4934 X- 250, 26. Oktober 1933. Künftig erscheinende Bücher. BSrl-nrlatt I. d. T»IchnBuchh»nd-I. Anfang November vrsckoint nvvr Horniger Arbettsrecht die führende und vollständigste Sammlung der gesamien arbeitsrechtlichen Gesetzgebung 2t.^vl!ngs, ÜO. Invrsnä kin^loknsn6ss^^slc^üi^s^sn^nük^i^vn^8orfi>men>ten. Der Interessentenkreis ist sehr groß: Alle Arbeitgeberverbände und ihre Syndici, sämtliche Dndustrie- und Handelsfirmen, die Deutsche Arbeitsfront und ihre Sachwalter, die N5RD., die Arbeitsgerichte, Richter und Arbeitsrichter, die Arbeitsämter, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Studierende. Fast 900 Zeiten, Taschenformat, in Leinen RM. 8.— T> Voi^ugsongebo», sivks Vsstvllrsttvl. S> HoenigerS „Arbeiisrechi" ist unerreicht an Vollständigkeit, Reichhaltigkeit und Zuverlässigkeit in der Wieder gabe aller Texte, vis sinrigs Sammlung, elis in risr Praxis vvirlelick kuk kosssn Iconnt«. In 60000 Exemplaren ist sie verbreitet. Fast jedes Jahr mußten r Auflagen erscheinen, um den großen Be darf zu decken. Jedes Jahr — und das ist einer der größten Vorzüge dieses Buches — hat der Praktiker alle Texte im neuesten Wortlaut zur Hand. Daher ist HoenigerS Arbeitsrecht auch überall, bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, bei den Gerichten und Verbänden als eiis Textsammlung des Arbeitsrechts anerkannt. Die neue ri. Auflage ist von größter Wichtigkeit. Sie enthält oftmals rlas nationalen Revolution vollständig und übersichtlich angeordnet. Dabei geht das Buch über den Rahmen einer bloßen TextauSgabe weit hinaus. Mit der Fülle seiner zweckmäßigen Verweisungen, Übersichten, Anmerkungen und dem aus führlichen Sachregister ist es das unübertroffene Kompendium der gesamten arbeitsrechtlichen Gesetzgebung. vkviscttkS »KUCK- vvio Vkirx^ssn-xur VMS«. Veslog kür kscbt,>vi,,an,ckoftfröbsr^. San,boimar.Monnk«i'm . karlin . I.aipr>g