Umschlag zu ^ 41. Sonnabend, den 19. Februar 1916. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt iu den Deotschnationaleu Handlungsgehilfen Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Scandesgenoffen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder beitrag an, der Mitglied des D. K. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. über 150000 Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel u. verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M l.50 monatlich. Als größter kaufmännischer Verein der Welt, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. Ä. V- in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Be setzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buchführung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Auslieferung, Kurz schrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen usw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen in gutberufenen Geschäftshäusern unterzubringen. (Neueintretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M. 2.— als Ersatz für notwendige Aus lagen zu zahlen.) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Papiere zur Besetzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon nach zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Rente. Die Höhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mark mouatlich (Min- deftdauer der Rentenzahlung bis zu Z Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahren nach und nach bis zum Löckstbetrage von 132 Mark monatlich (Rentenbezug bis zur Höchstdauer von 12 Monaten). Die Stellenlosenkaffe ist dem Kaiser!. Aufsichtsamt für Privatverficherung unter- stellt und ist die erste und einzige Stellenlosen-Verficherung ihrer Art. Bisher über eine Million Mark Renten ausgezahlt.) Kein Sonderbeitrag I bietet den Mitgliedern iu Fällen dringender und unverschuldeter Not nach zweijähriger Verbands- zugehörigkeit Hilfe und Darlehen. (Bisher auSbe.zahlt: 175000 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mark an auf Sparbuch mit 4L Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 50 Pfa.-Sparmarken. Bis Ende 1913 hatte die Kasse einen Spareinlagen- Bestand von 4 Millionen Mark. nimmt Mitglieder in der Regel ohne ärztliche Untersuchung aus. Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Veitragspflicht zu Orts-, Betriebs- u. Innungs- krankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld, 300 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Milgliederzahl: über 70000. Vermögen: 850000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5*/, Millionen Mark. Satzungsauszüge und Anmelde- Vordrucke kostenlos. Weiler gewährt sie den verheirateten Mitgliedern aus besonderen Antrag Den versicherten Familien wird auf die Dauer von 26 Wochen gewährt: Aerztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel bis 20 Mark, Zahnbehandlung und Zahnfüllungen bis 10 Mark in jedem Falle, Vergütung für Operationen und Sterbegeld (Löckstbetrag 100 Mark). Kein Kassenarztzwang. Aufnahme ohne Untersuchung. Aufnahmepapiere werden ebenfalls kostenlos abgegeben. Rechtsschutz, Auskunftei, Deutschnationale Dolksversicherung, Abteilung fürLehrlinge, Studien» und Nerienfahrten, Bund für Wanderpflege „Die fahrenden Gesellen", Vortragsabende, Höhere Handels-Lehranstalt, Unterricht«- und FortbildungSgelegenheiten, Ausbildung zu Unterrtchtsleitern und Rednern. Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1350 Ortsvereine« deS Zn- und AuSlau-eS «sw. auf Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der VerbaudSkrankenkasse, Bedingungen der Familteaverficherung, Anfragen sowie Beitrittserklärungen fiud zu richten au die Geschäftsstelle der MWäliMlen BiiWlldlmgsgehilseiWft. Leipzig,