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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1933
- Strukturtyp
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- 1933-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1933
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- Deutsch
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X- 259, 7. November 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Für den Buchhandel sind das die Themen: Vereins- buchhandel, öffentliche Hand, Auchbuchhandel. Stellen wir dazu noch fest, daß jeder, der den Buchhandel ge werbsmäßig ausübt, Mitglied der für ihn zuständigen Einzel lammer sein muß, daß der Präsident die Zugehörigkeit zur Ein zelkammer mit Ordnungsstrafen sogar erzwingen kann, daß aber auch gewerbsmäßige Buchhandelsbetriebe AirspruchaufAuf- nahme in den zuständigen Fachverband haben und daß sie gegen die Verweigerung der Ausnahme die Ent scheidung des Präsidenten der für sie zuständigen Einzelkammer anrusen können, so zeigt es sich, wie diese bisher innerhalb des Buchhandels so stark umstrittenen Fragen in Zukunft an anderer Stelle autoritativ entschieden werden. Selbstverständlich kann das Präsidium die Aufnahme auch ablehnen oder ein Mit glied auch ausschließen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt. Mit dem Verlust^ der Mitgliedschaft in der Kammer ist also naturnotwendig auch der Verlust der Mitgliedschaft in der Be rufsorganisation verbunden. Der Präsident kann Ordnungsstra fen gegen jeden erlassen, der, ohne Mitglied einer Einzelkammer zu sein, eine der von ihr umfaßten Beschäftigungen ausübt. Wie sich so auf der einen Seite die beträchtliche numerische Erweiterung der Organisationen zeigt—man denke daran, daß zum mindesten alle im buchhändlerijchen Adreßbuch stehenden Firmen Mitglieder der Or ganisation werden müssen — so erscheint aus der anderen das Führerprinzip in stärkster Form, da im Falle der Unzuverlässigkeit und Nichteignung Sperre oder Verlust des Berufes verfügt werden kann. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Kammerausgabcn verwiesen. Das Rahmengesetz vom 22. September enthielt zunächst darüber nichts. Die Verordnung aber umreißt die Aufgaben der Reichskulturkammer mit weitem, souveränem Griff dahin, daß sie durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr umfaßten Tätigkeitszweige unter der Führung des Reichsministers für Volks aufklärung und Propaganda die deutsche Kultur in Ver antwortung sür Volk und Reich zu fördern, dis wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kul turberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr ange- hörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken hat. Nicht also nur, was man zunächst aus dem Namen folgern könnte, Förderung der kulturellen Angelegenheiten, sondern auch Regelung der wirtschaftlichen und sozialen. Die Verordnung räumt der Reichskammer und den Einzelkammern das Recht ein, Be dingungen für den Betrieb, die Eröffnung und die Schließung von Unternehmungen aus dem Gebiete ihrer Zuständigkeit sestzusetzen und Anordnungen über wich tige Fragen innerhalb dieses Gebietes, insonderheit über Art und Gestaltung der Verträge zwischen den von ihnen umfaßten Tätigkeitsgruppen zu treffen. Ausdrücklich wird dabei hervorgehoben, daß Entscheidun gen auf dem Gebiete des Buch-, Musikalien-, Kunst - und Rundfunkhandels der Genehmigung des Reichsmini sters für Volksaufklärung und Propaganda und des Reichs- wirtschastsministers bedürfen. Wer als Mitglied der Kammer solchen Anordnungen zuwider handelt, kann vom Präsidenten mit Ordnungsstrafe belegt werden. Das gleiche gilt für die Verantwortlichen Leiter der Fachverbände. Beiträge zu den Kammern werden wie öffentlicheAbgaben erhoben. Ordnungsstrafen der Kammern werden nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen geltenden Bestimmungen bei getrieben. Die Polizei-, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden stehen der Reichskammer und den Einzelkammern zur Durchführung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Die Verordnung ist gezeichnet vom Reichsminister für Volks aufklärung und Propaganda vr. Goebbels und vom Reichswirt schaftsminister Dr. Schmitt. Damit kommt eindeutig zum Aus druck, daß es sich nicht nur um eine kulturelle, sondern auch um eine wirtschaftliche Angelegenheit handelt, die sür die von ihr ergriffenen Berufsstände von allergrößter Bedeutung ist. In der Tat bringt sie für die buchhändlerischen Organisationen nicht nur neue äußere Gestaltung, sondern auch neue Aufgaben und Ver antwortung, wobei Regelung und Abgrenzung der Verbände untereinander noch zu treffen sein werden. Aber auch der einzelne Buchhändler bleibt von dieser Neu ordnung nicht unberührt. Dabei muß sich jeder Buchhändler dessen bewußt sein, daß es sich weniger um Rechte als um Pflichten han delt, und daß er durch das Reichskulturkammergesetz mit seinem Unternehmen und seiner Person einer großen Gemeinschaft ein gefügt wird, als deren Glied er sich immer des Grundsatzes bewußt sein und darnach handeln muß, das Eigeninteresse zurückzustellen, der Gesamtheit aber zu dienen. llr. Heß. Deutsche Buchmesse in Hamburg. In Anlehnung an die überaus wertvollen Ausführungen des Herrn vr. Günther Haupt in Nr., 2SS des Börsenblattes vom 2. No vember seien nachfolgend einige Erfahrungen aus Hamburg be richtet. Die Vorbereitungen in Hamburg waren vom Beginn an in erster Linie darauf eingestellt, weiteste Kreise unserer Volksgenos sen auf die Messe zu bringen, sie aus diesem Wege für das deutsche Buch zu interessieren. Es wurde hier sofort klar erkannt, das, es nicht Aufgabe der Deutschen Buchmesse in Hamburg sein kann, Bücherfreunden schöne Ausgaben zu zeigen, oder interessierten Lesern Zusammenstellungen vorzuführen, die etwa lückenlos zeigen, was auf diesem oder jenem Gebiete erschienen ist. Wir müssen gerade die Leute auf unsere Messe bringen, die heute noch keine Einstellung zum Bach haben: vielleicht gar eine mehr ober minder berechtigte Scheu vor dem Buch, dem Buchhändler und seinem Laden hegen. Aus diesen Erwägungen geht die gesamte Werbung sür die Deutsche Buchmesse in Hamburg daraus aus, gerade den Volksgenossen die Ausstellung unter sachgemäßer Führung zu zeigen, die bis heute noch keine rechte Einstellung zum Buch haben. Die Deutsche Buch messe in Hamburg ist offiziell von 8 bis 19 Uhr geöffnet, sür Füh rungen außerdem von 19 bis 21 Uhr. Es werden heute schon Ver bindungen angeknllpft mit der SA., der SS., dem Stahlhelm, den Amtswaltern, der Arauenschast, der Hitler-Jugend, den Unterrichts- Anstalten usw. Es soll und muß uns gelingen, viele, viele tausend Menschen in die Räume unserer Messe zu bekommen, um Kultur werbung ganz persönlich in diese Kreise hineinzutragen. Selbstverständlich ist der Aufbau der Messe dieser Grundabsicht angepaßt. Engste Zusammenarbeit mit dem Museum für Kunst und Gewerbe, der Lanbes-Kunstschule und anderen Stellen ermöglicht es uns, die Schau in jeder Beziehung belehrend und doch volkstümlich und interessant zu halten. Dabei ist dafür gesorgt, baß der gute deutsche Humor keineswegs zu kurz kommt, denn was man einem Menschen unter Lächeln beibringt, sitzt immer besser als trocken ver zapfte Weisheit. Die Besucher der Ausstellung werden vorab durch eine Schau des Museums geführt, die den Besuchern die Entwicklungsgeschichte des Buches von seinen Anfängen bis zur Jetztzeit zeigt. Damit werden die Besucher auf die eigentliche Messe überaus würdig vor bereitet. Es sei aber gleich bemerkt, daß auch hier jede Trockenheit vermieden wird. Bilder und Karikaturen zu dem Thema Buch und Leser werden mit den ernsten rein sachlichen Schaustücken abwechseln. Die eigentliche Buchmesse beginnt mit der Verlegerschau, die zwar nach einem einheitlichen künstlerischen Plan aufgebaut wird, jedoch so, daß jedem Verleger die Möglichkeit bleibt, das Gesamt bild seines Verlages zu zeigen. Eröffnet wird diese Verlegerschau mit einem Ehrcnstand für die nationalsozialistische Bewegung. Von hier werden die Besucher durch Anordnung der Stände zwangsweise so geführt, daß jeder Stand gleich wichtig erscheint. Unterbrochen wird die Ausstellung durch umfangreiche graphische und bildliche Darstellungen über das Bildungswesen, über das Buch als solches, über die Literatur usw. Von dieser räumlich abgeschlossenen Ver legerschau führt der Weg an zwei Nischen vorbei, von denen die eine von den öffentlichen Bücherhallen Hamburgs belegt wird, während die andere der Gehilfenschaft zusteht. Diese beiden Stände werden eindringlich, aber vor allem volkstümlich — leicht verständlich auf die Bedeutung des Buches Hinweisen; der Stand der Gehilfenschaft wird ganz besonders eindringlich das buchhändlerische Bildungs- wcsen zeigen. So muß es uns gelingen, den Besuchern den Jrr- 841
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