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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1940
- Strukturtyp
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- 1940-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1940
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- Deutsch
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fehlen dürste. Eine Auswahl mußte geschaffen, irgendwo müssen Grenzen gezogen und alle Wünsche können deshalb nicht befriedigt werden. Aber daß der Leseplan aus der praktischen Arbeit der Reichsschule herausgewachsen ist, ist auf Schritt und Tritt zu spüren, und es darf rückhaltlos anerkannt werden, daß die Bearbeiter ihre Aufgabe zuverlässig erfüllt haben, und daß auch das Ergebnis ihrer Arbeit, der Leseplan, seinerseits seine Aufgabe beim buchhändlerischen Nachwuchs erfüllen wird. Der junge Buchhändler, der nun den Leseplan in die Hand nimmt, um danach zu arbeiten, tut gut daran, zunächst die Ein führung aufmerksam durchzulesen. Sie enthält wichtige Auf schlüsse über die Anlage des Planes und über die zweckmäßigste Art und Weise, ihn auszuwerten. Die zu lesenden Bücher sind in sechs Gruppen sehr übersichtlich geordnet. Innerhalb dieser Gruppen kehren jeweils die gleichen Spalten wieder: als wich tigstes Schrifttum die Spalte L »Dichterisches Schrifttum- und die Spalte 8 »Politisches Schrifttum», zu denen ergänzend tre ten die Spalte 6 »Dramen- und die Spalte O »Bildgut-. Die Spalten L und 8 sind in sich gegliedert in die Gruppen l und 2. Was in ^ 1 und 8 l verzeichnet ist, sind Bücher, die »unbe dingt gelesen und erarbeitet werden müssen«. Die Spalte L2 und 8 2 enthält die Titel von Büchern, die zu ergänzender Lek türe empfohlen werden und nach denen jeder strebsame Jung buchhändler greifen wird, wenn er die in L I und 8 1 genann ten Werke gelesen und sich erarbeitet hat. Zu den einzelnen Gruppen (die Überschriften deuten das Ordnungsprinzip an: 1. Die germanische Zeit; 2. Das Eindringen des Christentums; 3. Das deutsche Rittertum; 4. Das deutsche Bürgertum; k>. Die deutsche Bewegung; 6. Das neunzehnte Jahrhundert) gehören jeweils kurze eigene Einführungen, die dem jungen Buchhändler die Arbeit erleichtern sollen. Im Vorwort ist darauf hingewie sen, daß jeder da beginnen kann, »wo es ihn anzufangen lockt». Was schon bekannt ist, kann zunächst übergangen werden, »den noch sollte der Plan, weil er ein Ganzes ist, nach und nach auch ganz gelesen werden». Es dürfte überflüssig sein, darauf hinzuweisen, daß dieser Leseplan von jetzt ab die Grundlage der Lesearbeit und der daraus sich er gebenden Schrifttumskenntnis des buchhändlerischen Nachwuchses bilden wird, von der nicht nur in der Reichsschule, sondern auch auf den Arbeitswochen in Zukunft ausgegangen werden wird. Wer nicht gewillt ist, die Mindestforderungen, die dieser Lese plan stellt, zu erfüllen, der möge sich selbst gegenüber so ehrlich sein, einzusehen, daß er nicht zum Buchhändler taugt, und er möge dem deutschen Buchhandel den Gefallen tun, aus seinen Reihen herauszubleiben. Wer aber wirklich von dem Willen er füllt ist, ein tüchtiger Buchhändler zu werden, für den wird von jetzt ab der Leseplan, was den Erwerb der notwendigen Schrist- tumskenmnis anbetrifft, die ja eine Voraussetzung für jede ge diegene Praktische Berufsarbeit ist, eine Hilfe darstellen, auf die er immer wieder dankbar zurückgreifen wird. L. Neichsschrifttumskammer, Abt. Ill, Gr. Buchhandel Ausschlüsse — Abgelehntc Ausnahmen — Anschriftgesuche Der Herr Präsident der Neichsschrifttumskammer hat am 26. September 1938 die Buchhandelsangestellte Elisabeth Braun gart, München 22, Thierschstraße 22IV r., am 17. Mai 1939 den Buchvertreter Heinz Fenten, Essen-Kray, Karlstraße 67a, am 16. Februar 1937 den Buchvertreter Rudolf Kaube, Breslau- Deutsch-Lissa, Neumarker Straße 21, am 22. August 1939 den Buchvertreter Hermann Müller, geb. 10. Juli 1908, Herzberg a. Harz; aus der Neichsschrifttumskammer ausgeschlossen, und am 22. August 1939 die Aufnahme des Buchvertreters Felix Mitschke v. Derwitsch, Wien 17, Hauptstraße 79 ^/II/143, am 22. Februar 1939 die Aufnahme des Buchvertreters Fritz Pfeil, Darmstadt, Landwehrstraße 21, 1/2, am 30. Dezember 1939 die Aufnahme des Buchhandelsangestellten Gwendolyn Nüßler, Berlin-Wilmersdorf, Laubenheimer ,Platz 11, III, am 31. März 1939 die Aufnahme des Buchvertreters Hans Schroll, Wien 18, Sternwartenstraße 10/14, und am 10. Dezember 1939 die Aufnahme des Buchvertreters Gerhard Warzecha, Hindenburg, Eichendorffweg 10 abgelehnt. Damit ist den Genannten jede Tätigkeit im Zuständigkeitsbereiche der Neichsschrifttumskammer untersagt. Es liegt Veranlassung vor, unter Hinweis auf das Börsenblatt vom 22. Dezember 1938 den Buchhandel erneut darauf aufmerksam zu machen, daß Herr C. Werminghaus, geb. am 7. Dezember 1879 in Münster, zuletzt wohnhaft Düsseldorf, Birkenstraße 14, keinen Ausweis der Neichsschrifttumskammer (Gruppe Buchhandel) besitzt und somit auch keine Berechtigung hat, sich als Buchvertreter zu betätigen. Der Buchvertreter Ernst Fegerl, geb. am 30. Mai 1915 in Zuckmantel Bez. Freiwaldau, zuletzt wohnhaft in Wien 18, Gentz- gasse 72, besitzt den Ausweis Nr. 9970; — die Buchvertreterin Frl. Klara Kappel, geb. am 28. Juni 1914 in St. Arnual, zuletzt wohnhaft in Saarbrücken-St. Arnual, Saargemünder Straße 185, besitzt den Ausweis Nr. KV 10 019; — der Buchvertreter August Villinger, geb. am 5. Mai 1908 in Radolfzell, zuletzt wohnhaft in Konstanz a. B., Gottlieberstraße 20, besitzt den Ausweis Nr. 9495; — die Buchvertreterin Frl. Agnes Weyland, geb. am 7. April 1900 in Walpershofen, zuletzt wohnhaft in Saarbrücken, Bunsen- straße 42, besitzt den Ausweis Nr. 7278. — Es> war bisher nicht mög lich, die derzeitige Anschrift und Beschäftigungsfirma der Genannten festzustellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Neichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11,1, Mitteilung zu machen, falls sie sie beschäftigen oder ihre Anschrift kennen. Türplakat für Mitglieder der Neichsschrifttumskammer Für die Mitglieder der Reichsschrifttumskam mer ist nach einem Ent wurf von Professor Klein, München, ein farbiges Türplakat (Panzerhaut, 12X20 em, siehe Abbildung) ge schaffen worden. Jedes Mitglied der Reichsschrifttumskam mer, das Inhaber bzw. Leiter eines Buchhan dels-, Verlags-, Leih bücherei- usw. Betrie bes ist, soll dieses Pla kat an der Ladentür oder am Schaufenster befestigen, damit dieser Betrieb als zur Neichs- kulturkammer (Neichs schrifttumskammer) ge hörig zu erkennen ist. Die Mitglieder erhalten die Plakate einschließ lich Porto und Ver packung zum Preis von NM —.50. Die Bestellung erfolgt durch Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Berlin Nr. 24 690 der Reichs schrifttumskammer Berlin. Hierbei ist die Mitgliedsnummer der Neichsschrifttumskammer und der Verwendungszweck »Türplakette« anzugeben. Kercks- SckrMurns karnrner Gruppe Suctrkuridei 18L Nr. 104 Dienstag, den 7. Mai 1S40
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