Die neue Neichs-Hinterlegungsordnung vom 10. März I-Z7 Bearbeitet von den Referenten im Reichsjustizministerium Or. Matter Kriege und Nr. Arthur Bülow Ministerialrat Landgerichtsrat In wenigen Tagen erscheint: Textausgahe nebst Ausführungsvorschriften, Ncbenbestimmungen, Vordrucken, der amtlichen Begründung, Verweisungen und Sach verzeichnis. Etwa llo Seiten Taschenformat. Rot kart. etwa RM l.5o. Partiepreise: l-Iy Expl. etwa j.5o, 20--H Expl. etwa l.-o, 5o-hh Expl. etwa I.Zo, lso und mehr Expl. etwa l.22 RM Ende April erscheint von denselben Verfassern bearbeitet: Kommentar Etwa Z5o Seiten Taschenformat. Roter Leinenband etwa RMS- Die Reichs-Hinterlegungsordnung ersetzt vom l. April IHZ7 ab die landesrechtlichen Vorschriften auf diesem Gebiete durch einheitliches Reichsrecht.-Die am Zustandekommen der neuen Vorschriften beteiligten Verfasser bieten in der alsbald er scheinenden Textausgabe mit Verweisungen zunächst den gesamten Gesetzesstoff zur Einführung in das neue Recht. - Der Ende April nachfolgende Rommentar wird in übersichtlicher Weise unter Verwertung der Ergebnisse der bisherigen landesrechtlichen Praxis, der Ausführungsbestimmungcn und Erlasse den Gerichten und Gerichtskassen, den Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und der Wirtschaft in allen Zweifelsfragen ein maßgeblicher Führer durch di« neue Reichs-Hincerlegungsordnung sein. G L. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin 1314 Nr. 65 Freitag, den 19. März 1987