzsche jun. stolpert über den »Seefahrer», aber das »Bild menschlichen Lebens» weckt zu starke Zweifel. An anderer Stelle liest Herr Fritzsche dann: »...., der Seefahrer liebt Melitta und um dieser großen Liebe willen opfert er Jahre um Jahre seines Lebens« —: da Frau Fritzsche tragische Liebesromane liebt, fühlt sich ihr Mann hinreichend unterrichtet, er stellt eine kurze Frage an den Buchhändler, ob das Buch auch »gut« sei und kauft es dann. Niemand ist ja mißtrauischer gegen überschwängliche Phra sen als der »Durchschnittsmensch», das Mittclpublikum. Welche unserer Romane aber wenden sich an die verhältnismäßig dünn gesäten Literaturkundigen? Sehr wenige... IV. Superlativismus ist eine ziemlich schwere Krankheit, wer ihr verfallen ist, kann nur durch angestrengte Selbstbehandlung geheilt werden. Wer mehrere Jahre hindurch gewohnt war, »sehr schön- zu sagen, findet eines Tages die Steigerung »eines der schönsten- unumgänglich nötig — von dort bis zur »einzigartigen Genie leistung» ist dann nur ein Schrittchen. Aber was dann? Denn auch dem superlativsten Superlativismus ist einmal eine starre Grenze gesetzt. Vielleicht bedarf es heute einfach des Mutes, zur Schlichtheit des werblichen Ausdrucks zurückzufinden, zur Gediegenheit des Angebotes und der Anpreisung, auch wenn der Nachbar noch so heftig schreit. Vielleicht bedürfen wir alle nur des Maßes, der Gemessenheit unserer Lebens- und Arbeitsäußerungen, also auch unserer Werbung, vielleicht der gefügten Sicherheit unseres Wesens, des Verantwortungsmutes, desTakte s, um es in einem Worte zu sagen. Hier liegen die Quellen der so notwendigen Mühe, allseitig an neuem Vertrauen zu gewinnen und einzusehen, daß, kauf männisch gesprochen, nicht der »Schlager«, sondern die Ware von sachlichem Wert, nicht der »Reißer«, sondern das Buch von Maß und Gewicht das beste »Geschäft- immer gewesen ist, heute ist und künftig mehr denn je sein wird. Gutachten der Rechtsauskunftsstelle der Fachschaft Verlag Umfang der Aiissonderungsrcchte aus Grund erweiterten Eigen tumsvorbehalts im Konkurs. Der anfragende Verlag verwendet seit mehreren Jahren Liefe rungsbedingungen, die er seinen Fakturen ausdruckt und die u. a. folgende Bestimmung enthalten: Die Lieferung erfolgt — auch für feste Bestellungen — nur unter Vorbehalt des Eigentums gemäß K 455 BGB. und K 8d der Buchhändlerischen Verkehrsordnung bis zur vollständigen Bezahlung. Die gelieferten Bücher dürfen vor voller Bezahlung oder vor Ein lösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks weder als Ganzes noch teilweise verpfändet oder übereignet werden. Erfolgt der Verlauf vor der vollständigen Bezahlung der Ware an uns, so geht der dafür erzielte Erlös bzw. die durch den Weiterverkauf entstan dene Forderung auf uns über. Diese Lieferungsbedingungen gelten nach H 17a der Buchhänd lerischen Verkehrsordnung in der Fassung vom 8. Juni 1935 durch widerspruchslose Annahme alz genehmigt. Bei der Sortimentsbuchhandlung, gegen die der anfragende Verlag Ansprüche erhebt, handelt es sich um «ine nur von Mit gliedern einer Familie gegründete Gesellschaft m. b. H. Einer dieser Gesellschafter hat nach der Konkurseröffnung über das Ver mögen der G. m. b. H. eine neue Buchhandlung eröffnet. u) Welche Ansprüche kann der anfragende Verlag auf Grund der. angezogenen Lieferungsbedingungen im Falle eines Konkurses eines Sortimenters geltend machen? b) Besteht bei einer nur von Mitgliedern einer Familie ge gründeten G. m. b. H. eine persönliche Haftung der Gesell schafter über ihren G. m. b. H.-Anteil hinaus? Zu a): Die Zulässigkeit des Eigentumsvorbehalts als solchen ergibt sich aus der Bestimmung in BGB. Z 455. Auf Grund einfachen IIS Eigentumsvorbehalts hat der Verleger im Falle des Konkurses des Sortimenters nach KO. tz 43 in Verbindung mit BGB. § 985 Anspruch aus Herausgabe aller zur Zeit der Konkurseröffnung bei dem Sortimenter noch vorhandenen, vom Verleger unter Eigen tumsvorbehalt gelieferten Bücher. Weiter bestimmt KO. 8 46 folgendes: »Sind Gegenstände, deren Aussonderung aus der Konkursmasse hätte beansprucht werden können, vor der Eröffnung des Verfahrens von dem Gemein schuldner oder nach der Eröffnung des Verfahrens von dem Ver walter veräußert worden, so ist der Aussonderungsberechtigte be fugt, die Abtretung des Rechts aus die Gegenleistung, soweit diese noch aussteht, zu verlangen. Er kann die Gegenleistung aus der Masse beanspruchen, soweit sie nach der Eröffnung des Verfahrens zu derselben eingezogen worden ist.» Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung müßte man annehmen, daß in jedem Falle der Verleger die Abtretung der für die von ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Bücher noch ausstehenden Gegenleistung verlangen könnte, und daß es dazu irgendwelcher besonderer Vereinbarungen gar nicht bedurfte. Aus dem Sinn und Zweck, dem die Bestimmung in KO. K 46 dienen soll, entnimmt jedoch die Rechtsprechung insbesondere des Reichsgerichts eine Einschränkung gegenüber dem Wortlaute des Gesetzes. Die in dieser Hinsicht ergangene grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts ist in der Entscheidungssammlung für Zivilsachen Bd. 115 S 262 ff. abgedruckt. Das Reichsgericht führt in den Urteils gründen aus, daß das Oberlandesgericht tatsächlich festgestellt habe, die Klägerin (Verkäufer) sei damit einverstanden gewesen, daß der Gemeinschuldner (Käufer) die Waren vor Bezahlung des ihr dafür geschuldeten Kaufpreises Weiterverkäufe und seinen Abnehmern zu Eigentum Übertrags. Aus dieser tatsächlichen Feststellung folgert das Reichsgericht, daß das Aussondcrungsrccht im Konkurs be-
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