Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1937
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19370209
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193702090
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19370209
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
- Monat1937-02
- Tag1937-02-09
- Monat1937-02
- Jahr1937
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bücher von 10» auf 40 Piaster. Absatzmanqcl verdoppelt den Bücher preis. Und die hohen Preise wirken ungünstig auf den Absatz. Zu- sainmenfafscnd können wir wohl sagen, das; unbedingt mindestens 1000 Käufer für jedes Werk vorhanden sein müssen, um die »Buch frage« in günstige Bahnen zu lenken... Selbstverständlich bleiben die Preise der Schulbücher außerhalb unseres Themas.« Warum liest man nicht? Unterredung mit vr. Mazhar Osman, dem Nervenarzt der Istanbuler Universität. In: Oumkiu- riyet. Istanbul. 9. November 1936. — »... Man sagt, daß die Bücher zu teuer seien. Das ist nicht wahr. Unsere Zeitschriften und Zeitun gen kosten genau so wenig wie die europäischen, die technischen und literarischen Werke sind unvergleichlich billiger... Selbstverständlich zeigen unsere Bücher Mängel, z. B. sind unsere Drucke nicht so sauber und schön wie die ausländischen und weisen viele Druckfehler auf... Aber unser größter Fehler ist, daß wir nicht werben. Ich wohne in der Babi-Ali-Straße, wo auch die Verleger ihre Geschäftsräume haben, aber ich weiß nicht, was in den letzten Monaten erschienen ist. Ich sehe es nur zufällig in den Schaufenstern der Buchhändler... Dafür sind die Buchhändler verantwortlich. Bei uns ist das Blicher- schreiben und -drnckenlasscn beinahe verderbenbringend.« Preise der Schulbücher. Von Peyami Sasa. In: Oumkruriyet. Istanbul. 9. Novenrber 1936. (Die Buchhändler wehren sich gegen Klagen über Büchcrwncher und sagen:) . . . »Die Preise der Schulbücher werden von einer Kommission des Unterrichtsmini steriums festgesetzt und kein Buchhändler darf über diesen Preis ver kaufen. Danach verdient der Buchhändler weniger als der Verleger. Die Bücher, die von Privatvcrlegern gedruckt worden sind, werden bei der Festsetzung der Verkaufspreise in der gleichen Weise behandelt wie die staatlichen. Man darf nicht die Schülerzahl als ein Maß für den Tchulbücherabsatz annehmen. Es kaufen nicht alle Schüler Bücher, außerdem erhalten sehr viele die Bücher von den Schülern früherer Jahrgänge. Aus diesem Grunde stimmen die Zahlen, die für ab- zusetzenöe Bücher angegeben werden, nicht mit der tatsächlichen Lage überein. TaS Literaturbuch für das neunte Schuljahr wird z. B. jährlich in 1000—1500 Exemplaren, das Erdkunöebuch des elften Schuljahres in 750—800 Exemplaren abgesetzt. Eine Auflage von 2000 Exemplaren wird in zwei Jahren, die Auflage der aus 3000 Exemplaren bestehenden Geographiebücher erst in vier Jahren ver kauft. Es sind zwar Bücher in der gleichen Größe und mit derselben Seitenzahl, aber der Preis ist verschieden. Ter Preisunterschied richtet sich nach der Absatzmöglichkeit«. — In der Babi-Ali-Straße erwerben die Arbeiter, Verkäufer und Trucker ihr Brot durch die Schulbücher. Es gibt andere Geschäfte in diesem Lande, die viel mehr Geld ein- bringen. Der Bücherfreund wünscht, daß der Buchhändler ein Ver mögen erwirbt, weil dieses Vermögen dem nationalen Buchgewerbe von Nutzen und nicht von Schaden ist ... Die schlechte Lage des tür kischen Buches kommt nicht vom großen, sondern vom kleinen Verdienst des Buchhändlers«. Das Buchfür den Bauern. Von Da?ar Nabi. In: Mas. Ankara. 10. November 1936. . . . »Was wir über Bücherpreise ge schrieben haben, hat mit dem ^Buchproblcm des Dorfes' fast nichts zn tun. Verleger- und Druckerarbeilcn, die in privaten Händen liegen, können rationalisiert und dadurch verbilligt werden. Aber heute ist es kaum möglich, einen der Kaufkraft des Bauern angepaßtcn Preis zn erzielen. Außerdem gibt es keine Organisation, um die Bücher in den Dörfern zu vertreiben. Um dem Lesebedttrfnis des Dorfes entgegenzukommen, ist es nötig, daß der Staat diese Sache zu der seinen macht und in großem Ausmaße Vorkehrungen trifft. Dem Kultusministerium ist es gelungen, durch die Dorffibeln, die nur fünf Piaster kosten, den Preis der Dorfschulbttcher der Kaufkraft des Bauern anzupassen. Aber damit ist die Not nicht beseitigt, die Schul bücher genügen nicht. Es ist nötig, daß wir den Bauern Bücher über die Landwirtschaft, die Technik in die Hand geben, daß der Bauer Erzählungen und Romane in seiner eigenen Sprache liest unb durch die Zeitungen vom Geschehen in der Heimat, im eigenen Lande sowie in der Welt benachrichtigt wird. Solange wir keine reichen Torf- büchereicn besitzen, die aus Büchern und Zeitungen bestehen, die in 10 000 Exemplaren gedruckt wurden, ist es nicht möglich, aus der Gründung von Lesezimmern, ja sogar aus Schulgründungen vollen Nutzen zu ziehen: die dafür ausgegebenen Gelder erfüllen nicht ihren Zweck«. Auch über Bibliotheken wird berichtet. Unter der Über schrift: Wie hat sich die deutsche Kultur zur heutigen Höhe entwickelt? Deutschland liest viel, weil die Bibliotheken dem Volk den Geschmack und die Möglichkeit geben . . . (Adnan Cahid in: Eumkurivet. 30. November 1936) spricht der Verfasser kurz über das deutsche Bibliothekswesen im allgemeinen, über Stadt- und Volksbibliothekcn im besonderen. Er erwähnt auch die Bibliothekarschulen in Berlin. Leipzig und Köln, die Ausbildung der deutschen Bibliothekare, und schließt mit dem Satz: »Zu einer der Ursachen, welche die deutsche Kultur zur heutigen Höhe gebracht haben, müssen unbedingt auch die Bibliotheken gerechnet werden«. Wen darf der Steuerpflichtige mit der Erledigung seiner Steuer angelegenheiten beauftragen? Von Dr. Werner Spohr, Kiel Nachdruck verboten! Durch das Gesetz zur Verhütung von Mißbrauchen aus dem Ge biete der Rechtsberatung vom 18. Dezember 19W und die zu ihm im Fahre 1988 erschienenen Durchführungsbestimmungen ist die Slcucr- beratung im weitesten Sinne gesetzlich geregelt worden. Es ist, was vielsach noch nicht genügend beachtet, wohl auch noch nicht ausreichend bekannt ist, dem Steuerpflichtigen verboten, Personen mit der Erledi gung seiner Steuerangelcgenheiten zu beauftragen, denen diese Tätig keit nicht ausdrücklich Lurch das Gesetz oder durch die Zulassung seitens der Steuerbehörden gestattet ist. Zuwiderhandlungen machen nicht nur den die stcucvbcratende Tätigkeit trotz fehlender Erlaubnis Ausübenden selbst, sondern auch den Steuerpflich tige» strafbar! ES ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen erstens sedcr Hilse in Steuersachen, die ein Dritter dem Steuerpflichtigen leistet, einer seits, zweitens der Vertretung des Steuerpflichtigen durch einen Dritten gegenüber den Steuerbehörde» andererseits. I. Geschäftsmäßige Hilfeleistung i» Itcucrsachcu. Der Grundzug der Neuregelung des Rechts der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Stcuersachen ist, daß dieses Gebiet der gewcrbepolizei- lichen Aufsicht, der es bislang unterstand, entzogen und dem weit wirk sameren Verfahren der Konzession durch das Finanzamt unterstellt ist. Für den Steuerpflichtigen selbst ist von größter Bedeutung, daß er nach dem jetzt geltenden Rechtszustand nur die Hilfeleistung in Steuer sachen seitens solcher Personen bzw. Stellen nachsnchen und annehmen darf, denen diese Hilfsleistung entweder durch das Gesetz selbst oder durch ausdrückliche Erlaubniserteilung seitens des Finanzamtes ge stattet rst. s) Unter Hilfeleistung in Steuersachen ist im einzelnen zu ver stehen: Die Erteilung von Auskunft und Rat, die Anfertigung von Anträgen, Eingaben, Antworten auf Anfragen der Steuerbehörde, die Ausfüllung von Steuererklärungen zur eigenhändigen Unterschrift des Auftraggebers <der nicht notwendig der Steuerpflichtige selbst zu sei» braucht), Hilselcistung in Steuerstrassachcn und bei der Erfüllung von Buchstihrungspslichten, die auf Grund von Steuergefetzen bestehen. b) Kraft Gesetzes sind — ohne daß sie noch einer besonderen Er laubnis durch die Steuerbehörde bedürfen — solgcnde Personen und Stellen zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt: 1. Behörden (Staats- und Gemeindebehörden), Dienst stellen dcrNSDAP. und ihrer Gliederungen, Körper schaften des öffentlichen Rechts sowie die der NSDAP, angeschlossenen Verbände, soweit sie im Nahmen ihrer Zuständigkeit Hilse in Steuer sachen leisten; 2. Rechtsanwälte, Notare, B e r w a l t u n g s r c ch t s- rätc, Patentanwälte, P r o z e ß a g c n t e » (d. h. Personen, denen bas mündliche Verhandeln vor Gericht durch Anordnung der Justizverwaltung gestattet ist), allgemein zu gelassene Steuerberater, öffentlich bestellte Wirtschafts prüfer und vereidigte Bücherrevisoren; 8. Personen, die von einer Zollbehörde aus Zolltreue verpflichtet sind, soweit sie in Zollsätzen oder in anderen Sachen, die vo» Zollbehörden verwaltet werden, Hilfe leisten; 1. Verwahrer unb Verwalter fremden oder zu treue» Händen ober zu Sicherungszwecken über eigneten Vermögens, soweit sie hinsichtlich dieses Vermögens Hilfe in Steuersachen leisten, d. h. Zwangsverwalter, Konkursver walter, BergleichSverwaiter, Aufsichtspersonen, Vormund, Pfleger, liSS
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder