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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1919
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- Deutsch
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wciterkommen, sie gewannen daher anerkannt gute schreibende und dar stellende Künstler zur Mitarbeit am Film und suchten der auf einem toten Punkt angelangteu Filmkunst dadurch neue Kraft einzuflöhen, daß sie Romane und Dramen verfilmten. Sie liefen den großen Namen nach, erstanden von ihnen Dichtungen, gleichviel ob Romane ober Dra men, nnd ließen sie für die Lichtbildbühue bearbeiten. Dabei kann günstigenfalls etwas ganz Anständiges h-erauskommen, niemals aber wirklich Neues. Und der kultivierte Mensch bleibt nicht frei von Miß behagen. Was für die Lektüre oder für die Bühne geschrieben ist, muh notwendig die besten Vorzüge verlieren, wenn es seines stärksten, zu weilen einzigen Mittels, des Wortes, beraubt ist. Diese Einbuße wird dann um so größer sein, je edler und gediegener das Literaturwerk war. Wir haben eine Verfilmung von Gerhart Hauptmanns Roman »At lantis« im Kino gesehen und waren ebenso enttäuscht wie von der Ver filmung von Kellermanns »Tunnel«. Man hat Ibsens »Peer Gynt« für den Film bearbeitet, Felix Philippis »Jugendliebe«, mau hat Grill parzers »Das Kloster bei Sendomir« verfilmt, Gabriele Zapolskas Schauspiel »Der junge Zar«, Gontarö-Schucks »Seelenverkäufer«, Jo- ianthe Maräes »Lili« und »Lilis Che«, Suöermanns »Stein unter Steinen«, Münzers »Der Ladenprinz«, und alle diese Filme lassen er kennen, daß der Film immer ein Literatur e r s a tz bleiben muß. Eine weitere große Zahl von verfilmten Romanen und Dramen ist in den Film fabriken schon fertiggestellt oder sie gehen ihrer Vollendung entgegen. Ein Schulbeispiel für einen Film, wie er nicht sein soll, ist die Verfilmung des bekannten Hanns Heinz Ewersschen Romans »Alraune«. Der Be arbeiter dieses Films hat nur eine Reihe (noch dazu schlechter) Photo graphien zu de» Gedanken des Dichters schaffen können, psychologisch unziisamnienhängcnöe Bilder, die mit unverständlichen Zwischentiteln erklärt werden sollen, die aber in Wirklichkeit nur durch intime Kenntnis des Romans verstanden werden können. Dagegen ist die Verfilmung des Hans Hyanfchcn Romans »Die Verführten«, abgesehen von regie technisch falschen Kleinigkeiten, gelungen, wobei aber zu bemerken ist, daß der Film oft sehr wesentlich vom Buche abwcicht und so eigentlich nur als eine inhaltliche Wiedergabe des Romans gewertet werden kann. Man vergesse nicht das Publikuni. Man hat immer behauptet, Laß das Kinopublikum das Publikuni der Theater fei, die es im Stiche läßt. Dem ist entgcgenzuhalten: dieses Publikum ist ein Romanlesc- publikum. Es ist das Publikum der Leute, die den Feuilleton- und auch den Kolportageroman verschlingen. Man frage Leute aus dem Volke, die allabendlich die Lichtspieltheater besuchen, nach ihren Ein drücken, und man wird erkennen, daß sie die Sensationen suchen, die sie sonst in volkstümlichen Liebes-, Mord- und Schauerromanen, im Roman überhaupt finden. Diese Leute haben in ihren Romanen lite rarische Genüsse nie gesucht. Sie suchten vielmehr die phantasicvollc Handlung nnd haben nach beendeter Lektüre nichts anderes zurückbe- halten als diese Handlung. Der Kino gibt sie ihnen. Er entläßt sie mit den gleichen Eindrücken, und wenn diese Romanleser durch ihren Kinobesuch die wirklichen Theater schädigen, so ändert das kaum etwas an diesem Sachverhalt. Der Kinematograph ersetzt ihnen nicht das Theater, er löst eS aber ab in seiner Eigenschaft als Ersatz für den Roman. Für den Buchhandel ergibt sich nun die Frage, ob die Verfilmung von Literaturwerken auf den Absatz der Bücher Einfluß hat. Soweit man bisher hat feststellen könnnen, ist der Erfolg nach dieser Rich tung hin kein befriedigender gewesen. Das liegt in der Hauptsache daran, daß niemand in unserer schnellebigen, überhasteten Zeit das Bedürfnis hat, einen Roman zu lesen, nachdem er ihn im Kino ge sehen hat. Geschieht es wirklich, daß jemand noch zum Buche greift, nach dem er dessen Verfilmung im Lichtspieltheater gesehen hat, so ist das eine Ausnahme, die eben die Regel bestimmt. Eher wird es Vorkommen, daß jemand sich einen Film ansehen wird, nachdem er das Buch ge lesen hat. Davon hat aber wieder der Buchhandel keinen Vorteil. Wir haben also gesehen, daß der Einzug großer Namen in die Kinoindustrie den Film nicht auf eine höhere Stufe zu bringen ver mochte. Was helfen uns die großen Namen, wenn die Darbietungen nicht besser werden, wenn wohl technisch und darstellerisch erstklassige Filme geschaffen werden, die dann aber mit der Literatur selbst sehr wenig zu tun haben? Wie oft aber haben wir auch feststellen müssen, daß man im Film lediglich den Namen eines Literaturwcrkes (nicht selten sogar ohne Einwilligung des Autors) bcnutztc, oder, was noch schlimmer ist, daß man »freie Bearbeitungen« nach Romanen Herstellen !ließ. So ergibt sich die Forderung, Filme zu schaffen, die nicht zufällig . iherangeholt sind, wenn sic wirklich entscheidende Wirkung haben sollen. ' Der Weg dazu kann nicht sein, die Weltlitcratnr zu verfilmen, sonder» nur der, eine Kinolitcratur zu schaffen. Es ist der schwierigere, aber die schweren Wege sind die richtigen. - äe8 1^UXU88leuerAe86tre8, sovvait es kür cken Luoü- uinl Kuiwtlwnclcü: Vsrlux, Lortinasnt uuä ^.uti- „ quuriut, in Ileliaeüt stoinmt. LusuminonAkstsUt von IMrilipp Ikntü. Or. 8°. 39 8. in. 3 8oiI. I^eipriA " 1919, Vorein äor Oentsestsn ^nticiuuriuts- nnä Export- - dnolliünälor. Ocüuütot 1üc;is 10.— orä., 8.— Kur. Ü Das neue Luxnssteuergesetz erfordert von großen Teilen des Buch- - und Knusthandels tiefergehendes Verständnis nnd sorgsame Beachtung, d wenn unrichtige Auslegungen und ungewollte oder fahrlässige Ver- . stütze vermieden werden sollen. Ein Behelf, der das Verständnis für - die nicht einfache Materie wesentlich erleichtert und in Zwcifelsfällen - schnellen und zuverlässigen Aufschluß zu geben vermag, ist die vor- - liegende Schrift. In alphabetischer Ordnung nach Stichworten und - Hinweisen zusammengestellt, darf sie als ein unentbehrliches und zu- i verlässiges Hilfsmittel für alle Zweige des Buchhandels betrachtet - werden, die unter das neue Gesetz fallen. Nachstehend ein Beispiel c der Umformung des Gesetzes in ein Nachschlagewerk. Unter dem Stich- - wort »Auflage, Beschränkte« finden wir den Text: : »Die beschränkte Auflage eines Erzeugnisses des Buchdrucks - bildet nur in Verbindung mit seiner Herstellung auf »be- i sondere»: Papier« die Voraussetzung für erhöhte Steuerpflicht sGes. ! K 8 Nr. 4 - AnSf.-Best. 8 10 (5).j Eine beschränkte Auflage liegt vor, wenn die Zahl der gedruckten - Exemplare erheblich hinter der bei Büchern der be- i t re f f e n d e n A r t üblichen Zahl zurückbleibt; dabei steht der An nahme einer beschränkten Auflage im Sinne dieser Bestimmung nicht > entgegen, wenn gleichzeitig Exemplare in einer der liblichkeit ent- > sprechenden Anzahl auf weniger gutem Papier ausgegeben werden sAuSf.-Bcst. 8 10 (5).). . Die Beurteilung muß also von Fall zu Fall erfolgen unter > Berücksichtigung der Art des betreffenden Buches. Bei wissenschaft lichen Büchern — auch solche erscheinen auf besonderem Papier, um ihnen eine längere Lebensdauer zu sichern — sind Auflagen von 200 Exemplaren an häufig als normale anzusehcn. Bei Werken der schönen Literatur sind Auflagen von 1000 Exemplaren, auch wenn diese numeriert sind, n u r als normale zu beurteilen.« Hinweise auf diesen Abschnitt finden wir unter den z. T. ihrer seits wieder mit Erklärungen versehenen Stichworten: Auflagenhöhe, Beschränkte Auflage, Bücher, Illustrierte, Büttenpapier, Chinesisches Papier, Erzeugnisse des Buchdrucks auf besonderem Papier mit be schränkter Auflage, Japan-Papier, Luxusausgaben, Luxusgegcnstände, Musterörucke, Papier, Besonderes, Privatdrucke, Velinpapier, Ver eine, Borzugsausgaben. So wird darauf hingearbeitct, die Auskünfte auch unter Stichworten zu geben, die aus dem Gesetz nicht ohne weiteres ersichtlich sind, unter denen aber der von ihm betroffene Buchhändler nachschlagen wird. Die vielseitige und reichlich verzwickte Materie wird dadurch für den Buchhändler nicht nur leichter verständlich, sondern in der Form ihrer Darbietung ist ihm auch die Möglichkeit gegeben, von einer ihm lästigen mucmonischcn Beherrschung des Stoffes zum großen Teil abzusehen und sich, z. B. in weniger häufig vorkom- mendcn Einzelfüllen, auf das vorliegende Hilfsmittel (gewissermaßen technischer Art) zu verlassen. Angehängt sind einige wichtige Formulare, Umsatzsteuerbescheid I,, Steuerbuch und Umsatzsteuer- crklärung I,. Die Schrift ist auf gutes, für handschriftliche Eintragun gen geeignetes Papier gedruckt. Diesem unleugbar vorhandenen Be dürfnis kommt auch die Satzanordnung durch Aussparung entsprechen der Zwischenräume und Offenlassen breiter Scitenränder entgegen. I,. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. 11.-16. August 1919. Vorhergehende Liste 1919, Nr. 172. * —In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. Adicht's Verlag, Hermann, Hamburg. Diese Firma u. die an Frau L. M. Abicht geb. Richter erteilte Prokura sind erloschen. >H. 12./VIII. 1919.1 H Akademische Verlagsgescllschaft Athen aion m. b, H., N c n b a b e l s b e r g. Frau Marie Hachfeld ist nicht mehr Geschäfts). Mar Spendig wurde zum Geschäfts), bestellt. sH. 8./VII1. 1919.)
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